Diesel – runter von der Autobahn

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Von neuen Fahrverboten und verjährenden Ansprüchen

So richtig hat es keiner kommen sehen. Zwar wurde schon im Februar 2018 der Weg für Diesel Fahrverbote vom Bundesverwaltungsgericht geebnet. Trotzdem zeigte sich das Gros der Bevölkerung noch lange optimistisch. „Das können die doch nicht machen.“, war einhelliges Echo. Nur wenige glaubten daran, dass das worst case scenario eintreten würde. Doch inzwischen zeichnet sich deutlich ab: Es wird deutschlandweit Fahrverbote geben. Manche umfassend. Manche weniger eingriffsintensiv. Die Gerichte sind sich einig. Saubere Luft ist nur durch das Aussperren des Diesels zu erreichen.

Die jüngsten Fahrverbot Urteile

Nachdem es Anfang November bereits einen Aufschrei in Köln und Bonn gab, wurde jetzt auch am anderen Ende von NRW ein Fahrverbot beschlossen. Dieses Mal trifft es nicht das Rheinland, sondern das Ruhrgebiet. Essen und Gelsenkirchen. Die Konsequenzen sind weitreichend. Denn auch hier sollen Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 nicht verschont bleiben. Die Essener und Gelsenkirchener Fahrverbote scheinen Köln abzuhängen. Denn von den 50 Stadtteilen sind ganze 18 betroffen. Sperrgebiete großzügig zu umfahren wird damit eine Herausforderung für die Anwohner. In Gelsenkirchen ist mit der Kurt-Schumacher-Straße eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen betroffen. Doch es kommt noch schlimmer.

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Erstmals Autobahn von Fahrverbot betroffen

Erstmals soll auch eine Autobahn zum Teil gesperrt werden. Wie das funktionieren soll, weiß noch keiner. Fahrverbote auf einer Autobahn hat es noch nicht gegeben. Fakt ist, dass an der A40 in Essen stark erhöhte Werte gemessen wurden. Die A40 verläuft von der niederländischen Grenze durch den linken Niederrhein und quer durch das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Sie ist damit Lebens- und Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets. Gleichzeitig ist sie eine der Schnellstraßen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen. Es ist daher wenig überraschend, dass die Autobahn in den Fokus der Deutschen Umwelthilfe gerückt ist, was Fahrverbote angeht. Der betroffene Autobahnabschnitt in Essen-Frohnhausen wird täglich von mehr als 100.000 Fahrzeugen genutzt.

Wann werden die Fahrverbote umgesetzt?

Bild von einer Hand mit Autoschlüssel

Der betroffene Autobahnabschnitt in Essen-Frohnhausen wird täglich von mehr als 100.000 Fahrzeugen genutzt.

Eine kleine Schonfrist für Fahrverbote gibt es in den beiden Städten im Ruhrgebiet noch. Ab 01. Juli 2019 soll innerhalb der bereits bestehenden grünen Umweltzone in Essen eine blaue Umweltzone eingerichtet werden. Dort gelten dann Fahrverbote für Euro 4-Diesel und ältere Abgasnormen, aber auch für Benziner der Abgasnormen Euro 2 und älter. Eine Erweiterung der Fahrverbote ist dann für September 2019 geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch Euro 5-Diesel betroffen sein. Insgesamt treffen die Fahrverbote in Essen rund 42.000 Dieselfahrzeuge.
In Gelsenkirchen wird es keinen „sanften Übergang“ geben. Ab dem 01. Juli 2019 gelten die Fahrverbote dort direkt auch für Diesel der Abgasnorm Euro 5. Stark betroffen von diesen Maßnahmen werden auch Duisburg, Bochum und Dortmund sein sein. Tausende Pendler bekommen die Auswirkungen der Fahrverbote zu spüren.

Weitere Fahrverbote absehbar – Ihr Weg aus dem Abgasskandal

Doch mit Essen und Gelsenkirchen ist noch lange nicht der Höhepunkt der Fahrverbotwelle erreicht. Viele andere deutsche Städte überschreiten in schöner Regelmäßigkeit den EU-Grenzwert. Die Deutsche Umwelthilfe hat diese Städte allesamt auf dem Schirm. In vielen Städten laufen bereits Klagen, in anderen werden sei vorbereitet. Der Verein führt eigene Messungen durch, ruft Bürger dazu auf, „Hotspots“ zu melden. Ein Ende ist demnach nicht abzusehen. Zwar heißt es immer wieder, dass es Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen geben wird. Trotzdem ist die Unsicherheit groß. Wer aktuell einen Euro 5- Diesel fährt, der auch noch vom Abgasskandal betroffen ist, möchte diesen am liebsten loswerden. Hier gibt es aber nur beschränkte Möglichkeiten:

Der Verkauf

Ein Verkauf des ungeliebten Diesels wird in der Regel doch die naheliegende Option für die meisten sein. Allerdings hat der Diesel durch den Abgasskandal einen erheblichen Imageverlust zu beklagen. Das Vertrauen in den ach so sauberen Dieselmotor ist geschwächt. Das wirkt sich auch auf den Marktwert aus. Der Diesel ist ein Ladenhüter. Besonders dann, wenn er das ominöse Software Update aufgespielt hat. Die Standzeiten bei Gebrauchtwagenhändlern verlängern sich stetig, während der Restwert sinkt. Ein Verkauf wird Ihnen nur mit erheblichen Verlusten möglich sein.

