BMW-Dieselskandal: Umwelthilfe reicht Klage gegen KBA ein

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    Kein amtlicher Rückruf von BMW-Dieselfahrzeugen: DUH verklagt Kraftfahrt-Bundesamt

    Wie der Dieselskandal aufgedeckt hat, steckt bei der Abgasreinigung in unzähligen Fällen Lug und Trug dahinter: bestimmte Abschalteinrichtungen, der sich diverse namhafte Fahrzeughersteller wie VW, Mercedes oder BMW bedienen, sorgen nämlich dafür, dass die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand (das heißt, im Abgastest) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Straßenverkehr ist der Stickoxidausstoß jedoch mitunter um ein Vielfaches höher als erlaubt. Der Gesetzgeber spricht hier von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, infolgedessen betroffenen Fahrzeugbesitzern unter Umständen Schadensersatz zusteht.

    Inwiefern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich vorliegt, ist Gegenstand von Gerichtsverfahren. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob ein offizieller Rückruf des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugmodells durch das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stattgefunden hat – nicht selten gerät das KBA hierbei in die Kritik, bleibt die Behörde doch oftmals (zu lange) untätig.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Deutsche Umwelthilfe will KBA zu Rückruf verpflichten

    Zwar ist ein amtlicher Rückruf keine zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung des Fahrzeugherstellers wegen bewusster bzw. vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung; die Chancen des Klägers (= Fahrzeugbesitzer/Kunde) auf die Zahlung von Schadensersatz sind dadurch jedoch erhöht.

    Im Zuge des Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits unzählige Fahrzeuge verschiedener Hersteller zurückgerufen, die eine Abschalteinrichtung enthalten – allerdings bei weitem noch nicht alle. Um einen Rückruf bestimmter BMW-Dieselfahrzeuge zu beschleunigen und das KBA zum Rückruf zu verpflichten, greift nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein: der Verein hat eine Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wegen Untätigkeit hinsichtlich temperaturgesteuerter und anderer Abschalteinrichtungen bei BMW-Dieselfahrzeugen eingereicht.

    Betroffen sind die BMW-Fahrzeugmodelle X3 xDrive20d mit Abgasnorm Euro 5 sowie M550d xDrive und 750d xDrive mit Norm Euro 6. Die DUH macht geltend, dass eine Inbetriebnahme der Fahrzeuge bzw. der Modelle darüber hinaus aufgrund einer mangelhaften Abgasreinigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften der EU (sogenannte Verordnung der Europäischen Union) unzulässig ist.

    Kein Rückruf durch das KBA trotz Hinweisen auf illegale Abschalteinrichtung

    Bild von BMW Logo

    Deutsche Umwelthilfe: Klage gegen das KBA wegen BMW-Dieselfahrzeugen

    Hintergrund dieser sogenannten Untätigkeitsklage sind Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe zu den Stickoxidwerten und der Art der Abschalteinrichtungen sowie der fehlende amtliche Rückruf der betroffenen BMW-Modelle.

    Messungen der DUH zeigen, dass die Stickoxidwerte der BMW-Fahrzeuge um ein Vielfaches über den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten liegen; unrühmlicher Spitzenreiter ist der BMW X3 xDrive20d (Euro 6), dessen Schadstoffausstoß das bis zu 13fache der erlaubten Grenzwerte beträgt.

    Die Messwerte bzw. Ergebnisse der DUH legen den Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung nahe – worüber die Umwelthilfe auch das Kraftfahrt-Bundesamt in Kenntnis gesetzt hat. Doch obwohl das KBA die unzulässige Überschreitung der Abgasgrenzwerte selbst bemängelt hat, zog es bislang nicht die erforderlichen Konsequenzen in Form eines Rückrufs der BMW-Fahrzeuge.

    Entsprechend sieht sich das Kraftfahrt-Bundesamt einmal mehr dem Vorwurf ausgesetzt, auf Seiten der Fahrzeughersteller zu stehen und die Fahrzeugbesitzer (= Verbraucher/Kunden) im Stich zu lassen. Die Deutsche Umwelthilfe kreidet dem KBA an, die Überschreitungen der Abgasgrenzwerte bei BMW-Fahrzeugen bereits seit Jahren mehr oder weniger zu ignorieren und keine entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

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    Gerichtsurteile zugunsten der Fahrzeugbesitzer

    Erfreulicherweise ist die Rechtsprechung in vielen Fällen dennoch verbraucherfreundlich: so entscheiden Gerichte etwa regelmäßig, dass – auch wenn (noch) kein amtlicher Rückruf des Fahrzeuges stattgefunden hat – die Vorwürfe und Aussagen des Klägers (= Fahrzeugbesitzers) berücksichtigt und mit einem unabhängigen Gutachten eines Sachverständigen geprüft werden müssen.

    Derartige Gerichtsurteile erhöhen die Erfolgschancen für Fahrzeugbesitzer, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe zu Abgaswerten von Dieselfahrzeugen zu erwarten, wodurch die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge im Abgasskandal noch weiter steigen dürfte.

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