Erstes BGH Urteil im Abgasskandal erwartet

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Richtungsweisendes BGH Urteil könnte Klagewelle auslösen


Volkswagen genießt im Abgasskandal eine Vorreiterrolle, auf die der Konzern nicht stolz ist. Nachdem die Manipulationen an der Abgasmechanik 2015 bei diesem Hersteller zuerst aufflogen, sind viele Ansprüche Ende 2019. Dementsprechend viele Richter sind aktuell mit Klagen gegen den Automobilriesen beschäftigt. Für gewöhnlich versuchen die Hersteller höchstinstanzliche Urteile zu meiden. Nun aber hat es eine Klage bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Die Signalwirkung eines verbraucherfreundlichen Urteils in der höchsten Instanz könnte eine weitere große Klagewelle gegen das Unternehmen hervorrufen.

Update: Zu dem Urteil ist es bislang (Stand Januar 2020) nicht gekommen, denn in letzter Minute wurden die Klagen bislang zurückgezogen. Das spricht nicht gerade für den Optimismus von Volkswagen, denn es ist davon auszugehen, dass Volkswagen kein Interesse an höchstrichterlichen Urteilen hat.

Daneben stehen die neuen Vorwürfe, die den Motor EA288 betreffen. Auch hier erwartet Volkswagen eine neue Klagewelle mit Ansprüchen, die ebenso gelagert sind wie in den bisherigen Verfahren.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Warum gibt es so wenige Urteile im Abgasskandal?

Vergleicht man die Geschädigtenzahlen (2, 4 Millionen in Deutschland) mit den „nur“ 4.500 Urteilen, die bisher im Dieselskandal ergangen sind, so fällt einem schnell ein grobes Missverhältnis auf. Nur ein Bruchteil der Geschädigten scheint seine Rechte durchzusetzen. Zwar beschäftigt der VW Abgasskandal die zivilen Landgerichte immer mehr, aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Wer die bisherige Rechtsprechung aufmerksam verfolgt, dem fällt schnell auf: Beim Oberlandesgericht ist meist Schluss. Eine Vielzahl landgerichtlicher Urteile gibt den VW Kunden bereits Recht. Nach höherinstanzlichen Urteilen sucht man meist aber vergeblich – mit einem guten Grund. Es liegt schon einmal nicht daran, dass die Verfahren vor den Oberlandesgerichten vermehrt scheitern.

Vielmehr versucht VW, jegliche Signal – und Außenwirkung zu vermeiden. Den Klägern wird wird nach einem landgerichtlichen Urteil meist ein großzügiger Vergleich angeboten, nur selten geht ein Verfahren in die nächste Instanz. VW scheint hier wirtschaftlich zu denken. Ein oberlandesgerichtliches Urteil – oder noch schlimmer – ein Urteil des BGH könnte eine Klagewelle auslösen. Für den Konzern ist es vorteilhaft, einen teuren Vergleich mit einer Verschwiegenheitsklausel abzuschließen, denn jedes Urteil gibt potentiellen Klägern und ihren Anwälten Rückenwind. Wenn sogar der Bundesgerichtshof den Kunden Recht gibt, spricht sich das schnell herum. So wird auch der zögerlichste Kunde animiert, doch noch zu klagen. Für die Konzerne wäre das eine Katastrophe. Über die Zahl der außergerichtlichen Vergleiche im Abgasskandal schweigt sich der Hersteller aus.

BGH Urteil im Abgasskandal – Signalwirkung

Nun hat sich eine Klage doch noch bis zum Bundesgerichtshof durchgemogelt (Az. VIII ZR 78/18). In Karlsruhe sei die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig, berichtet die Westdeutsche Zeitung. VW droht damit ein Grundsatzurteil, das erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung im Abgasskandal haben wird – nicht nur für VW. Die rechtlichen Würdigungen und Argumente der obersten Zivilrichter geben den Richtern der Landes- und Oberlandesgerichte einen wichtigen Orientierungswert. Zwar besteht grundsätzlich keine normative Bindungswirkung eines solchen Urteils, sodass die Gerichte sich dem BGH nicht anschließen müssen. Trotzdem wird das BGH Urteil im Abgasskandal eine Linie für die weitere Rechtsprechung im Abgasskandal vorgeben.

BGH Urteil im Abgasskandal – Der Fall 78/18

In dem Fall, mit dem sich der BGH befassen muss, geht es um einen Skoda. Der Kläger wollte den Kaufpreis um 20 Prozent mindern. Grund dafür ist eine illegale Abschalteinrichtung, die einen erhöhten Stickoxidausstoß verursacht. Als der Kläger den Diesel im Jahr 2013 kaufte, wusste er nicht, dass sein Fahrzeug manipuliert ist. Die Betrugssoftware wurde entfernt. Trotzdem, so behauptet der Kläger, seien ihm technische Nachteile entstanden. Sein Fahrzeug wäre durch den Abgasskandal ohnehin mangelhaft. Mit seiner Auffassung scheiterte er zuletzt vor dem OLG Dresden. Er habe nur vage Befürchtungen geäußert, die nicht ausreichend waren. Andere Gerichte haben so nicht entschieden. Sie verpflichteten den Hersteller zur Rücknahme des Fahrzeugs.

