Behörden in der Pflicht

Die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte hat nicht nur ein wirtschaftliches und juristisches Nachspiel für die Verantwortlichen und die betroffenen Regionen.
Die illegalen Abschalteinrichtungen erfordern nach nationalen und europäischen Vorschriften an sich drastische Strafmaßnahmen. Dabei steht der Abschreckungseffekt im Vordergrund, der eine wichtige Grundlage im Deutschen Rechtssystem darstellt. Durch angemessene und empfindliche Strafen soll derjenige, der sich nicht an die Regeln hält, dazu motiviert werden, diese künftig zu beachten. Ein Schwarzfahrer zahlt Strafe, ein Steuersünder ebenfalls. Wer über eine rote Ampel fährt, zahlt eine Geldbuße. Nur für die Automobilhersteller im Dieselskandal scheint diese Maxime bislang nicht zu gelten. Und das obwohl diese so viele rote Ampeln überfahren haben wie kein anderer. Der Anwalt der DUH, Remo Klieger betont außerdem, dass die Geldbußen der Finanzierung von Maßnahmen ökologischer Mobilität dienen können.
EU und Abgasausschuss sprechen sich für Strafe aus
Kritisch betrachtet wird die Klüngelei auch von der EU-Kommission. Im Dezember 2016 eröffnete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Indes fordert der BUND, die EU möge eine Klage weiterverfolgen. Auch der Abgasausschuss des Bundestags kam zu einem entsprechenden Ergebnis. Der Gutachter Martin Führ berichtete bereits im Report Mainz am 8.8.2017:
„Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen.“
Ob das KBA dem öffentlichen Druck nachgibt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Welche Rechte Sie im Abgasskandal haben, können Sie hier nachlesen.
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