Fahrverbote oder Stilllegung – worum ging es?
In der Tat ist die Berichterstattung etwas verwirrend. Während die BILD titelt “Kein Fahrverbot für Schummel-Diesel in Düsseldorf”, ging es in Wahrheit um etwas völlig anderes: Die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge. Für die Halter ist es ein gewaltiger Unterschied, ob sie ihr Fahrzeug in einem bestimmten Bereich nicht mehr fahren dürfen oder ob Ihnen die Erlaubnis entzogen wird, damit am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Es steht außer Frage, die DUH führt gegen die Stadt Düsseldorf auch ein Verfahren, in welchem sie Fahrverbote anstrebt. Dieses wird aber am 22. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Keine Klagebefugnis – Klage unzulässig
In der gestrigen Entscheidung ging es in der Tat um Stilllegungen. Die Umwelthilfe hat in knapp zehn Städten zusätzlich darauf geklagt, dass die Diesel, bei denen Abgasmanipulationen festgestellt wurden, aus dem Verkehr gezogen werden. Schon vorher gab es Bedenken, ob der Umweltverband in dieser Sache überhaupt klagebefugt ist, wie der Anwalt der DUH, Reno Klinger, vorher bereits anmerkte.
Gestern gab es dann Gewissheit: Die Richter sind der Meinung, die DUH sei gerade nicht klagebefugt. Sie könne als Verband lediglich eine Verletzung eigener Rechte und keine Verstöße gegen das Umweltrecht rügen. Allenfalls könne sie ortsfeste Anlagen monieren, genehmigte Produkte hingegen nicht.
Klage außerdem unbegründet
Als wenn diese Schlappe nicht genug wäre, bezogen die Richter auch zur Begründetheit der Klage Stellung und wiesen diese als unzulässig und unbegründet zurück. Bezug nahmen sie hierbei auf das von VW angebotene Software-Update, das es angeblich ermögliche, dass die Motoren die geforderten Grenzwerte einhalten. Zumindest auf dem Prüfstand sei dies festgestellt worden, die Werte im Straßenverkehr seien nicht entscheidend. Es ist durchaus denkbar, dass es hier in die nächste Instanz geht. Möglich ist auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht, wie sie am 22. Februar verhandelt wird.
Ausblick
Schnell zeigt sich: Die Fahrverbote waren überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlung – geschweige denn der Entscheidung. Zwar ist es denkbar, dass die Klage auf Stilllegung auch von den neun anderen Gerichten als unzulässig zurückgewiesen wird. In der Frage der Fahrverbote hat sich aber schon in der Vergangenheit gezeigt: Die Umwelthilfe ist nicht nur klagebefugt, zwei Gerichte befanden die Klage obendrein als begründet. Daher ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vorliegend alles andere als richtungsweisend.
Lesen Sie hier einen weiteren Artikel über etwaige Fahrverbote und wie Sie diesen entgehen können.
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