Schadensersatz

Verlustfrei – oder nahezu verlustfrei – werden Sie Ihren Diesel über den Schadensersatz los. Dieser Weg kommt dann für Sie in Betracht, wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind – sprich: Wenn auch Ihr Diesel zu den manipulierten Fahrzeugen gehört. Dann nämlich ist der Hersteller in der Verantwortung. Er hat Ihnen ein schmutziges Auto verkauft. Obwohl er genau wusste, dass es nicht einmal die Anforderungen für eine Zulassung zum Verkehr erfüllt. Juristisch gesehen ist das eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“. Und Sie müssen diese keineswegs hinnehmen. Sie müssen sich nicht einem Fahrverbot beugen, das sie praktisch als Unbeteiligten trifft. Gegen den Hersteller haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Auf gut Deutsch: Sie geben Ihren Wagen zurück und erhalten den Kaufpreis. Dadurch ist der Kauf rückgängig gemacht worden und Ihr Schaden kompensiert. Lediglich für die Nutzung des Autos müssen Sie eine kleine Pauschale entrichten – den sogenannten Nutzungsersatz.

Erste Ansprüche verjähren Ende 2018

Der Abgasskandal ist bereits seit 2015 bekannt – mit der Folge, dass etwaige Schadensersatzansprüche teilweise schon am 31.12.2018 verjähren. Betroffen sind hiervon vor allem Kunden von VW. Entscheidend ist, wann die Manipulation an dem jeweiligen Modell öffentlich bekannt wurde. Liegt dieser Termin außerhalb von 2015, so droht hier noch keine Verjährung zum 31.12.2018. Es ist bei folgenden Modellen davon auszugehen, dass erst Ende 2019 Verjährung eintritt:

Audi

  • Audi A7der Modelljahre 2010-2013 V6/V8 EU5
  • Audi A8 der Modelljahre 2010-2013 V6/V8 EU5
  • Audi A4 3.0 TDI EU 6
  • Audi A5 3.0 TDI EU 6
  • Audi A6 3.0 TDI EU 6
  • Audi A7 3.0 TDI EU 6
  • Audi A8 3.0 TDI EU 6
  • Audi Q5 3.0 TDI EU 6
  • Audi SQ5 3.0 TDI EU 6
  • Audi Q7 3.0 TDI EU 6

BMW

  • M550xd 3.0 EU 6
  • 750xd 3.0 EU 6

Daimler

  • Vito 1.6 l EU 6
  • Motoren vom Typ OM 651 oder OM 642: C 220D, GLC 220D und Vito

Porsche

  • Cayenne 4.2 l V8 EU 6
  • Macan 3.0 l V6 EU 6

Volkswagen

  • Touareg 3.0 l EU 6

Opel

  • Opel Zafira EU 6
  • Opel Insignia EU 6
  • Opel Cascada EU 6

Widerruf des Autokredits

Ein Instrument, das vielen anderen Dieselkunden zusteht, ist der Widerruf des Autokredits. Vorteil an diesem ist, dass es grundsätzlich keine Verjährung gibt. Selbst wenn Sie keinen Schadensersatz wegen des Abgasskandals mehr verlangen können, führt der Widerruf Sie zu Ihrem Ziel. Das Widerrufsrecht steht Ihnen dann zu, wenn die Herstellerbank Sie fehlerhaft über Ihre Rechte belehrt hat. Weil das Gesetz eine ausführliche und umfassende Belehrung vorsieht, passiert so ein Fehler erstaunlich oft. Nahezu jeder Kreditvertrag enthält damit ein Hintertürchen. Denn zum Schutz der Kreditnehmer hat der Gesetzgeber ihm im Falle einer fehlerhaften Belehrung ein außerplanmäßiges Widerrufsrecht eingeräumt. Durch den Widerruf wird alles rückgängig gemacht. Das Auto geben Sie zurück. Die Raten müssen nicht mehr bedient werden. Was Sie bereits bezahlt haben, bekommen Sie zurück. Ob auch hier eine Nutzungsentschädigung anfällt, ist noch nicht höchstgerichtlich entschieden. In jedem Fall erhalten Sie einen weitaus höheren Geldbetrag zurück als beim Verkauf Ihres Diesels.

Verjährung hemmen – kostenlose Erstberatung

Einer Verjährung Ihrer Ansprüche können Sie noch entgehen – durch eine Klage. Diese hemmt die Verjährung, sodass Ihre Rechte zunächst einmal gesichert sind. Sie sind sich unsicher über Ihre Rechte und zögern, allein gegen den Hersteller vorzugehen? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Unsere versierten Mitarbeiter prüfen innerhalb weniger Werktage Ihre Unterlagen und melden sich anschließend telefonisch bei Ihnen zurück. Kostenlos werden Sie dann zu Ihrer individuellen Rechtslage beraten, sodass Sie anschließend einschätzen können, ob und inwieweit sich ein Vorgehen für Sie lohnt. Indem wir Ihnen Wege einer möglichen Finanzierung über die Rechtsschutzversicherung aufzeigen, versuchen wir Ihnen den Respekt vor einem etwaigen Vorgehen zu nehmen. Tatsächlich steht Ihnen der juristische Weg offen, ohne dass Sie ein wirtschaftliches Risiko eingehen. Letztlich haben Sie hierdurch die Möglichkeit, Ihren Diesel abzugeben und ein Auto zu finanzieren, das nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Damit machen Sie sich von Fahrverboten vollkommen unabhängig. Gerade in Hinblick auf die drohende Verjährung vieler Ansprüche ist es zu empfehlen, sich rechtzeitig über Ihre Rechte zu informieren.

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