BGH Urteil im Abgasskandal klärt wichtige Rechtsfragen

Der Bundesgerichtshof muss damit Fragen klären, die für jeden Geschädigten von großer Bedeutung sind. Maßgeblich wird es um die Frage gehen, ob das Software Update dafür sorgt, dass der Diesel fortan als „mangelfrei“ gilt. VW vertritt die Auffassung, dass durch die Nachrüstung der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird, es gibt jedoch Gutachten und Berichte, nach denen das nicht stimmt. Ein erhöhter Verbrauch, schnellerer Verschleiß und sogar Störungen im Motor sollen die Folge des Updates sein. Auch zu der Frage, inwieweit die „vagen Befürchtungen“ des Klägers ausreichen, muss sich das oberste Zivilgericht äußern. Es setzt damit den Maßstab für laufende und künftige Prozesse. Gerichte, die sich entgegen der Linie des BGH entscheiden, müssen damit rechnen, dass die Entscheidung in der Folgeinstanz aufgehoben wird. Das BGH Urteil im Abgasskandal wird also zu einer Vereinheitlichung in der Rechtsprechung und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Vorgehen auch ohne BGH Urteil im Abgasskandal?

Bild von einem schwarzen Pkw

Die Signalwirkung eines verbraucherfreundlichen Urteils in der höchsten Instanz könnte eine weitere große Klagewelle gegen das Unternehmen hervorrufen.

Leider fällt das BGH Urteil im Abgasskandal wohl nicht mehr in diesem Jahr. So zumindest hat es eine Gerichtssprecherin gegenüber dem FOCUS erklärt. Für VW-Diesel-Geschädigte ist das bitter. Denn ein großer Teil der Ansprüche verjährt Ende 2018. Für ein erfolgreiches Vorgehen braucht es aber nicht die Sicherheit eines höchstrichterlichen Urteils. Es gibt bereits viele Richter, die sich auf die Seite des Kunden geschlagen und in seinem Sinne entschieden haben. Gerade die Rückabwicklung des Autokaufs kommt vielen Kunden gelegen, die sich unabhängig vom Abgasskandal machen wollten. Ein Fahrverbot wirkt sich nicht aus, wenn man selbst nicht mehr betroffen ist. Eine Stilllegung kann nicht erfolgen, wenn man seinen Diesel wieder abgeben kann. Und ob ein Software Update letztlich zu Schäden und erhöhtem Verbrauch führt, kann dahinstehen, wenn man das fragliche Auto nicht mehr fährt.

Schadensersatz im Abgasskandal

Dementsprechend viele Schadensersatzklagen erreichen die Gerichte. Über den Schadensersatz ist nämlich eine vollständige Rückabwicklung möglich. Das vorwerfbare Verhalten liegt hier in einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch den Hersteller. Dieser hat schmutzige Diesel mit einer manipulierten Abgasreinigung verkauft. Die falschen Messwerte auf dem Prüfstand wurden zum Gegenstand der Zulassung und der Verkaufspapiere. Kunden verließen sich auf diese falschen Angaben und kauften ein Auto, das mit seinem tatsächlichem Stickoxidausstoß wohl niemals zugelassen worden wäre. Manche Gerichte gehen sogar weiter und nehmen neben einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ im Sinne des § 826 BGB sogar einen Betrug an. Die Rechtsfolge ist aber die Gleiche. Der Kunde darf den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Und weil das Update – wie bereits einige Gerichte entschieden haben – keine taugliche Nacherfüllung darstellt, ist eine Rückabwicklung des gesamten Kaufs möglich. Sie können also Ihren Diesel zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Von diesem Betrag wird eine pauschale Nutzungsentschädigung abgezogen. Je mehr Kilometer Sie mit Ihrem Diesel zurückgelegt haben, desto höher fällt diese aus. In Anbetracht der immer weiter sinkenden Wiederverkaufswerte ist die Nutzungsentschädigung aber verschwindend gering. In den meisten Fällen ist eine Rückabwicklung im Vergleich zum Verkauf wirtschaftlich deutlich sinnvoller.

Autokredit Widerruf im Abgasskandal

Aber nicht nur die §§ 823 ff. BGB ermöglichen Ihnen eine Rückabwicklung. Ein paar besondere Bestimmungen gibt es auch im Verbraucherkreditrecht. Genauer: Wenn Sie Ihren Diesel über einen Autokredit bei Ihrer Herstellerbank finanziert haben, sieht das deutsche Recht ein paar Sonderbestimmungen vor. Der Gesetzgeber wollte das Machtungleichgewicht zwischen den Bankkunden und den Kreditinstituten ausgleichen. Deswegen sind Kreditinstitute angewiesen, ihre Kreditnehmer umfassend über ihre Rechte zu informieren. Gelingt ihnen das nicht oder nicht in vollem Umfang, so droht eine empfindliche Konsequenz: Der Vertrag bleibt widerrufbar.
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das ganze Geschäft also auch Jahre später noch rückgängig gemacht werden. Bekannt ist das Phänomen auch unter dem Namen „Widerrufsjoker“. Dieser sorgte schon bei der Rückabwicklung teurer Immobiliendarlehen oder unprofitablen Lebensversicherungen für Schlagzeilen. Und derart fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Die wenigsten Kreditinstitute schaffen es, die hohen Anforderungen der Gesetzgeber zu erfüllen. Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, könnte sogar die Nutzungsentschädigung entfallen. Das hätte zum Ergebnis, dass Sie Ihren Diesel nahezu kostenlos gefahren haben.

