Dieselskandal 2.0 – Was Betroffene tun können

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Der Abgasskandal geht in die nächste Runde

Im Juli überschlugen sich die Ereignisse. Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart Mitte des Monats Ermittlungen gegen Porsche und Daimler bezüglich illegaler Manipulationssoftware angekündigt hatte, titelte gegen Ende eine große deutsche Zeitung „Das Kartell – Enthüllt: Die heimlichen Absprachen der Autokonzerne“.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Sind jetzt schon Klagen gegen die Hersteller möglich?

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, wäre das Vertrauen der Verbraucher in die gesamte deutsche Autoindustrie zu Recht schwer erschüttert. Bisher hatten Hersteller wie Daimler behauptet die Thermofenster, die regeln, bei welchen Temperaturen das Harnstoffgemisch „AdBlue“ zur Abgasreinigung eingesetzt wird, seien zum Schutz der Motorkomponenten wichtig gewesen. Nun erhärtet sich der Verdacht, dass es auch hier nur um die Manipulation von Abgastests ging.

Für die Verbraucher hätte dies die gleiche Folge wie für die vom VW-Abgasskandal betroffenen Käufer, nämlich Schadensersatzansprüche direkt gegen den Hersteller. Jedoch müssen erst endgültige Ergebnisse abgewartet werden. Das Problem daran ist, dass die Ermittlungen noch Jahre dauern können. Bis dahin wären sämtliche Gewährleistungsrechte verjährt. Sollte sich dann herausstellen, dass sich die verwendete Software noch in einem rechtlichen Graurahmen bewegt, stünden die Betroffenen ohne Ansprüche, aber mit einem mangelhaften Auto dar. Der Verbraucher bliebe auf dem gesamten Wertverlust den der Wagen durch den Dieselskandal und die damit verbundenen Fahrverbote erlitten hat sitzen.

Die Lösung: Rücktritt vom Kaufvertrag

Dieses Problem lässt sich jedoch über die Gewährleistungsrechte lösen. Wer etwas verkauft, hat die Pflicht, die Sache ohne Mangel zu übereignen. Der Mangel besteht hier zunächst darin, dass das Fahrzeug deutlich höhere Abgaswerte aufweist, als beworben wurden. Grundsätzlich muss der Verkäufer jetzt die Gelegenheit bekommen den Mangel durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache zu beheben. Erst wenn er dies nicht schafft oder sich weigert, darf der Käufer Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Hersteller bieten hier als einzige Lösung an, die Kosten für ein Softwareupdate in Höhe von ca. 70 Euro zu übernehmen.

Anders sieht die Sache aber aus, wenn es dem Käufer unzumutbar oder dem Verkäufer unmöglich wäre den Mangel beheben zu lassen. Die Argumente die für eine Unzumutbarkeit des Softwareupdates sprechen sind vor allem die ungeklärten Folgen eines Updates sowie der erhebliche Vertrauensverlust in den Hersteller. Befürchtet werden müssen nach Experten insbesondere negative Folgen für Spritverbrauch, Abgasemission, Fahrverhalten, Haltbarkeit und nicht zuletzt den Wert des Fahrzeugs.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist für Betroffene also neben dem Widerruf des Finanzierungsvertrages die sicherste Methode einen Schaden durch den Abgasskandal zu vermeiden.

Die Voraussetzungen für ein solches Recht noch einmal in Kürze:

  • Sie sind Besitzer eines von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeugs
  • Ihr Kaufvertrag ist nicht älter als 3 Jahre

Wir bieten Betroffenen an, die Verträge zu überprüfen. Gerne können Sie einfach und schnell Ihren Vertrag über unsere Upload-Funktion hochladen.

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