Erträge für die einen – hohe Kosten für Diesel-Fahrer
12 Millionen Dieselfahrer. 2,5 Millionen Rückrufe. 13 Milliarden Ersparnisse durch zweifelhafte Software-Updates. Und nun noch eine Zahl: 10 Milliarden. So hoch wären die Mehreinnahmen des Bundesrechnungshofs bei erfolgreicher Abschaffung des Diesel-Steuerprivilegs. Dass eine derartige Einnahmequelle zwangsläufig mit Einbußen an anderer Stelle einhergeht, ist klar – irgendwoher muss das Geld ja kommen. In diesem Fall vom Dieselfahrer selbst. 21,9 Cent mehr würde der Diesel-Treibstoff ihn dann kosten – pro Liter. Die Grünen verlangen schon lange nach einer derartigen Regelung, für sie war sie laut FOCUS sogar Bedingung einer etwaigen Regierungsbeteiligung.
Eine Zukunft ohne Diesel?
„Diesel, der Antrieb der Zukunft“ wäre damit über kurz oder lang Geschichte. Denn Gründe, einen Diesel dem Benziner vorzuziehen, gibt es dann kaum noch. Die direkten Folgen träfen nicht nur die Dieselfahrer selbst, sondern auch die Infrastruktur unserer Gesellschaft. LKW, Krankenwagen, der öffentliche Verkehr und Feuerwehr laufen mit Diesel. Eine echte Alternative gibt es noch nicht. Bis Elektrofahrzeuge ein tatsächliches Gegenmodell darstellen, wird es noch einige Jahre dauern. Wer aktuell einen Diesel fährt, ist mit der Situation ohnehin schon überfordert. In mehr als 60 Städten drohen Fahrverbote. Pendler wissen nicht, ob sie mit ihrem Auto zukünftig noch zur Arbeit kommen. Anwohner der betroffenen Städte wissen nicht, ob sie in ein paar Monaten noch vor ihrer eigenen Haustür parken können. Vielen bleibt nur der Verkauf ihres Fahrzeugs. Bei Preisen, die mehrere tausend Euro unter dem eigentlichen Zeitwert liegen, ist aber auch der Verkauf nicht geeignet, um dem Abgasskandal zu entgehen.
Finanzierung widerrufen oder gegen den Hersteller vorgehen
Was bleibt, ist die Flucht nach vorne. Denn letztlich beruht der ganze Dieselskandal auf einem Fehlverhalten der Automobilindustrie. Daher empfiehlt es sich, gegen den Hersteller vorzugehen. Denkbar ist zum Beispiel die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz oder das Begehren einer Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gerade VW-Kunden haben hier gute Karten, denn der Konzern hat die Manipulationen bereits eingestanden. Wer sein Fahrzeug finanziert hat, kann außerdem über einen Widerruf des Finanzierungsvertrags nachdenken. Diese Option besteht dann, wenn sich im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung findet. Die Folge eines Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Vertrags. Der Kunde gibt seinen gebrauchten Wagen zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Raten. Ob eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anfällt, ist umstritten und stark vom Einzelfall abhängig. Je nachdem, wie viele Kilometer das Auto zurückgelegt hat, lohnt sich ein Widerruf trotz Nutzungsentschädigung sehr.
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