Daimler reagiert auf Rückruf – Verkaufsstopp angeordnet

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Manipulierte Mercedes kriegen Update – vor Verkauf


Der Abgasskandal ist aktuell von einer Rückrufwelle geprägt. Eine Rückrufaktion jagt die nächste. Es vergeht kaum eine Woche ohne neue Negativschlagzeilen zu Dieseln, die nun in die Werkstatt müssen. Betroffene sind zurecht verärgert. Sie kauften den Diesel im Vertrauen auf einen funktionstüchtigen und vor allem rechtskonformen Motor. Weit verbreitet ist die Auffassung, dass aktuell nicht mehr manipuliert wird. Wer jetzt einen neuen Diesel kauft, muss keine Manipulation mehr befürchten – oder doch? Offenbar schon – das zumindest legt der aktuelle Verkaufsstopp von Daimler nahe.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Deutschlandweiter Verkaufsstopp als Reaktion auf angeordneten Rückruf

Spiegel Online bezieht sich in seiner Berichterstattung auf Informationen der Funke Mediengruppe. Am 22.06.2018 sollen alle Mercedes-Benz-Händler eine Order von oben erhalten haben. Darin soll es heißen: ” Wir untersagen Ihnen, die betroffenen Fahrzeuge zuzulassen oder an den Kunden auszuliefern bis eine entsprechende Abhilfe in den Servicebetrieben verfügbar und an den Fahrzeugen umgesetzt ist.” Der Verkauf ist also gestoppt. Grund dafür ist der jüngst angekündigte Rückruf für Daimler Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b. Weltweit muss Daimler wegen der Abgasmanipulationen 774.000 Fahrzeuge zurückrufen, 238.000 davon allein in Deutschland. Je mehr Diesel mit der manipulierten Software in der Zwischenzeit vom Händler auf die Straße rollen, desto größer wird diese Zahl. Bevor die Fahrzeuge verkauft werden, soll deswegen erst das Software Update aufgespielt werden. Konkret betroffen sind die folgenden Modelle: C-Klasse (Vier-Zylinder Diesel 1,6 Liter Hubraum), CLA, GLA, GLE, A- und B-Klasse mit dem Motor OM651, Sechs-Zylinder-Diesel-Geländewagen G-Klasse.

Vorheriges Update anstelle von Rückruf

Der Hersteller dreht damit nicht nur den Spieß um. Er nimmt dem potentiellen Kunden auch eine Entscheidung ab. Der eigentliche Ablauf eines Software Updates ist nämlich umgekehrt. Für gewöhnlich erfährt ein Kunde erst nach dem Kauf, dass sein Diesel manipuliert wurde. Es folgt dann ein vom Kraftfahrtbundesamt angeordneter Rückruf. Von der örtlichen Zulassungsstelle wird der Dieselhalter aufgefordert, seinen Wagen zur Nachrüstung in die Werkstatt zu bringen. Dort wird dann das Software Update aufgespielt. Weigert sich der Kunde oder ignoriert er die Aufforderung, wird er noch weitere Schreiben erhalten. Diese enthalten dann, neben der Aufforderung, dem Rückruf nachzukommen, eine Frist. Läuft diese Frist an, droht dem Halter die Stilllegung seines Diesels. Er darf dann mit seinem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen und ist damit faktisch enteignet.

Schädliches Software Update? Der Rückruf als Falle

Aber warum weigern sich Kunden, die Nachbesserung an ihrem Diesel vornehmen zu lassen? Ist eine Nachbesserung nicht grundsätzlich gut? Und wenn sogar das Kraftfahrtbundesamt diese anordnet, dürfte doch eigentlich nichts passieren, oder? Mitnichten. Leider gibt es schon länger negative Prognosen zum Software Update, die sich mehr und mehr bewahrheiten. Schon früh bezeichnete die Deutsche Umwelthilfe das Update als Placebo-Update, inzwischen gibt es Gutachten, die das bestätigen. Faktisch ist der Einfluss des Updates auf den Stickoxidausstoß nur minimal und ist deswegen nicht die Lösung für das große Luftverschmutzungsproblem infolge des Abgasskandals. Weiterhin zeichnen sich immer mehr Schäden durch das Update ab. Viele Kunden beklagen sich über ruckelnde Motoren, nachlassende Leistung bei steigendem Verbrauch und einen größeren Verschleiß einzelner Teile. Schäden, deren Ursache nur schwer zu beweisen ist. Wer also unter Spätfolgen des Rückrufs leidet, hat womöglich Schwierigkeiten, Ansprüche geltend zu machen. Das Software Update ist dementsprechend nicht der Ausweg aus dem Abgasskandal – im Gegenteil. Es könnte die Probleme der Dieselkunden sogar verschärfen. Natürlich hat sich das inzwischen auch herumgesprochen. Der ohnehin schon stark geschwächte Gebrauchtwagenmarkt reagiert skeptisch auf Dieselfahrzeuge mit Software Update. Das schlechte Image des Updates ist nicht gerade verkaufsfördernd und drückt den Preis weiter.

