Daimler hat die Anschuldigungen der Nutzung rechtswidriger Abgas-Manipulationen bisher eindeutig von sich gewiesen. Doch nun fängt diese Fassade an zu bröckeln. Grund dafür ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Zweck von Abgas-Manipulationen ist, dass die Abgaswerte sich bei den durchgeführten Tests der Zulassungsbehörde innerhalb der Norm befinden. Im öffentlichen Straßenverkehr werden sie jedoch oftmals erheblich überschritten.
Bisher konnte noch nicht bewiesen werden, dass Daimler solche Abschalteinrichtungen explizit zur Manipulation von Abgastests benutzt, obwohl es bereits zum Rückruf des Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4matic durch das Kraftfahrt-Bundesamt kam. Daimler behauptet, die Abschalteinrichtung der Kühlmittel-Soll-Temperatur-Regelung diene nur dem Schutz des Motors. Dass die Abgasreinigung ausgerechnet bei den Tests aktiv bleibt, ansonsten aber meistens abgeschaltet ist, sei also Zufall.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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