Dieselgate – Rücktritt auch nach Software Update möglich

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

OLG Köln zum Rücktritt im Abgasskandal


Viele Eigentümer manipulierter Diesel erhielten in den letzten Monaten Post. Manche von ihnen von ihrem Vertragshändler, andere sogar von den örtlichen Zulassungsbehörden. All diese Schreiben haben einen besonderen „Service“ zum Inhalt: Das Software Update. Die technische Nachrüstung der Schummeldiesel wurde im Rahmen des Dieselgipfels beschlossen. Angesichts vieler Berichte über negative Auswirkungen und der Behauptung der Hersteller, mit dem Update entfielen alle Gewährleistungsansprüche, waren viele Kunden ratlos. Update verweigern oder durchführen lassen – keine der beiden Optionen war zufriedenstellend. Ein Beschluss des 18. Zivilsenats des OLG Köln (Beschluss vom 27.03.2018, Az. 18 U 134/17) gibt Ihnen jetzt Grund zur Hoffnung. Der Rücktritt soll trotz bereits erfolgtem Software-Update noch möglich sein.

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Kunde erklärt nach Software Update den Rücktritt vom Kaufvertrag

2015 erwarb der Kläger einen Audi A4 2,00 TDI Ambition beim Vertragshändler. Alsbald gab es die ersten Schlagzeilen um den Abgasskandal. Im September 2016 wurde dann das Software Update aufgespielt. Das Ziel: Eine Senkung der Emissionswerte und eine Mangelbeseitigung. Trotzdem erklärte der Kunde im Dezember 2016 den Rücktritt. Zu Unrecht, wie sein Gegner befand. Schließlich habe er den Mangel durch die Nachbesserung entfernt. Das OLG Köln (Beschluss vom 27.03.2018, Az. 18 U 134/17) musste sich deswegen mit der Frage auseinandersetzen, ob das Software Update den Anforderungen an eine Nacherfüllung gerecht wird.

OLG Köln: Diesel Audi trotz Software Update mangelhaft

Die Richter des 18. Zivilsenats weisen darauf hin, dass der Verkäufer beweisen muss, ob die Nacherfüllung durch das Update fehlgeschlagen ist. Der Käufer trage hierfür nur dann die Beweislast, wenn er eine ihm als Nacherfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen hat. Beim Software Update ist das nicht der Fall. Schließlich kannte der Käufer keine Details, die er zur Beurteilung des Erfolgs der Nacherfüllung aber zwingend braucht. Dies sieht der Senat als Anhaltspunkt dafür, dass der Kunde die Nachbesserung inhaltlich nicht billigen wollte. Wahrscheinlicher ist, dass er mitgewirkt hat, um seinen Diesel weiter fahren zu dürfen. Schließlich ist seine Betriebszulassung in Gefahr. Eine Tatsache, die von immer neuen Berichten über Stilllegungen untermauert wird. Der Senat ordnete im zugrunde liegenden Fall eine Beweiserhebung an.

Sachverständiger soll Schäden durch Software Update prüfen

Im Zuge dieser Beweiserhebung werden wohl Informationen öffentlich, die für viele Kunden von erheblicher Bedeutung sein könnten. Denn der Verkäufer muss nun die Funktionsweise des Software Updates darlegen. Ein Sachverständiger soll außerdem klären, ob das Update nachteilige Auswirkungen hat. Untersucht werden sollen dabei nicht nur die Auswirkungen auf Leistung, Verbrauch und Emissionen, sondern auch die Lebensdauer des Kfz, sowie einzelner Bauteile. In der Vorbereitung der Beweiserhebung soll der Käufer auch die Wirkungsweise der ursprünglich verwendeten Schummelsoftware darlegen.

Was bedeutet der Beschluss für Kunden im Abgasskandal?

Der Beschluss des OLG Köln ist ein Lichtblick für diejenigen, die Gewährleistungsansprüche gegen VW, Audi und Co. Beziehungsweise ihre Vertragshändler geltend machen. Weist der Forderungsgegner das Begehren zurück, weil der Kunde schließlich das Update hat durchführen lassen, kann dieser auf den Beschluss des OLG Köln verweisen. Insofern wird seine Verhandlungsposition gestärkt. Auch das LG Augsburg entschied am 30.06.2017 im Sinne enttäuschter VW Kunden. Unter anderem äußerte das Gericht Zweifel daran, ob das Update überhaupt geeignet ist, den Mangel zu beheben. Das Software Update wird damit nach und nach auch von der Rechtsprechung für eine unzureichende Lösung im Abgasskandal erklärt.

