Erstes Fahrverbot in Hamburg

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Welche Stadt macht als nächstes dicht?


Das Fahrverbot in Hamburg ist wohl das, was man eine homöopathische Dosis nennen würde. Betroffen sind erst einmal zwei Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 2,2 Kilometern. Ab Ende Mai werden hier Diesel Drecksschleudern ausgesperrt. Doch mit Hamburg wird nicht Schluss sein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Ende Februar hohe Wellen schlug, wird auch auf andere Gebiete großen Einfluss haben. Schließlich werden die Grenzwerte in vielen Großstädten überschritten. Aber welche Städte stehen als nächstes auf der Liste und wie wahrscheinlich ist ein Fahrverbot dort?

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Reaktionen auf das Fahrverbot in Hamburg

Zwar blieb der große Aufschrei aus, trotzdem wird das Hamburger Fahrverbot von vielen Seiten kritisiert. So sieht der ADAC in der Sperrung der beiden Straßenzüge nicht nur eine Bestrafung der Autofahrer, sondern auch eine kaum praktikable Lösung. Schließlich könne man einem Auto von außen nicht ansehen, welche Abgasnorm es erfüllt, wird Sprecher des ADAC Hansa, Christian Hieff von der Tagesschau zitiert. Die FDP hingegen verurteilt die Bundesregierung für das erste Fahrverbot in Deutschland. Jahrelange Untätigkeit habe letztlich dazu geführt. Einzig und allein die Umweltorganisation BUND kann dem Hamburger Fahrverbot etwas Positives abgewinnen. Aber auch ihr Lob ist verhalten. Das Verbot sei ein gutes Signal – jedoch nicht zielführend, äußert BUND der tagesschau gegenüber. Insbesondere würden sich die giftigen Gase auf andere Straßen verteilen. Die Umweltorganisation fordert deswegen auch weiterhin die Einführung von Umweltzonen und einer blauen Plakette.

Automobilindustrie weiterhin untätig

Während Parteien, Umweltverbände und Verbraucherschützer weitere Maßnahmen für notwendig halten, bleibt die Automobilindustrie optimistisch. Die Verantwortlichen im Abgasskandal gehen davon aus, dass sich das Problem schnell erledigt. Dabei setzen sie auf die Erneuerung der Fahrzeugbestände durch modernere Diesel in den kommenden Jahren. Dieses Instrument sei besser als ein Fahrverbot. Dabei verkennt die Automobilbranche jedoch, dass zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte kurzfristige wirksame Maßnahmen notwendig sind. Nicht umsonst strengt die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Klage der EU-Kommission erhöht Druck- Fahrverbot als ultima ratio

Diese Klage hatte sich lange angekündigt. Sie hat einen besonderen Effekt. Infolge der Klage wird auf schmutzige Städte weiterer Druck ausgeübt, eine Unterschreitung des Grenzwertes schnellstmöglich zu erreichen – und das um jeden Preis. Solange die Hardware Nachrüstung durch die Hersteller verweigert wird, liegt in einem Fahrverbot immer noch das effektivste Mittel gegen schmutzige Luft. Gerade nachdem die von den Herstellern angepriesenen Software Updates sich als Placebo herausgestellt haben, gibt es wenig Alternativen, um die Vorgaben der EU zu erfüllen. Mit der Klage wächst der Druck auf die Bundesregierung, die ihre Hand bislang schützend über der Automobilindustrie zu halten schien. Die Luftverschmutzung in Deutschland wird damit zur Chefsache. Im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche Strafzahlungen.

Das nächste Fahrverbot – die schwarze Liste der DUH

Dieselfahrer in den betroffenen Städten fürchten, ebenfalls zeitnah von Fahrverboten betroffen zu sein. Schließlich hat die Deutsche Umwelthilfe in ganzen 28 Städten mit einem klaren Ziel geklagt: Fahrverbote für saubere Luft. Zu diesen Städten gehören – neben Hamburg – Berlin, Hannover, Köln, Frankfurt am Main, München, Wiesbaden und Stuttgart. Laut Angaben der DUH könnten bis zu 300 Städte von der Abgasproblematik betroffen sein. Das Hamburger Fahrverbot ruft viele Medien auf den Plan, die die Situation in den einzelnen Städten analysieren.

Rheinland-Pfalz: kein Fahrverbot absehbar

So berichtet die WELT, dass in Rheinland-Pfalz zunächst keine Fahrverbote absehbar sind. Eine Sprecherin des Umweltministeriums betonte, das Ziel der Landesregierung sei es auch weiterhin, ein Fahrverbot zu vermeiden. Man wolle die saubere Luft auf anderen Wegen erreichten. Exemplarisch wurde hier ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs genannt. Ludwigshafen zum Beispiel will bis Ende 2018 alle Busse auf die neueste Euro-Norm bringen und auch alternative Antriebsarten einsetzen.

