Das nächste Fahrverbot – die schwarze Liste der DUH
Dieselfahrer in den betroffenen Städten fürchten, ebenfalls zeitnah von Fahrverboten betroffen zu sein. Schließlich hat die Deutsche Umwelthilfe in ganzen 28 Städten mit einem klaren Ziel geklagt: Fahrverbote für saubere Luft. Zu diesen Städten gehören – neben Hamburg – Berlin, Hannover, Köln, Frankfurt am Main, München, Wiesbaden und Stuttgart. Laut Angaben der DUH könnten bis zu 300 Städte von der Abgasproblematik betroffen sein. Das Hamburger Fahrverbot ruft viele Medien auf den Plan, die die Situation in den einzelnen Städten analysieren.
Rheinland-Pfalz: kein Fahrverbot absehbar
So berichtet die WELT, dass in Rheinland-Pfalz zunächst keine Fahrverbote absehbar sind. Eine Sprecherin des Umweltministeriums betonte, das Ziel der Landesregierung sei es auch weiterhin, ein Fahrverbot zu vermeiden. Man wolle die saubere Luft auf anderen Wegen erreichten. Exemplarisch wurde hier ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs genannt. Ludwigshafen zum Beispiel will bis Ende 2018 alle Busse auf die neueste Euro-Norm bringen und auch alternative Antriebsarten einsetzen.
München: Fahrverbot nicht durchführbar
Die BILD berichtet währenddessen über die Situation in München. Auch hier soll es vorerst keine Fahrverbote geben. Das zumindest ist die Aussage des Umwelt- und Gesundheitsreferats. Ein Fahrverbot, wie es in Hamburg eingeführt werde, sei in München weder durchführbar noch zielführend, heißt es. Denn solche Fahrverbote würden sich letztlich nicht auf bloße 2,2 km Straßennetz beziehen, sondern auf ganze 123 km. Das Umweltreferat befürchtet außerdem, das Problem sei damit nicht gelöst, sondern lediglich auf andere Straßenzüge verlagert. Im Übrigen sei der Luftreinhalteplan Landessache.
NRW: Fahrverbot überflüssig
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es viele Städte, deren Stickoxidbelastung im kritischen Bereich liegt – 27 an der Zahl. Dementsprechend hart sind die Forderungen der Umweltvereine. Angaben der WELT zufolge, drängt der BUND die Landesregierung zum Handeln. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbands, fordert Fahrverbote in Düsseldorf, Köln und anderen Städten. Dabei weist er auf die Gesundheitsgefährdung hin, die jeder Tag Verzögerung mit sich bringen würde. Die Landesregierung aber stellt sich nach wie vor quer. Ministerpräsident Laschet bezeichnet ein Fahrverbot als unverhältnismäßig. Außerdem sei so etwas wegen zahlreicher anderer Maßnahmen schlichtweg überflüssig.
Ausblick: Fahrverbot nicht vermeidbar
Die weit verbreitete Auflehnung gegen Fahrverbote ist durchaus nachvollziehbar. Schließlich stellt ein Fahrverbot einen bedeutenden Eingriff in die Mobilität der Bürger dar. Und diese Bürger sind zeitgleich auch Wähler. Da wundert es nicht, dass bei der Politik das Fahrverbot als letzter Ausweg gilt. Am Ende aber werden die meisten Städte keine andere Wahl haben, wenn sie nicht durch alternative Maßnahmen eine deutliche Senkung des Stickoxidwertes erreichen. Erst kürzlich wurde die Begründung des historischen Fahrverbot Urteils vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht. Dort ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Ein Fahrverbot kann also ohne großen Vorlauf in jeder der betroffenen Städte erlassen werden.
So entgehen Sie einem Fahrverbot
Einem Fahrverbot kann man am besten entgehen, wenn man nicht von ihm betroffen ist – sprich: Wenn man keinen Schummeldiesel fährt. Da der Verkauf sich angesichts anhaltender Negativschlagzeilen aber nicht mehr rechnet, sind viele Dieselfahrer darauf angewiesen, andere Möglichkeiten zu finden. Aus diesem Grund beschäftigt sich eine ganze Reihe von Zivilgerichten aktuell mit Klagen enttäuschter Dieselkunden. Zwei unterschiedliche Klagen tauchen dabei immer wieder auf.
Neuanschaffung statt Fahrverbot
Viele Kunden verlangen Schadensersatz für den Betrug, dem sich der Hersteller schuldig gemacht hat. Und die Gerichte geben ihnen oftmals Recht. Wegen Betrugs oder vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilten sie die Hersteller zu einer Rücknahme des Diesels gegen Kaufpreisrückzahlung. Diese Rückabwicklung hilft Betroffenen letztlich, eine Neuanschaffung zu finanzieren. Sie müssen lediglich eine pauschale Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Trotz dieser sogenannten Nutzungsentschädigung ist der wirtschaftliche Vorteil meist deutlich höher als bei einem Verkauf.
Rückabwicklung statt Fahrverbot
Eine andere Klage, die die Zivilrichter entscheiden müssen, ist nicht gegen den Hersteller gerichtet, sondern gegen die Finanzierungsbank. Kläger ist der Kunde, der seinen Diesel über einen Autokredit finanziert hat. Dabei macht die Bank typischerweise Fehler, indem sie die Kunden unvollständig oder inkorrekt belehrt. Diese Fehler ermöglichen eine nachträgliche Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – auch Jahre später noch. Möglich macht das der Widerruf des Autokredits.
Rechte geltend machen statt Fahrverbot
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