Erstmals Autobahn von Fahrverbot betroffen
Erstmals soll auch eine Autobahn zum Teil gesperrt werden. Wie das funktionieren soll, weiß noch keiner. Fahrverbote auf einer Autobahn hat es noch nicht gegeben. Fakt ist, dass an der A40 in Essen stark erhöhte Werte gemessen wurden. Die A40 verläuft von der niederländischen Grenze durch den linken Niederrhein und quer durch das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Sie ist damit Lebens- und Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets. Gleichzeitig ist sie eine der Schnellstraßen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen. Es ist daher wenig überraschend, dass die Autobahn in den Fokus der Deutschen Umwelthilfe gerückt ist, was Fahrverbote angeht. Der betroffene Autobahnabschnitt in Essen-Frohnhausen wird täglich von mehr als 100.000 Fahrzeugen genutzt.
Wann werden die Fahrverbote umgesetzt?
Der betroffene Autobahnabschnitt in Essen-Frohnhausen wird täglich von mehr als 100.000 Fahrzeugen genutzt.
Eine kleine Schonfrist für Fahrverbote gibt es in den beiden Städten im Ruhrgebiet noch. Ab 01. Juli 2019 soll innerhalb der bereits bestehenden grünen Umweltzone in Essen eine blaue Umweltzone eingerichtet werden. Dort gelten dann Fahrverbote für Euro 4-Diesel und ältere Abgasnormen, aber auch für Benziner der Abgasnormen Euro 2 und älter. Eine Erweiterung der Fahrverbote ist dann für September 2019 geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch Euro 5-Diesel betroffen sein. Insgesamt treffen die Fahrverbote in Essen rund 42.000 Dieselfahrzeuge.
In Gelsenkirchen wird es keinen „sanften Übergang“ geben. Ab dem 01. Juli 2019 gelten die Fahrverbote dort direkt auch für Diesel der Abgasnorm Euro 5. Stark betroffen von diesen Maßnahmen werden auch Duisburg, Bochum und Dortmund sein sein. Tausende Pendler bekommen die Auswirkungen der Fahrverbote zu spüren.
Weitere Fahrverbote absehbar – Ihr Weg aus dem Abgasskandal
Doch mit Essen und Gelsenkirchen ist noch lange nicht der Höhepunkt der Fahrverbotwelle erreicht. Viele andere deutsche Städte überschreiten in schöner Regelmäßigkeit den EU-Grenzwert. Die Deutsche Umwelthilfe hat diese Städte allesamt auf dem Schirm. In vielen Städten laufen bereits Klagen, in anderen werden sei vorbereitet. Der Verein führt eigene Messungen durch, ruft Bürger dazu auf, „Hotspots“ zu melden. Ein Ende ist demnach nicht abzusehen. Zwar heißt es immer wieder, dass es Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen geben wird. Trotzdem ist die Unsicherheit groß. Wer aktuell einen Euro 5- Diesel fährt, der auch noch vom Abgasskandal betroffen ist, möchte diesen am liebsten loswerden. Hier gibt es aber nur beschränkte Möglichkeiten:
Der Verkauf
Ein Verkauf des ungeliebten Diesels wird in der Regel doch die naheliegende Option für die meisten sein. Allerdings hat der Diesel durch den Abgasskandal einen erheblichen Imageverlust zu beklagen. Das Vertrauen in den ach so sauberen Dieselmotor ist geschwächt. Das wirkt sich auch auf den Marktwert aus. Der Diesel ist ein Ladenhüter. Besonders dann, wenn er das ominöse Software Update aufgespielt hat. Die Standzeiten bei Gebrauchtwagenhändlern verlängern sich stetig, während der Restwert sinkt. Ein Verkauf wird Ihnen nur mit erheblichen Verlusten möglich sein.
Schadensersatz
Verlustfrei – oder nahezu verlustfrei – werden Sie Ihren Diesel über den Schadensersatz los. Dieser Weg kommt dann für Sie in Betracht, wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind – sprich: Wenn auch Ihr Diesel zu den manipulierten Fahrzeugen gehört. Dann nämlich ist der Hersteller in der Verantwortung. Er hat Ihnen ein schmutziges Auto verkauft. Obwohl er genau wusste, dass es nicht einmal die Anforderungen für eine Zulassung zum Verkehr erfüllt. Juristisch gesehen ist das eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“. Und Sie müssen diese keineswegs hinnehmen. Sie müssen sich nicht einem Fahrverbot beugen, das sie praktisch als Unbeteiligten trifft. Gegen den Hersteller haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Auf gut Deutsch: Sie geben Ihren Wagen zurück und erhalten den Kaufpreis. Dadurch ist der Kauf rückgängig gemacht worden und Ihr Schaden kompensiert. Lediglich für die Nutzung des Autos müssen Sie eine kleine Pauschale entrichten – den sogenannten Nutzungsersatz.
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