Kein amtlicher Rückruf von BMW-Dieselfahrzeugen: DUH verklagt Kraftfahrt-Bundesamt
Wie der Dieselskandal aufgedeckt hat, steckt bei der Abgasreinigung in unzähligen Fällen Lug und Trug dahinter: bestimmte Abschalteinrichtungen, der sich diverse namhafte Fahrzeughersteller wie VW, Mercedes oder BMW bedienen, sorgen nämlich dafür, dass die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand (das heißt, im Abgastest) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Straßenverkehr ist der Stickoxidausstoß jedoch mitunter um ein Vielfaches höher als erlaubt. Der Gesetzgeber spricht hier von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, infolgedessen betroffenen Fahrzeugbesitzern unter Umständen Schadensersatz zusteht.
Inwiefern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen tatsächlich vorliegt, ist Gegenstand von Gerichtsverfahren. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob ein offizieller Rückruf des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugmodells durch das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) stattgefunden hat – nicht selten gerät das KBA hierbei in die Kritik, bleibt die Behörde doch oftmals (zu lange) untätig.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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