BGH Urteil im Abgasskandal klärt wichtige Rechtsfragen
Der Bundesgerichtshof muss damit Fragen klären, die für jeden Geschädigten von großer Bedeutung sind. Maßgeblich wird es um die Frage gehen, ob das Software Update dafür sorgt, dass der Diesel fortan als „mangelfrei“ gilt. VW vertritt die Auffassung, dass durch die Nachrüstung der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird, es gibt jedoch Gutachten und Berichte, nach denen das nicht stimmt. Ein erhöhter Verbrauch, schnellerer Verschleiß und sogar Störungen im Motor sollen die Folge des Updates sein. Auch zu der Frage, inwieweit die „vagen Befürchtungen“ des Klägers ausreichen, muss sich das oberste Zivilgericht äußern. Es setzt damit den Maßstab für laufende und künftige Prozesse. Gerichte, die sich entgegen der Linie des BGH entscheiden, müssen damit rechnen, dass die Entscheidung in der Folgeinstanz aufgehoben wird. Das BGH Urteil im Abgasskandal wird also zu einer Vereinheitlichung in der Rechtsprechung und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Vorgehen auch ohne BGH Urteil im Abgasskandal?
Die Signalwirkung eines verbraucherfreundlichen Urteils in der höchsten Instanz könnte eine weitere große Klagewelle gegen das Unternehmen hervorrufen.
Leider fällt das BGH Urteil im Abgasskandal wohl nicht mehr in diesem Jahr. So zumindest hat es eine Gerichtssprecherin gegenüber dem FOCUS erklärt. Für VW-Diesel-Geschädigte ist das bitter. Denn ein großer Teil der Ansprüche verjährt Ende 2018. Für ein erfolgreiches Vorgehen braucht es aber nicht die Sicherheit eines höchstrichterlichen Urteils. Es gibt bereits viele Richter, die sich auf die Seite des Kunden geschlagen und in seinem Sinne entschieden haben. Gerade die Rückabwicklung des Autokaufs kommt vielen Kunden gelegen, die sich unabhängig vom Abgasskandal machen wollten. Ein Fahrverbot wirkt sich nicht aus, wenn man selbst nicht mehr betroffen ist. Eine Stilllegung kann nicht erfolgen, wenn man seinen Diesel wieder abgeben kann. Und ob ein Software Update letztlich zu Schäden und erhöhtem Verbrauch führt, kann dahinstehen, wenn man das fragliche Auto nicht mehr fährt.
Schadensersatz im Abgasskandal
Dementsprechend viele Schadensersatzklagen erreichen die Gerichte. Über den Schadensersatz ist nämlich eine vollständige Rückabwicklung möglich. Das vorwerfbare Verhalten liegt hier in einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch den Hersteller. Dieser hat schmutzige Diesel mit einer manipulierten Abgasreinigung verkauft. Die falschen Messwerte auf dem Prüfstand wurden zum Gegenstand der Zulassung und der Verkaufspapiere. Kunden verließen sich auf diese falschen Angaben und kauften ein Auto, das mit seinem tatsächlichem Stickoxidausstoß wohl niemals zugelassen worden wäre. Manche Gerichte gehen sogar weiter und nehmen neben einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ im Sinne des § 826 BGB sogar einen Betrug an. Die Rechtsfolge ist aber die Gleiche. Der Kunde darf den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Und weil das Update – wie bereits einige Gerichte entschieden haben – keine taugliche Nacherfüllung darstellt, ist eine Rückabwicklung des gesamten Kaufs möglich. Sie können also Ihren Diesel zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Von diesem Betrag wird eine pauschale Nutzungsentschädigung abgezogen. Je mehr Kilometer Sie mit Ihrem Diesel zurückgelegt haben, desto höher fällt diese aus. In Anbetracht der immer weiter sinkenden Wiederverkaufswerte ist die Nutzungsentschädigung aber verschwindend gering. In den meisten Fällen ist eine Rückabwicklung im Vergleich zum Verkauf wirtschaftlich deutlich sinnvoller.
Autokredit Widerruf im Abgasskandal
Aber nicht nur die §§ 823 ff. BGB ermöglichen Ihnen eine Rückabwicklung. Ein paar besondere Bestimmungen gibt es auch im Verbraucherkreditrecht. Genauer: Wenn Sie Ihren Diesel über einen Autokredit bei Ihrer Herstellerbank finanziert haben, sieht das deutsche Recht ein paar Sonderbestimmungen vor. Der Gesetzgeber wollte das Machtungleichgewicht zwischen den Bankkunden und den Kreditinstituten ausgleichen. Deswegen sind Kreditinstitute angewiesen, ihre Kreditnehmer umfassend über ihre Rechte zu informieren. Gelingt ihnen das nicht oder nicht in vollem Umfang, so droht eine empfindliche Konsequenz: Der Vertrag bleibt widerrufbar.
