Was bedeutet die Umrüstung für Verbraucher?
Zur Durchsetzung kämpft die Europäische Kommission mit harten Bandagen. Aktuell steht eine drastische Maßnahme im Raum.
Deswegen erhalten viele Diesel-Eigentümer in diesen Tagen Post von ihrem Hersteller. Ihr PKW soll umgerüstet werden. Anbei das Versprechen, die Kosten für die notwendigen Reparaturmaßnahmen würden übernommen und man setze alles daran, das Vertrauen des Kunden zurückzugewinnen. Doch wie reagieren, wenn zum einen die EU eine Umrüstung fordert und zum Anderen vor Motorschäden gewarnt wird?
Tatsächlich befürchten einige Fachleute der EU und des ADAC, die Nachbesserung könnte zu einem schnelleren Verschleiß des Motors führen. Langzeitfolgen seien nicht unwahrscheinlich. Für den Kunden ist eine Nachrüstung also insgesamt wohl mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Dennoch oder gerade deswegen will VW keine Garantieerklärung abgeben. Für den Verbraucher gilt: Gibt es eine behördliche Anordnung, riskiert er durch das Ignorieren eines Rückrufschreibens schlimmstenfalls eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs – wie Focus berichtet. Jedoch könnte er durch die Nachbesserung substanzielle Rechte verlieren. Das zuvor mit einem Mangel behaftete Fahrzeug könnte nämlich nach der Umrüstung nunmehr als mangelfrei gelten -ungeachtet etwaiger Langzeitfolgen. Der Kunde könnte sich damit also sein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche abschneiden. Letzten Endes steht er dann mit einem (womöglich verschlissenen) Fahrzeug da, das nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert ist.
Alternativen zur Umrüstung – Widerruf des Autokredits und Schadensersatz
Eine gute Alternative für ihn ist es daher, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Gerade Käufer, die ihr Fahrzeug über ein Darlehen der Hersteller-Bank finanziert haben, haben hier gute Karten. Oftmals berechtigt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung noch heute zum Widerruf und der gesamte Vertrag kann rückabgewickelt werden. Das heißt: Rückgabe des PKW gegen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Wurde der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, muss nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Bei älteren Verträgen ist diese zwar zu entrichten, dennoch kann sich ein Widerruf rechnen. Wer den Weg des Widerrufs nicht einschlagen kann, dem bleibt noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
In jedem Fall sollte zur Geltendmachung dieser Rechte ein Anwalt hinzugezogen werden. Schließlich steht es außer Frage, dass eine Rückabwicklung den Hersteller weitaus mehr kostet als eine Nachrüstung. Es ist somit davon auszugehen, dass dieser auch berechtigte Forderungen zunächst zurückweisen wird. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung überprüfen wir Ihre Möglichkeiten und besprechen die bestehenden Alternativen. Kommen Sie auf uns zu. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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