Diesel-Skandal: Mangel wird nicht durch Nachbesserung behoben

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

LG Augsburg: Mangelhaftigkeit des Diesel-Fahrzeugs bleibt bestehen

Am 30.06.2017  hat das Landgericht Augsburg erneut zugunsten der getäuschten VW Kunden entschieden. Der Kläger hatte einen mit der Manipulationssoftware ausgestatteten VW Sharan erworben. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals hatte er bei VW das Softwareupdate durchführen lassen. Trotzdem hielt der Käufer sein Fahrzeug weiterhin für mangelhaft und forderte seinen Händler zur Neulieferung auf. Das Gericht hat den Kläger in seiner Auffassung nun bestätigt. Der Händler sei zur Neulieferung eines mangelfreien VW Sharan verpflichtet.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Skandalautos aus mehreren Gesichtspunkten mangelhaft

Zunächst äußerte das Gericht grundlegende Zweifel daran, ob das Softwareupdate überhaupt geeignet sei, den ursprünglichen Mangel zu beheben. Des Weiteren machte das Gericht Ausführungen zur generellen Mangelhaftigkeit der Skandalfahrzeuge von Volkswagen.

Sehr interessant ist für Diesel-Käufer insbesondere folgende Passage des Urteils:

„Nach Überzeugung des Gerichts [wird] dem streitgegenständlichen Fahrzeug immer ein Makel anhaften […], der sich durch keinerlei Nachbesserungsmaßnahmen beheben lassen wird. Es bleibt ein Fahrzeug, das von dem streitgegenständlichen Skandal betroffen ist und dass mit einer weiteren Software ausgestattet wurde, die vom selben Hersteller stammt, der die Manipulationssoftware entwickelt und zunächst auch verleugnet hat. Kein künftiger Käufer wird dies im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeugs durch den Kläger ausblenden können und wollen, so dass ein verbleibender merkantiler Minderwert immer im Raum stehen wird, wobei man für diese Schlussfolgerung lediglich seinen gesunden Menschenverstand benutzen muss und es der Einholung etwaiger Gutachten oder anderweitiger Erhebungen nicht bedarf.“

Entscheidender Punkt: erhöhter „AdBlue“-Verbrauch nach dem Update

Jedoch waren letztlich weder die Unbehebbarkeit des ursprünglichen Mangels, noch die Unverkäuflichkeit des Fahrzeugs entscheidend. Auch die Unzumutbarkeit der Nachbesserung wurde zwar festgestellt, war jedoch kein Entscheidungskriterium. Diese Fragen könnten offenbleiben, denn unstreitig führe das Update zu einem erhöhten „AdBlue“-Verbrauch, so das Gericht.

Im Originaltenor beurteilte das Gericht die Situation folgendermaßen:

„Vorliegend kommt nämlich hinzu, dass selbst unterstellt, die Software würde keinerlei zusätzliche negative Auswirkungen auf das Fahrzeug oder dessen Wert haben, diese nicht in der Lage wäre, ohne einen steigenden Verbrauch an „.AdBlue” die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs herzustellen und zu erhalten. Daraus ist zu entnehmen, dass sich die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs in anderem Gewande fortsetzen würde. Der Kläger muss sich nämlich nicht auf diesen Umstand verweisen lassen oder einlassen. Auch die diesbezüglichen Verbrauchswerte waren Gegenstand des Kaufvertrages, so dass eine negative Abweichung hiervon ihrerseits einen Mangel begründet. Dieser ist unstreitig nicht behebbar, worüber auch das Ausgeben von [„AdBlue“-] Gutscheinen nicht hinweghelfen kann, zumal diese nur die Folgen des Mangels kompensieren sollen, diesen aber nicht beseitigen.“

Ergebnis: Käufer können Neulieferung von mangelfreien Diesel-Fahrzeugen verlangen

Bild von einem kleinen blauen Auto

Da der Mangel nicht behebbar ist, ist der Käufer auch darauf angewiesen, dem Verkäufer vor Verlangen der Neulieferung die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben

Da der Mangel als nicht behebbar qualifiziert wird, ist der Käufer bezüglich der Gewährleistungsrechte auch nicht mehr darauf angewiesen, dem Verkäufer vor Verlangen der Neulieferung die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Verkäufer muss dem Kläger also einen neuen VW Sharan ohne Manipulationssoftware aus der neuen Baureihe liefern. Im Gegenzug muss der Käufer das Fahrzeug zuzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zurückgeben. Zusätzlich sprach das Gericht dem Kläger noch die im außergerichtlichen Verfahren entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu.

Sollten Sie also ebenfalls Eigentümer eines bereits nachgebesserten Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 sein, melden Sie sich doch bei uns. Gerne besprechen wir kostenfrei Ihre Möglichkeiten und den finanziellen Vorteil einer Rückabwicklung des Vertrages. Nicht außer Acht lassen sollten Sie dabei die Tatsache, dass ein solches Fahrzeug nahezu unmöglich weiterverkauft werden kann, und wenn dann nur mit einem erheblichen Wertverlust.

Autokredit widerrufen und Raten zurückerhalten.

Eine weitere Möglichkeit sich im Abgasskandal von seinem Fahrzeug zu trennen liegt im Widerruf der Autofinanzierung. Viele Kreditverträge mit den Herstellerbanken enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten Fehler, die zum Widerruf berechtigen. Der Darlehensnehmer kann dadurch viel Geld sparen und aus den unvorteilhaften Verträge raus kommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Widerruf von Autokrediten oder in diesem informativen Video zum Thema Autokredit widerrufen.

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