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das ganze Geschäft also auch Jahre später noch rückgängig gemacht werden. Bekannt ist das Phänomen auch unter dem Namen „Widerrufsjoker“. Dieser sorgte schon bei der Rückabwicklung teurer Immobiliendarlehen oder unprofitablen Lebensversicherungen für Schlagzeilen. Und derart fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Die wenigsten Kreditinstitute schaffen es, die hohen Anforderungen der Gesetzgeber zu erfüllen. Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, könnte sogar die Nutzungsentschädigung entfallen. Das hätte zum Ergebnis, dass Sie Ihren Diesel nahezu kostenlos gefahren haben.
Rückabwicklung als Patentrezept im Abgasskandal
Ob über den Schadensersatz oder über den Widerruf – eine Rückabwicklung ist angesichts immer wieder neuer Negativschlagzeilen der beste Ausweg aus dem Abgasskandal. Beinahe täglich gibt es neue Hiobsbotschaften. Rückrufwellen bei Daimler. Verkaufsstopps. Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart. Drohende Fahrverbote in vielen weiteren Städten. Eine Stilllegungswelle. Jede neue Entwicklung beeinflusst den Markt für gebrauchte Diesel. Zunächst waren die Auswirkungen gering. Inzwischen ist ein Verkauf aber nur noch mit hohen Verlusten möglich. Zu groß ist die Angst der potentiellen Käufer, sich einen Schrottwagen zu kaufen. Handeln Sie jetzt und machen Sie sich von weiteren Rückschlägen im Abgasskandal unabhängig.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal
Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Erstberatung an. Anhand Ihrer Unterlagen (Kaufvertrag, ggfls. Kreditvertrag) bewerten wir Ihre individuelle Situation. Anschließend berät einer unserer versierten Mitarbeiter Sie telefonisch zu Ihren Rechten und beantwortet Ihnen Ihre Fragen. Ein Vorgehen ist in den meisten Fällen ohne ein finanzielles Risiko möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu auch zum Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Im Anschluss an unsere kostenlose Erstberatung kennen Sie nicht nur Ihre Rechte im Abgasskandal. Wir berechnen Ihnen auch den wirtschaftlichen Vorteil der einzelnen Handlungsoptionen und beraten sie zu Chancen und Risiken eines Vorgehens. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie einen VW Diesel, einen Audi Diesel einen Mercedes Diesel oder ein anderes vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug fahren. Mit unserer Hilfe können Sie auch ohne ein BGH Urteil im Abgasskandal erfolgreich rückabwickeln.
Hallo,
ähnliche Situation, wie der Vorposter. Man nehme an, das OLG verklagt VW und gibt mir Recht, ich muss aber eine Nutzungsentschädigung für den gesamten Zeitraum der Nutzung an VW zahlen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Jetzt entscheidet der BGH 2 Monate später und kippt die Nutzungsentschädgigung komplett. Inwiefern wirkt sich diese Entscheidung dann auf meines bzw. vergangene Urteile insgesamt aus? Oder wird man dann durch den früheren Zeitpunkt benachteiligt und hat Pech gehabt, da keine Revision zugelassen ist?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Zwegert,
in diesem Fall sind Sie tatsächlich an Ihr Urteil gebunden. Möglich wäre nur, bereits vor dem Urteil zu beantragen, zunächst die Klärung der Frage durch den BGH abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe einen VW Tiguan Diesel 2.0 BJ 2013.(neu gekauft für 35.000 Euro) Nach dem Softwareupdates 2016 ging 2017 das AGR kaputt, Kosten 795,-Euro auf Kulanz von VW bezahlt. 2020 ging erneut das AGR kaputt, Kosten im gleichen Autohaus auf einmal zwischen 1.400,- bis 1.500,- Euro.VW verweigert Kulanz. Ich bin in die Sammelklage eingetragen, die in Aussicht gestellten 3.510,00 Euro sind lächerlich. Ist hier eine Einzelklage erfolgversprechend und gab es schon Urteile wo die Folgeschäden des Softwareupdates so massiv aufgetreten sind wie hier?
Sehr geehrter Herr Ehrhardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob durch eine Einzelklage ein höheres Ergebnis erreicht werden kann. Ein Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Leider sind Folgeschäden durch das Update sehr häufig. Es ist jedoch schwer, nachzuweisen, dass tatsächlich das Update verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Tag, mir liegt ein Urteil vom OLG vor, wonach VW mir eine Rückabwicklung erstatten muß. Eine Revision ist zulässig. Wie stehen meine Chancen das der BGH zu meinen Gunsten entscheidet?
Besten Dank im voraus.
Sehr geehrter Herr Kloß,
dies sollten Sie mit dem verfahrensführenden Anwalt besprechen, der Sie am OLG vertreten hat.
Es wird ein BGH-Urteil Mitte dieses Jahres erwartet. Ich persönlich erwarte, dass der BGH im Sinne der Kunden entscheiden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht