Dieselskandal: Brandbrief der EU-Kommissarin an die Verkehrsminister

  • Abgas-Skandal

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Werden 2018 alle VW-Diesel aus dem Verkehr gezogen?

Der Abgas-Skandal weitet sich aus. Auch Audi und Porsche wird nun der Einbau illegaler Abschaltvorrichtungen vorgeworfen. Im Zusammenhang damit geht man inzwischen von einem Kartell deutscher Automobilhersteller aus. Auf den Schaden folgt nun der Versuch der Schadensbegrenzung. Audi hat 850.000 Wagen zurückgerufen, um Nachrüstungen vorzunehmen.

Auch Daimler kündigt an, rund drei Millionen Fahrzeuge nachrüsten zu wollen. BMW zieht nach. Nicht jede Umrüstung ist behördlich angeordnet, der Rückruf durch VW allerdings schon. Zur Durchsetzung kämpft die Europäische Kommission mit harten Bandagen. Aktuell steht eine drastische Maßnahme im Raum: Dieselfahrzeuge von VW, die den europäischen Normen nicht entsprechen, sollen 2018 aus dem Verkehr gezogen werden.

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VW reagiert nicht – EU-Kommissarin droht mit Konsequenzen

Hintergrund war wohl die Reaktion des Konzerns auf ein Schreiben der Binnenmarktkommissarin  Bieńkowska – oder vielmehr die fehlende Reaktion. Frau Bieńkowska hatte VW-Chef Müller aufgefordert, detaillierte Daten über den Stand der Rückrufaktion beizubringen. Man wollte prüfen, ob und wie der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Rückruf der manipulierten Fahrzeuge anläuft. Die Aufforderung erfolgte am 19. Juni diesen Jahres. Bis heute bleibt VW eine Antwort schuldig. Das ließ sich die Binnenmarktkommissarin nicht gefallen.

Sie reagierte mit einem Brandbrief an die Verkehrsminister der 28 EU-Länder. Der Inhalt: eine Ankündigung, die deutschlandweit tausende VW-Diesel-Fahrer betreffen könnte. Sämtliche nicht den europäischen Vorgaben entsprechenden Wagen der Marke sollen im Falle einer nichterfolgten Nachrüstung aus dem Verkehr gezogen werden. Bis zum Jahresende erwartet Bieńkowska von VW eine 100 prozentige Rückrufrate. Sie betont, dass die „Ausnahmesituation“, die den Verkehr der Dieselfahrzeuge zulasse, ein Ende haben müsse. Langfristig müsse sich Europa in Richtung Null-Emissions-Fahrzeuge entwickeln.

Folgen der Umrüstung

Durch die Umrüstung könnte das viel gefürchtete Diesel-Fahrverbot verhindert werden. Viele Metropolen aber auch kleinere Städte diskutieren im Angesicht erhöhter Feinstaubbelastungen, Dreckschleudern wie die manipulierten Diesel-Fahrzeuge zu verbannen. Ein Fahrverbot hätte gravierende Auswirkungen auf den Diesel-Markt, der sich ohnehin auf Talfahrt befindet. Von bis zu zehn Prozent Restwertverlust ist die Rede. Auch Bieńkowska sieht dies kritisch und verweist dabei auf das Ziel, langfristig einen Wandel zu emissionsfreien Fahrzeugen zu vollziehen. Das Verbot würde der Industrie die Mittel hierfür entziehen. Sie bewertet ein Fahrverbot deswegen als äußerste Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und fordert hierfür eine EU-einheitliche Regelung. Werden infolge einer Umrüstung die Grenzwerte wieder unterschritten, bedarf es jedoch keines Fahrverbots.

Was bedeutet die Umrüstung für Verbraucher?

Bild von einem blauen VW

Zur Durchsetzung kämpft die Europäische Kommission mit harten Bandagen. Aktuell steht eine drastische Maßnahme im Raum.

Deswegen erhalten viele Diesel-Eigentümer in diesen Tagen Post von ihrem Hersteller. Ihr PKW soll umgerüstet werden. Anbei das Versprechen, die Kosten für die notwendigen Reparaturmaßnahmen würden übernommen und man setze alles daran, das Vertrauen des Kunden zurückzugewinnen. Doch wie reagieren, wenn zum einen die EU eine Umrüstung fordert und zum Anderen vor Motorschäden gewarnt wird?

Tatsächlich befürchten einige Fachleute der EU und des ADAC, die Nachbesserung könnte zu einem schnelleren Verschleiß des Motors führen. Langzeitfolgen seien nicht unwahrscheinlich. Für den Kunden ist eine Nachrüstung also insgesamt wohl mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Dennoch oder gerade deswegen will VW keine Garantieerklärung abgeben. Für den Verbraucher gilt: Gibt es eine behördliche Anordnung, riskiert er durch das Ignorieren eines Rückrufschreibens schlimmstenfalls eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs – wie Focus berichtet. Jedoch könnte er durch die Nachbesserung substanzielle Rechte verlieren. Das zuvor mit einem Mangel behaftete Fahrzeug könnte nämlich nach der Umrüstung nunmehr als mangelfrei gelten -ungeachtet etwaiger Langzeitfolgen. Der Kunde könnte sich damit also sein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche abschneiden. Letzten Endes steht er dann mit einem (womöglich verschlissenen) Fahrzeug da, das nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert ist.

Alternativen zur Umrüstung – Widerruf des Autokredits und Schadensersatz

Eine gute Alternative für ihn ist es daher, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Gerade Käufer, die ihr Fahrzeug über ein Darlehen der Hersteller-Bank finanziert haben, haben hier gute Karten. Oftmals berechtigt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung noch heute zum Widerruf und der gesamte Vertrag kann rückabgewickelt werden. Das heißt: Rückgabe des PKW gegen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.  Wurde der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, muss nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Bei älteren Verträgen ist diese zwar zu entrichten, dennoch kann sich ein Widerruf rechnen. Wer den Weg des Widerrufs nicht einschlagen kann, dem bleibt noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In jedem Fall sollte zur Geltendmachung dieser Rechte ein Anwalt hinzugezogen werden. Schließlich steht es außer Frage, dass eine Rückabwicklung den Hersteller weitaus mehr kostet als eine Nachrüstung. Es ist somit davon auszugehen, dass dieser auch berechtigte Forderungen zunächst zurückweisen wird. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung überprüfen wir Ihre Möglichkeiten und besprechen die bestehenden Alternativen. Kommen Sie auf uns zu. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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