Ansprüche bereits verjährt? Was ist noch möglich im Abgasskandal?

Bild von dem VW Logo

Der Beschluss des OLG Köln ist ein Lichtblick für diejenigen, die Gewährleistungsansprüche gegen VW, Audi und Co. Beziehungsweise ihre Vertragshändler geltend machen.

Leider sind viele Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2017 bereits verjährt. Gewährleistungsansprüche unterliegen einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Erst eine Rechtsverfolgung hemmt die Verjährung. Zwar sollten betroffene Dieselkunden ihre Ansprüche trotzdem umfänglich prüfen lassen, dennoch ist es gut möglich, dass ein Rücktritt wegen eines unzumutbaren Mangels nicht mehr durchzusetzen ist. Obwohl das sehr nach einer Hiobsbotschaft klingt, ist noch nicht aller Tage Abend. Denn es gibt noch andere Möglichkeiten, eine Rückabwicklung zu verlangen – Möglichkeiten, die noch nicht verjährt sind.

Schadensersatz verlangen und Diesel zurückgeben

Völlig unabhängig von der Frage nach einen Software Update ist nämlich auch ein Vorgehen wegen Schadensersatz. Anknüpfungspunkt ist hier nämlich das vorwerfbare Verhalten des Herstellers. Dieser hat nämlich viele tausend Diesel unter dem Deckmantel der Umweltfreundlichkeit verkauft. Viele tausend Diesel, die im Nachhinein nicht einmal die Anforderungen zur Zulassung durch die Behörden entsprechen. Der Vorwurf: vorsätzlich sittenwidriges Verhalten oder sogar Betrug. Dies wurde schon mehrfach zivilgerichtlich bestätigt. Und das berechtigt zum Schadensersatz, ja sogar zu einer Rückabwicklung des gesamten Kaufs im Rahmen dieses.

Autokredit widerrufen und Diesel zurückgeben

Ist der Gewährleistungsanspruch verjährt und der Diesel finanziert, eröffnet sich eine weitere Option. Ein prüfender Blick in die Widerrufsbelehrung des Autokreditvertrages offenbart schnell eine Schwäche vieler Herstellerbanken. Sie erfüllen die zwingenden Voraussetzungen des Gesetzgebers nicht und verstoßen gegen wichtige Aufklärungspflichten. Das hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht ablaufen kann. Der Vertrag bleibt praktisch ewig widerrufbar. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde seinen gebrauchten Wagen zurückgeben kann und im Gegenzug seine Anzahlung und die gezahlten Raten wiederbekommt. Während beim Schadensersatzbegehren eine Nutzungsentschädigung zwingend anfällt, ist das bei der Rückabwicklung durch den Widerruf noch nicht für alle Konstellationen höchstrichterlich geklärt.

Jetzt Rechte im Abgasskandal geltend machen

Auch wenn in den beiden oben erklärten Vorgehensweisen im Normalfall noch keine Verjährung eingetreten ist, besteht Grund zur Eile. Viele Ansprüche drohen mit Ende diesen Jahres (2018) zu verjähren. Die Uhr tickt, weswegen Sie sich als Betroffener im Dieselskandal möglichst zeitnah über Ihre Rechte informieren sollten. Wir bieten Ihnen vollkommen unverbindlich eine umfassende Analyse Ihrer individuellen Situation an. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können Sie sich telefonisch von einem unserer erfahrenen Mitarbeiter beraten lassen und wissen anschließend genau, was Ihre Möglichkeiten sind. Auch zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung beraten wir Sie während dieses Gesprächs gerne. Unser Ziel ist es, dass Sie am Ende unserer kostenfreien Erstberatung keinerlei offenen Fragen zum Ablauf, den Kosten und Ihrem finanziellen Vorteil mehr haben. Deswegen bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen Rückabwicklungsrechner, durch den Sie Ihren finanziellen Vorteil im Vorhinein bestimmen können. Wirken Sie jetzt der Verjährung Ihrer Rechte im Abgasskandal entgegen und lassen Sie sich von uns beraten. Sie sind unsicher, ob Ihr Diesel auch vom Abgasskandal betroffen ist? Schauen Sie hier nach.

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