München: Fahrverbot nicht durchführbar

Die BILD berichtet währenddessen über die Situation in München. Auch hier soll es vorerst keine Fahrverbote geben. Das zumindest ist die Aussage des Umwelt- und Gesundheitsreferats. Ein Fahrverbot, wie es in Hamburg eingeführt werde, sei in München weder durchführbar noch zielführend, heißt es. Denn solche Fahrverbote würden sich letztlich nicht auf bloße 2,2 km Straßennetz beziehen, sondern auf ganze 123 km. Das Umweltreferat befürchtet außerdem, das Problem sei damit nicht gelöst, sondern lediglich auf andere Straßenzüge verlagert. Im Übrigen sei der Luftreinhalteplan Landessache.

NRW: Fahrverbot überflüssig

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es viele Städte, deren Stickoxidbelastung im kritischen Bereich liegt – 27 an der Zahl. Dementsprechend hart sind die Forderungen der Umweltvereine. Angaben der WELT zufolge, drängt der BUND die Landesregierung zum Handeln. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbands, fordert Fahrverbote in Düsseldorf, Köln und anderen Städten. Dabei weist er auf die Gesundheitsgefährdung hin, die jeder Tag Verzögerung mit sich bringen würde. Die Landesregierung aber stellt sich nach wie vor quer. Ministerpräsident Laschet bezeichnet ein Fahrverbot als unverhältnismäßig. Außerdem sei so etwas wegen zahlreicher anderer Maßnahmen schlichtweg überflüssig.

Ausblick: Fahrverbot nicht vermeidbar

Die weit verbreitete Auflehnung gegen Fahrverbote ist durchaus nachvollziehbar. Schließlich stellt ein Fahrverbot einen bedeutenden Eingriff in die Mobilität der Bürger dar. Und diese Bürger sind zeitgleich auch Wähler. Da wundert es nicht, dass bei der Politik das Fahrverbot als letzter Ausweg gilt. Am Ende aber werden die meisten Städte keine andere Wahl haben, wenn sie nicht durch alternative Maßnahmen eine deutliche Senkung des Stickoxidwertes erreichen. Erst kürzlich wurde die Begründung des historischen Fahrverbot Urteils vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht. Dort ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Ein Fahrverbot kann also ohne großen Vorlauf in jeder der betroffenen Städte erlassen werden.

So entgehen Sie einem Fahrverbot

Einem Fahrverbot kann man am besten entgehen, wenn man nicht von ihm betroffen ist – sprich: Wenn man keinen Schummeldiesel fährt. Da der Verkauf sich angesichts anhaltender Negativschlagzeilen aber nicht mehr rechnet, sind viele Dieselfahrer darauf angewiesen, andere Möglichkeiten zu finden. Aus diesem Grund beschäftigt sich eine ganze Reihe von Zivilgerichten aktuell mit Klagen enttäuschter Dieselkunden. Zwei unterschiedliche Klagen tauchen dabei immer wieder auf.

Neuanschaffung statt Fahrverbot

Viele Kunden verlangen Schadensersatz für den Betrug, dem sich der Hersteller schuldig gemacht hat. Und die Gerichte geben ihnen oftmals Recht. Wegen Betrugs oder vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilten sie die Hersteller zu einer Rücknahme des Diesels gegen Kaufpreisrückzahlung. Diese Rückabwicklung hilft Betroffenen letztlich, eine Neuanschaffung zu finanzieren. Sie müssen lediglich eine pauschale Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Trotz dieser sogenannten Nutzungsentschädigung ist der wirtschaftliche Vorteil meist deutlich höher als bei einem Verkauf.

Rückabwicklung statt Fahrverbot

Eine andere Klage, die die Zivilrichter entscheiden müssen, ist nicht gegen den Hersteller gerichtet, sondern gegen die Finanzierungsbank. Kläger ist der Kunde, der seinen Diesel über einen Autokredit finanziert hat. Dabei macht die Bank typischerweise Fehler, indem sie die Kunden unvollständig oder inkorrekt belehrt. Diese Fehler ermöglichen eine nachträgliche Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – auch Jahre später noch. Möglich macht das der Widerruf des Autokredits.

Rechte geltend machen statt Fahrverbot

Welcher Anspruch im Einzelnen besteht und welches Vorgehen sich lohnt, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Damit Sie sich in der Flut von Schlagzeilen, Verbrauchermagazinen und widersprüchlichen Informationen zurechtfinden, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal an. Wir prüfen für Sie Ihren Autokredit und bestimmen anhand der individuellen Merkmale Ihres Falles, welches Vorgehen sich für Sie wirtschaftlich rechnet. Wir beraten Sie außerdem zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung. Am Ende einer kostenlosen Erstberatung durch unsere versierten Mitarbeiter kennen Sie Ihren Standort im Abgasskandal und wissen, ob Sie Gas geben sollten oder besser auf die Bremse treten.

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