Vorheriges Update könnte rechtlich nachteilhaft sein

Dieselkunden, die einen der upgedateten Diesel bei ihrem Mercedes-Händler des Vertrauens kaufen, bekommen diese Probleme somit gratis dazu. Und das ist nicht alles. Der Hersteller könnte mit der Nachrüstung vor dem Verkauf vielleicht sogar ein Fernziel verfolgen. Derzeit machen viele Kunden nämlich Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor Gericht geltend. Sie versuchen über diesen Weg eine Rückabwicklung Ihres Autokaufs zu erreichen – mit Erfolg. Ein Kunde, der einen bereits nachgerüsteten Diesel beim Händler kauft, könnte sich diese Rechte abschneiden. Denn je nach Vertragsgestaltung erfährt er im Vorhinein von dem vorherigen Update. Er könnte also darüber informiert sein, dass sein Diesel vom Abgasskandal betroffen war und das Update erhalten hat. Daimler könnte sich dann vor Gericht darauf berufen, dass der Kunde sehenden Auges einen manipulierten und nachgerüsteten Diesel gekauft hat und dessen mögliche Mängel in Folge des Updates Vertragsbestandteil geworden sind. Ob und wie sich der Hersteller auf diese Argumentation berufen kann und wird, ist schwer zu prognostizieren. Auch kann nicht vorhergesagt werden, inwieweit spätere Kunden über die Nachrüstungen aufgeklärt werden und ob deren Schutzwürdigkeit im Zweifel tatsächlich entfällt. In jedem Falle gehen Kunden ein erhöhtes Risiko ein, wenn sie einen Neuwagen beim Händler kaufen, der bereits nachgerüstet ist.

Wie Sie sich von einem Rückruf unabhängig machen

Diese Information bringt denjenigen, die bereits einen betroffenen Mercedes Diesel fahren, nichts. Diese Kunden müssen in naher Zukunft mit einer Aufforderung zur Nachrüstung rechnen und stehen dann vor einer schweren Entscheidung: Riskieren Sie Spätfolgen durch das Update oder lieber eine Stilllegung? Doch wie bereits weiter oben angedeutet, sind diese zwei Optionen nicht die einzigen Möglichkeiten. Die dritte Möglichkeit ist die Rückgabe des mangelhaften Daimler-Diesels. Im Vergleich zu den anderen beiden Optionen klingt das beinahe zu schön um wahr zu sein. Doch bei der Rückabwicklung handelt es sich um die Folge der Geltendmachung Ihrer Rechte. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie hier.

Rückabwicklung über den Schadensersatz statt Rückruf

Die Rückabwicklung können Sie zum Beispiel über den Schadensersatz erreichen. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Ist das der Fall, so hat sich der Hersteller Ihnen gegenüber falsch verhalten. Er hat Ihnen den Eindruck vermittelt, sie würden einen mangelfreien Diesel kaufen, der auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Ihr Diesel tut das nicht. Aus diesem Grund ist schließlich auch die Stilllegung möglich, wenn Sie dem Rückruf nicht folgen. Aufgrund dieser falschen Angaben, steht Ihnen ein Anspruch aus Deliktsrecht zu. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Der Hersteller muss Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Schummelei entstanden ist. Sie müssen so gestellt werden, als hätten Sie tatsächlich das Auto bekommen, das Sie damals kaufen wollten – einen nichtmanipulierten Diesel. Der Hersteller muss Ihnen also entweder einen anderen vergleichbaren Wagen geben oder das ganze Geschäft rückabwickeln. Ein Software Update reicht nicht, um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen – das haben schon mehrere Gerichte unabhängig voneinander bestätigt. Dementsprechend können Sie auch noch eine Rückabwicklung erreichen, wenn Sie das Update bereits vorgenommen haben. Im Rahmen der Rückabwicklung geben Sie Ihren gebrauchten Diesel ab und erhalten den Kaufpreis zurück. Abgezogen wird von diesem Betrag eine Pauschale für die Nutzung des Wagens. Im Vergleich zum Restwertverlust ist diese jedoch verschwindend gering, sodass sich die Rückabwicklung in nahezu jedem Fall mehr lohnt als ein Verkauf. Die Höhe der Nutzungsentschädigung bestimmt sich nach den gefahrenen Kilometern, je weniger Sie Ihren Diesel also gefahren haben, desto geringer fällt die Pauschale aus.

Widerruf statt Rückruf

Nicht nur die §§ 826 ff. BGB bietet Ihnen die Chance einer Rückabwicklung. Es gibt außerdem noch einen Schutz des Gesetzgebers, der aus dem Bankenrecht kommt. Diesen Schutz erfahren Dieselkunden, die ihren Wagen über den Autokredit einer Herstellerbank finanziert haben. Denn der Kreditvertrag und der Kaufvertrag für das Auto sind damit sogenannte “verbundene Verträge”. Ist der eine Vertrag ungültig, wird der andere rückabgewickelt. Für eine Rückabwicklung muss also Ihr Kreditvertrag fehlerhaft sein. Überraschenderweise weist ein beträchtlicher Teil der Autokreditverträge gravierende Fehler auf. Der Gesetzgeber wollte den Kunden vor der Willkür der Banken schützen. Deswegen müssen Sie diesen in Ihren Widerrufsbelehrungen über sämtliche rechtliche Möglichkeiten und deren Folgen aufklären. An dieser hohen Anforderung scheitern tatsächlich nahezu alle Herstellerbanken. Die Folge der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist, dass der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden kann. Durch den Widerruf muss auch der “verbundene Vertrag” – der Autokaufvertrag – rückabgewickelt werden. Sie erhalten also Ihre Anzahlung zurück und alle Raten, die Sie bisher geleistet haben. Dafür geben Sie Ihr Fahrzeug ab. Unter Umständen fällt nicht einmal eine Nutzungsentschädigung an. Mit der Rückzahlung können Sie ohne Probleme ein anderes Auto finanzieren.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Daimler reagiert auf Rückruf – Verkaufsstopp angeordnet”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei