Fall 1: Mängel nach VW-Software-Update
Der erste Fall ist eine Konstellation, wie sie auf sehr viele VW-Fahrer zutrifft. Bei einem Großteil wurde schließlich bereits ein Software-Update durchgeführt. Andernfalls droht die Stilllegung des Wagens. Wie bereits der ADAC, die EU und viele unabhängige Experten warnten, ist es aber durchaus möglich, dass nach dem Update Probleme auftreten. So sah es auch in dem von der Westfalenpost geschilderten Fall aus.
Die Klägerin begehrt den Austausch ihres Fahrzeugs. Infolge der Nachrüstung der Software verbrauche ihr Wagen mehr, die Verbrennungstemperatur sei gestiegen und ihr Auto ruckle außerdem beim Fahren. So schildert es ihr Anwalt Dr. Michael Schmitt. Rechtsanwalt Dr. Michael Schmitt. Der Mangel werde durch die Nachbesserung nicht behoben.
In dem Verfahren treffen zwei Meinungen aufeinander. Das Audi-Zentrum Siegen (die Beklagte) ist der Auffassung, dass das Update den Wagen in den Zustand zurückversetzt, in dem es ohne die Manipulation sein sollte. Die Klägerin hingegen konstatiert, der Wert des Dieselfahrzeugs sei aufgrund des Abgasskandals und des Updates um bis zu 8000 Euro verringert. Eine Einigung wurde hier bislang nicht erzielt.
Fall 2 und 3: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen des Abgasskandals
Zwei andere Fälle befassen sich mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Zwei Kläger hatten diesen aufgrund des Dieselskandals erklärt. In einem Fall muss der Kläger erneut Stellung nehmen, im anderen Fall könnte es Probleme geben. Der Vorsitzende Richter bemängelt, es wurde nicht rechtzeitig gerügt. Die Klägerseite soll einen Beleg über den aktuellen Kilometerstand vorlegen. Auch in diesen Fällen gibt es bislang keine Entscheidung.
Fall 4: Schadensersatz im Abgasskandal
Eine weitere Möglichkeit ist es, vom Hersteller Schadensersatz zu verlangen. Schließlich gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Auto, das dem Kunden vom Verkäufer bzw. in der Werbung versprochen wurde und dem Produkt, das er letztlich erhielt.
Die Dieselfahrzeuge, die manipuliert wurden, erfüllen unter Umständen nicht die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Durch den Abgasskandal könnten die Autos jetzt von Fahrverboten betroffen sein, obwohl den Kunden Umweltfreundlichkeit zugesagt wurde. Ein Mangel, der nicht gerade unerheblich ist.
In dem Fall, der aktuell vor dem Landgericht Siegen verhandelt wird, hat die Gegenseite einen Einwand: Der Anspruch sei bereits verjährt.
Guten Morgen,
betrifft der Dieselskandal eigentlich alle Modelle. Ich habe mir im Sommer 2019 einen Ford Edge gekauft und bin mir unsicher ob dieser (die Marke Ford taucht eigentlich nicht auf) auch in den Skandal involviert ist.
Danke und Gruß
Norbert C.
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ford musste bislang keinen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf durchführen. Daher sind Schadensersatzansprüche gegen Ford bislang nur schwer durchsetzbar, wir würden von einer Klage zumindest zum jetzigen Zeitpunkt abraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt