Straßenverkehrsämter sind unschlüssig
Der Fall zeigt vor allem eins: Im Behördendschungel sind sich selbst die Ämter nicht sicher, wer zuständig ist und welche Reaktionen angemessen sind. Überzogene Drohungen mit Stilllegung sind jedenfalls nicht das richtige Mittel, nachdem die Politik jahrelang über die Manipulationen von VW hinweggesehen hat. Eine Stilllegung knallhart durchzusetzen käme einem Abnicken des Software-Updates gleich. Doch die Mängel des Updates sind allgemein bekannt. In personeller und fachlicher Hinsicht sind die Straßenverkehrsämter nicht die geeigneten Stellen, um die abschließende Entscheidung zu treffen.
“Wir halten uns zurück, solange es keine Vorgabe vom Gesetzgeber gibt”.
Leiter eines Straßenverkehrsamts, Quelle: Spiegel Online
Neue Dimension im Abgasskandal
Das OLG Köln hat am 27.03.2018 beschlossen, dass das von VW durchgeführte Software-Update den anschließenden Rücktritt vom Kaufvertrag nicht ausschließt.
Der Abgasskandal hat damit eine neue Dimension erreicht. Das Kraftfahrtbundesamt lässt sich von VW bereitwillig vor den Karren spannen, indem es Geschädigte durch Drohungen dazu zwingt, das Update aufspielen zu lassen. Anscheinend soll der letzte Widerstand der Geschädigten gegen die Industrie gebrochen werden. Unliebsame Verbraucher, die nicht folgen, werden mit Stilllegung ihres Fahrzeugs abgestraft. Dem Verbraucher bleibt aber die Option, rechtlich gegen Hersteller und Händler vorzugehen. Volkswagen hat die Manipulationen offen zugegeben, damit hat Ihr Anwalt gute Argumente, um gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen Ihren Händler geltend zu machen.
Verbraucherrechte für Autokäufer mit Kreditverträgen
Wer sein Fahrzeug über eine Herstellerbank finanziert hat, kann unter Umständen eine weitere, attraktive Lösung nutzen: Widerrufen Sie Ihren Autokredit. Der Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die eine Rückabwicklung auch nachträglich bei sämtlichen Herstellern und Fahrzeugmodellen ermöglichen. Sie erhalten alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück. Gegebenenfalls wird eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer fällig – Kein Vergleich zum Wertverlust, den ein Gebrauchtwagen normalerweise erleidet, selbst wenn es kein Schummeldiesel ist. Die Experten unserer Kanzlei sind auf Verbraucherrechte im Widerrufsrecht spezialisiert. Wir überprüfen Ihren Vertrag im Rahmen einer Erstberatung. Für Sie ist diese Prüfung vollkommen kostenfrei, ebenso wie die Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
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