Sie möchten Unterstützung im Abgasskandal und bei Diesel-Fahrverboten?
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EU-Grenzwert muss eingehalten werden
Die Luft ist in Köln zu schmutzig, der EU-Grenzwert des schädlichen Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (Jahresmittelwert) wird deutlich überschritten. Dennoch hatte der Luftreinhalteplan der Stadt bisher keine Fahrverbote für Diesel vorgesehen, um den Ausstoß von Stickoxiden merklich zu reduzieren und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Als Maßnahme wurde stattdessen unter anderem ein Durchfahrverbot in der Kölner Innenstadt für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t eingeführt.
Nach Ansicht des OVG Münster (Aktenzeichen 8 A 4775/18) allerdings ist der Luftreinhalteplan in seiner derzeitigen Fassung rechtswidrig. Damit der Grenzwert des Stickstoffoxid eingehalten werden kann, müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.
Kein großflächiges Fahrverbot
Das Fahrverbot wird insbesondere betroffenen Dieselfahrern nicht schmecken. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: das Fahrverbot gilt nur für bestimmte Straßenabschnitte und nicht großflächig in der ganzen Stadt. Das OVG betonte, dass “Fahrverbote unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein [müssen]”. Deswegen sind von dem Fahrverbot zunächst nur besonders schadstoffbelastete Straßen an Messstellen betroffen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt.
Ihr Anwaltsteam im Bereich Abgasskandal:

Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner

Dr. Veaceslav Ghendler
Rechtsanwalt und Partner

Torben Schultz
Rechtsanwalt

Ludger Knuth
Rechtsanwalt
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Unser Vorgehen für Schadensersatz
Unsere Kanzlei besitzt bereits jahrelange Erfahrung im Vorgehen gegen die Autokonzerne. Besonders erfolgreich für Käufer, die einen Diesel per Kreditvertrag gekauft haben, ist oftmals ein Widerruf des Autokredits. Dieser ist unabhängig von einem Schadensersatz aufgrund der Abgas-Manipulationen. Näheres zu unserem Vorgehen hierbei erläutert Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei Ilja Ruvinskij in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:
Bezirksregierung Köln: Festlegung der Fahrverbote
Nach dem Urteil des OVG Münster muss die Bezirksregierung den Luftreinhaltungsplan überarbeiten und festlegen, welche Straßenabschnitte genau für “schmutzige” Diesel gesperrt werden. Hierbei muss auch der Ausweichverkehr berücksichtigt werden und darauf geachtet werden, dass der Ausweichverkehr keine Überschreitung der Grenzwerte in anderen Straßen zur Folge hat. Andernfalls sind laut OVG unter Umständen weitere Fahrverbote notwendig. Darüber hinaus muss entschieden werden, für welche Fahrzeuge eine Ausnahme vom Fahrverbot besteht.
Fahrverbot bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt
Bereits im November 2017 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln Fahrverbote in der grünen Umweltzone für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt hatte. Das Land Nordrhein-Westfalen legte Berufung ein, doch das OVG Münster bestätigte nun in Teilen das Urteil des VG.
Rückabwicklung im Abgasskandal erreichen
Welche Summe man konkret noch für seinen Diesel zurückerhalten kann, ist abhängig davon, ob das Auto einen der im Abgasskandal manipulierten Motoren aufweist. Um einen ersten Überblick zu ermöglichen, haben wir einen einfach zu bedienenden Rechner entwickelt, mit dem die möglichen Ansprüche ermittelt werden können.
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