Brief zur Nachrüstung: So verhalten Sie sich richtig

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    Brief zur Nachrüstung – Wie soll ich mich verhalten?

    Weltweit sind insgesamt rund elf Millionen Dieselautos des VW-Konzerns von der Abgasaffäre betroffen, in Europa sind es etwa 8,5 Millionen. Wenn auch Sie zu den Geschädigten gehören, haben Sie wahrscheinlich schon einen Brief bekommen, in dem Ihnen die Nachrüstung Ihres Fahrzeugs angeboten wird. Jedoch warnen sowohl der ADAC als auch die EU und das Kraftfahrt-Bundesamt vor nachteiligen Folgen für die Dauerhaltbarkeit des Motors und den Kraftstoffverbrauch. Wir raten Betroffenen daher, sich vor einer Entscheidung kostenfrei und unverbindlich rechtlich beraten zu lassen. Sie können sich auf unserer Webseite näher zu Ihren Rechte im Abgasskandal informieren.

    Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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    Muss ich der Aufforderung zur Nachrüstung folgen?

    Die Frage die sich vielen Betroffenen zunächst aufdrängt, ist ob Sie der Rückrufaktion von VW Folge leisten müssen.

    „Wenn man das Update nicht will, wird es auch nicht gemacht“, antwortet VW-Sprecher Nicolai Laude auf diese Frage.

    Sie als Kunde können also frei entscheiden, ob Sie VW die Gelegenheit bieten möchten durch Nachbesserung zu versuchen den Schaden zu beheben.

    Nachbesserung: ja oder nein?

    Wenn Sie sich weigern, kann das zur Folge haben, dass Ihr Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird, zum Beispiel weil der TÜV die Plakette verweigert. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geht davon aus, dass nicht umgerüstete Fahrzeuge zwangsweise stillgelegt werden können.

    Wenn Sie der Rückrufaktion Folge leisten, kann dies aber zu weiteren gravierenden Problemen führen. “Man kann davon ausgehen, dass durch die neue Steuerungssoftware Komponenten stärker beansprucht werden”, sagte ein Mitarbeiter der EU-Kommission. Das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter könnten vorzeitig versagen, so der Verdacht. Mit einer gesetzeskonformen Abgasrückführung wäre nach spätestens 80.000 Kilometern der Dieselrußpartikelfilter zerstört, ergaben interne Tests bei VW laut einer Klageschrift aus den USA.

    Auch ADAC-Fahrzeugtechniker Martin Ruhdorfer ließ wissen: “Wir müssen davon ausgehen, dass selbst Volkswagen die Langzeitfolgen seiner Umstellungen nicht kennt”. Durch die Nachbesserung könnten Sie also mehr Probleme schaffen als lösen. Folgen Sie dem Rückruf, dann ist aus der Sicht des KBA alles in Ordnung, nur haben Sie dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Fahrzeug mit einem neuen Mangel und der alte ist vermutlich nicht abgestellt. Später könnten Gerichte allerdings feststellen, dass Ihr Fahrzeug ohne Genehmigung in den Verkehr gebracht wurde und es trotz Befolgung des Rückrufs stilllegen lassen.

    Außerdem können vielversprechendere Möglichkeiten der Schadenskompensation nach der erfolgten Nachbesserung für die Geschädigten ausscheiden. Sollten Sie nach der erfolgten Rückrufaktion neue Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen, wie zum Beispiel Leistungsverlust oder Mehrverbrauch, wird es kaum gelingen, nachzuweisen, dass diese Mängel durch die Nachbesserung verursacht wurden.

    Die Lösung: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auf diese Art können Sie sich sämtlicher durch den Skandal verursachten Probleme entledigen. Der Rücktritt führt dazu, dass Sie gegen Rückgabe Ihres mangelhaften Fahrzeuges den Kaufpreis erstattet bekommen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die Nutzungsentschädigung fällt aber deutlich geringer aus, als der tatsächliche Wertverlust Ihres Wagens, wobei der merkantile Minderwert aufgrund der Mangelhaftigkeit noch gar nicht berücksichtigt ist. Sie können mit mithilfe unseres Rückabwicklungsrechners den Betrag berechnen, der Ihnen bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht.

    Wer die Chance auf den Rücktritt aufgrund von Verjährung verpasst hat, dem bleibt oft nichts anderes übrig als sich damit abzufinden, betrogen worden zu sein und viel zu viel für ein Fahrzeug bezahlt zu haben, welches nach Ansicht des ADAC und der EU-Kommission auch nach der erfolgten Rückrufaktion mangelhaft bleiben wird. Wir empfehlen daher jedem, der vom Abgasskandal betroffen ist und bisher keine Nachbesserung hat durchführen lassen, sich zu den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Fatbardha Kameraj
    Rechtsanwältin

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

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