Wird aus Dieselskandal Benzinerskandal?
Der Dieselskandal ist inzwischen schon ein alter Hut. Seit die Manipulationen an vielen tausend Dieselmotoren 2015 bekannt wurden, ist eine Menge Stickoxid in die Atmosphäre gestiegen. Auch immer wieder neue Berichte zu weiteren betroffenen Modellen beeindrucken kaum noch. Lediglich umfassende Rückrufaktionen oder das BGH-Urteil gegen Volkswagen schaffen es noch, sich etwas länger in den Schlagzeilen zu halten. Man hat sich an den Dieselskandal gewöhnt. Den letzten richtigen medialen Aufschrei gab es, als bekannt wurde, dass Abgastests an Primaten durchgeführt wurden. Nun aber scheint es neue brisante Wendungen zu geben. Denn laut der Tagesschau sind auch bei Audi-Benzinern die Abgaswerte frisiert und kamen nur durch eine illegale Abschalteinrichtung zustande. Demnach gibt es nun auch einen Benzinerskandal.
Als die ersten Fahrverbote zur Diskussion standen, fühlten vor allem Dieselfahrer sich bedroht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts löste regelrechte Panik aus. Glücklich war, wer einen Benziner fuhr. Damit sah man sich auf der sicheren Seite. Wer seinen Diesel verkaufen konnte und stattdessen einen Benziner erstand, hatte Glück. Doch die Halter von Benzinern wiegten sich offenbar in falscher Sicherheit. Wie die Tagesschau berichtet, gibt es nun zumindest bei Audi auch einen Benzinerskandal.
Wir fahren einen Audi Q3 Bj.2016 Benziner.
Sind diese auch betroffen?
Gruss Wohlmut
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach derzeitigem Stand ist genau Ihr Modell vermutlich auch betroffen.
Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Füllen Sie hierzu einfach unseren Schnell-Check aus und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Ist mein Mercedes davon auch betroffen Modell ist: C180 CGI Baujahr 2010 ist ein Benziner mit Turbolader nicht mit kompressor.
Sehr geehrter Herr P.,
nach aktuellem Stand sind Autos mit Baujahr 2010 vermutlich nicht betroffen. Dennoch können Sie gerne unseren Schnell-Check ausführen und wir teilen Ihnen unsere genaue Einschätzung kostenlos mit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt