Doch keine Fahrverbote?

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

60 Kommunen legen Konzepte für saubere Luft vor


Neben den viel umstrittenen Software-Updates und einer Neuauflage der Abwrackprämie, die – als Umweltprämie getarnt – alte Diesel von der Straße holen will, brachte der Diesel-Gipfel auch noch ein anderes Resultat: Einen Fonds, der die Städte und Kommunen auf dem Weg zu sauberer Luft unterstützen soll. Lange passierte jedoch nichts. Jetzt scheint endlich Geld zu fließen. Können so Fahrverbote in Deutschland doch noch verhindert werden?

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Frustration nach Diesel-Gipfel

Bislang hatte der Diesel-Gipfel bei Verbrauchern und Umweltverbänden kein hohes Ansehen genossen. Die Ergebnisse wurden allgemein als nicht weitreichend genug abgetan. Eine Umweltprämie, die die Automobilkonzerne sogar steuerlich absetzen können und ein verpfuschtes Software-Update, das mehr Schaden als Nutzen nach sich ziehen soll. Viele fürchten, die laschen Maßnahmen könnten Fahrverbote nicht mehr verhindern.
Die Bildung eines Fonds, der die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Luftreinhalteplänen unterstützen soll, wurde allerdings begrüßt.

Doch die Freude sollte nicht lange anhalten. Das Geld wollte nicht fließen. Viele Kommunen sahen sich machtlos im Kampf gegen Fahrverbote. Maßnahmen zur Luftreinigung kosten schließlich Geld, das vielen Gemeinden fehlt.

Erste Förderbescheide verteilt

Aber inzwischen scheint der Plan „Saubere Luft“ langsam in die Tat umgesetzt zu werden. Fünf Dutzend Förderbescheide verteilte Christian Schmidt (CSU) jetzt. Die Gesamtförderungssumme beträgt bisher 12 Millionen Euro, von denen ein beträchtlicher Teil durch die Automobilbranche finanziert wird. Zu den 60 Städten und Kommunen, die nun gefördert werden, gehören unter anderem Aachen, Augsburg, Kiel, Bielefeld, Bonn, Köln und Essen. Doch einige sind auch leer ausgegangen. Neben Berlin sind das beispielsweise Hagen, Krefeld, Mettmann und Tübingen. Denn die Finanzspritze ist an Bedingungen geknüpft. Wer Mittel aus dem Fonds möchte, muss einen kommunalen Masterplan vorlegen und die geplanten Maßnahmen in diesem Rahmen darlegen. Viele der Städte, denen eine Förderung versagt wurde, konnten einen solchen Masterplan noch nicht vorweisen.

Elektrobusse dank Fonds?

Ein derartiger Plan umfasst eine große Bandbreite an Maßnahmen. Zur Debatte stehen nicht nur der Ausbau der Ladestationen für Elektroautos, sondern auch der Kauf von Elektrobussen, der Ausbau von Radwegen, sowie digitale Leitsysteme zur Vermeidung von Staus. Primär geht es hierbei um eines: Die Belastung mit Stickoxid so weit zu senken, dass der worst case verhindert werden kann: Fahrverbote.
Dass diese das schnellste und effektivste Mittel zur Senkung der Schadstoffbelastung sind, steht außer Frage. Fahrverbote hätten jedoch katastrophale Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Anwohner und den Handel. Aus diesem Grund versuchen sich die Städte und Kommunen nun an Alternativlösungen, die Fahrverbote überflüssig machen sollen.

Fahrverbote erfolgreich verhindert?

Bild von einem alten Opel

Ein zweiter Königsweg eröffnet sich für diejenigen, die ihren Diesel über einen sogenannten Autokredit finanziert haben.

Aber können die Masterpläne der Städte Fahrverbote überhaupt noch abwenden? Diese Frage lässt sich wohl erst im Laufe von 2018 beantworten. Zunächst einmal entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Ende Februar über zwei Revisionen. Düsseldorf und Stuttgart hatten sich gegen Urteile gewehrt, die Fahrverbote für verhältnismäßig erklären.
Außerdem muss sich zeigen, ob und wie stark sich die Stickoxidbelastung der Städte und Kommunen durch die getroffenen Änderungen nach unten verändert.
Nur ein Wert, der sich dauerhaft unter dem EU-Grenzwert bewegt, kann garantieren, dass es kein Fahrverbot gibt.
Dieselfahrer müssen also abwarten, ob sie ihre Fahrzeuge im kommenden Jahr weiterhin (überall) fahren können.
Alternativ können sie gegen den Hersteller oder den Händler vorgehen und eine Rückabwicklung oder eine Schadensersatzzahlung anstrengen.
Wer seinen Wagen finanziert hat, kann außerdem die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Dieser erlaubt die Rückgabe eines Fahrzeugs, dessen Wiederverkaufswert stetig sinkt. Dafür erhält der Kunde seine Anzahlung und die von ihm gezahlten Raten zurück. Das Vorgehen wurde inzwischen von zwei Gerichten bestätigt. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings die Frage einer etwaigen Nutzungsentschädigung.
Unsere Kanzlei betreut einige Mandanten im Abgasskandal und ist – gerade was den Widerruf betrifft – sehr erfahren.
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung, um auch Ihre Handlungsoptionen prüfen zu lassen. Mithilfe unserer versierten Mitarbeiter können Sie sich unverbindlich zu einem Vorgehen beraten lassen und finden den für Sie optimalen Weg. Unsere Erstberatung umfasst dabei auch die Prüfung Ihres Autokredits auf mögliche Belehrungsfehler.
Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen und machen Sie sich unabhängig von drohenden Fahrverboten.

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