Rückabwicklung als Patentrezept im Abgasskandal

Ob über den Schadensersatz oder über den Widerruf – eine Rückabwicklung ist angesichts immer wieder neuer Negativschlagzeilen der beste Ausweg aus dem Abgasskandal. Beinahe täglich gibt es neue Hiobsbotschaften. Rückrufwellen bei Daimler. Verkaufsstopps. Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart. Drohende Fahrverbote in vielen weiteren Städten. Eine Stilllegungswelle. Jede neue Entwicklung beeinflusst den Markt für gebrauchte Diesel. Zunächst waren die Auswirkungen gering. Inzwischen ist ein Verkauf aber nur noch mit hohen Verlusten möglich. Zu groß ist die Angst der potentiellen Käufer, sich einen Schrottwagen zu kaufen. Handeln Sie jetzt und machen Sie sich von weiteren Rückschlägen im Abgasskandal unabhängig.

Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal

Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Erstberatung an. Anhand Ihrer Unterlagen (Kaufvertrag, ggfls. Kreditvertrag) bewerten wir Ihre individuelle Situation. Anschließend berät einer unserer versierten Mitarbeiter Sie telefonisch zu Ihren Rechten und beantwortet Ihnen Ihre Fragen. Ein Vorgehen ist in den meisten Fällen ohne ein finanzielles Risiko möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu auch zum Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Im Anschluss an unsere kostenlose Erstberatung kennen Sie nicht nur Ihre Rechte im Abgasskandal. Wir berechnen Ihnen auch den wirtschaftlichen Vorteil der einzelnen Handlungsoptionen und beraten sie zu Chancen und Risiken eines Vorgehens. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie einen VW Diesel, einen Audi Diesel einen Mercedes Diesel oder ein anderes vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug fahren. Mit unserer Hilfe können Sie auch ohne ein BGH Urteil im Abgasskandal erfolgreich rückabwickeln.

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6 Kommentare
  1. Peter Z.
    says:

    Hallo,
    ähnliche Situation, wie der Vorposter. Man nehme an, das OLG verklagt VW und gibt mir Recht, ich muss aber eine Nutzungsentschädigung für den gesamten Zeitraum der Nutzung an VW zahlen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

    Jetzt entscheidet der BGH 2 Monate später und kippt die Nutzungsentschädgigung komplett. Inwiefern wirkt sich diese Entscheidung dann auf meines bzw. vergangene Urteile insgesamt aus? Oder wird man dann durch den früheren Zeitpunkt benachteiligt und hat Pech gehabt, da keine Revision zugelassen ist?
    Vielen Dank.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Zwegert,

      in diesem Fall sind Sie tatsächlich an Ihr Urteil gebunden. Möglich wäre nur, bereits vor dem Urteil zu beantragen, zunächst die Klärung der Frage durch den BGH abzuwarten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Rene E.
    says:

    Guten Tag, ich habe einen VW Tiguan Diesel 2.0 BJ 2013.(neu gekauft für 35.000 Euro) Nach dem Softwareupdates 2016 ging 2017 das AGR kaputt, Kosten 795,-Euro auf Kulanz von VW bezahlt. 2020 ging erneut das AGR kaputt, Kosten im gleichen Autohaus auf einmal zwischen 1.400,- bis 1.500,- Euro.VW verweigert Kulanz. Ich bin in die Sammelklage eingetragen, die in Aussicht gestellten 3.510,00 Euro sind lächerlich. Ist hier eine Einzelklage erfolgversprechend und gab es schon Urteile wo die Folgeschäden des Softwareupdates so massiv aufgetreten sind wie hier?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob durch eine Einzelklage ein höheres Ergebnis erreicht werden kann. Ein Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
      Leider sind Folgeschäden durch das Update sehr häufig. Es ist jedoch schwer, nachzuweisen, dass tatsächlich das Update verantwortlich ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  3. Manfred K.
    says:

    Guten Tag, mir liegt ein Urteil vom OLG vor, wonach VW mir eine Rückabwicklung erstatten muß. Eine Revision ist zulässig. Wie stehen meine Chancen das der BGH zu meinen Gunsten entscheidet?
    Besten Dank im voraus.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Kloß,

      dies sollten Sie mit dem verfahrensführenden Anwalt besprechen, der Sie am OLG vertreten hat.
      Es wird ein BGH-Urteil Mitte dieses Jahres erwartet. Ich persönlich erwarte, dass der BGH im Sinne der Kunden entscheiden wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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