Fahrverbot in 426 Städten?

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

DUH deckt 1.111 weitere NO2-Hotspots auf


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) monierte schon länger die Abgasmessungen deutscher Behörden. Ihren Berichten zufolge wird nur selektiv und lückenhaft gemessen. Die ermittelten Werte repräsentieren nur einen Bruchteil der Städte und schaffen kein umfassendes Bild der tatsächlichen Luftverschmutzung. Deswegen startete die DUH  im Februar eine eigene Testreihe unter dem Motto „Decke auf, wo Atmen krank macht“. Mit dieser Testreihe wollte der Verein folgende These belegen: Nicht bloß 70, sondern ganze 300 Städte haben ein NO2-Problem. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Messreihe vor und sie übersteigen die Prognose der DUH sogar. Ganze 426 Städte sollen gesundheitsschädliche Konzentrationen des NO2-Gases aufweisen. Droht in jeder der betroffenen Städte bald ein Fahrverbot?

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Die Aktion „Decke auf, wo atmen krank macht“

Die Messaktion der DUH fand vom 01.02. bis zum 01.03.2018 statt. An den zuvor durch Bürger vorgeschlagenen Stellen wurde mit einem sogenannten Passivsammler die Stickoxidbelastung (NO2) der Atemluft gemessen. Die umfangreiche Untersuchung zeichnet ein schockierendes Bild der Luftqualität in Deutschland. 89 % der Messorte wiesen gesundheitlich bedenkliche NO2-Konzentrationen von mehr als 20 µg /m³ auf. Der EU-Grenzwert liegt mit 40 µg /m³ zwar höher, nach Ansicht der DUH bedarf es hier jedoch einer Korrektur nach unten. Die Schweiz beispielsweise hat einen Grenzwert von 30 µg /m³.

Aber auch offizielle Grenzwertüberschreitungen gab es zuhauf. Die Messungen zeigten 67 neue Hotspots auf, deren Wert über 40 µg /m³ lag – dabei auch Städte, die bislang als sauber galten. An 181 Messstellen wurden Werte zwischen 30 und 40 µg /m³ gemessen, weitere 251 lagen zwischen 20 und 30 µg /m³.
Den laut der DUH kritischen Wert von 20 µg /m³ konnten nur 60 der geprüften Standorte unterschreiten.

Tatsächliche NO2-Belastung noch höher

Der Zeitpunkt der Messungen spielte den Behörden gut in die Karten. Denn bei starker Kältebelastung sinkt der von Passivsammlern ermittelte Wert. Diese starke Kälte gab es in etwa der Hälfte des Messzeitraums. Die Ergebnisse dürften damit um etwa zehn Prozent unter dem tatsächlichen Wert liegen. In Hinblick auf die 181 Messstellen, bei denen sich ein Wert zwischen 30 und 40 µg /m³ ergab, könnten sich also noch Änderungen ergeben. Unter anderen Wetterbedingungen könnten auch diese Orte über dem EU-Grenzwert liegen. Eine erneute Messung hat die DUH für den Juni dieses Jahrs angekündigt. Nicht nur werden in den 58 Messstationen, die NO2-Werte zwischen 35 und 40 µg/m³ nachgemessen, auch können die Bürger erneut online Stellen benennen, an denen die Atemluft besonders stark verschmutzt wird.
Schon jetzt übersteigen die Messungen der DUH vom Umfang her die der offiziellen Behörden um mehr als 100 Prozent. Offizielle behördliche Messungen gab es bislang nur in 146 Städten, in denen gerade einmal 247 verkehrsnahe Messpunkte verortet sind. Die behördlichen Messungen decken damit nur etwa ein Prozent der 11.092 deutschen Städte ab.

Betroffene Städte

Die meisten Städte, denen ein Fahrverbot droht, haben von dieser Tatsache bereits seit langem Kenntnis. Sie wissen um die Abgasproblematik ihrer Stadt, sind über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts informiert und basteln an ihren Luftreinhalteplänen. Doch mit den Ergebnissen der neuesten Messungen sind nun weitere Städte von der NO2-Problematik betroffen und müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Ansonsten droht auch Ihnen eine Klage der DUH, wie sie gerade in 19 weiteren Städten verhandelt wird. Zu den jüngst festgestellten Städten gehören unter anderem:

  • Aschaffenburg
  • Dachau
  • Kaiserslautern
  • Marburg
  • Passau
  • Trier
  • Wetzlar

Die vollständige Liste finden Sie hier.

Die 19 Städte, in denen die DUH auf ein Fahrverbot geklagt hat, haben den neu ermittelten NO2-Hotspots gegenüber allerdings einen entscheidenden Vorteil: Sie erhalten finanzielle Mittel, um Maßnahmen gegen ein Fahrverbot zu ergreifen.

Finanzielle Hilfe gegen Fahrverbot nur in Städten mit amtlicher Messung

Zurückzuführen ist das Ganze auf den Dieselgipfel in dessen Rahmen einmal das Paket „Saubere Luft“ beschlossen wurde. Es sollte ein Fonds entstehen, durch den die Regierung und die im Dieselskandal verantwortlichen Hersteller gemeinsam Mittel schaffen, um betroffene Städte beim Kampf gegen die Luftverschmutzung zu unterstützen. Nachdem es sehr lange gedauert hatte, bis die Mittel zur Verfügung standen, fließt das Geld inzwischen. Allerdings nur in eine bestimmte Richtung. Die Bundesregierung hat nämlich beschlossen, dass die finanzielle Hilfe auf die Städte beschränkt ist, deren NO2-Grenzwertüberschreitung amtlich festgestellt wurde. Die Messungen der DUH und anderer Stellen werden also nicht anerkannt. Damit stehen die betroffenen Städte vor einem Dilemma. Einerseits wird die DUH sie zu sofortigen Maßnahmen auffordern und schlimmstenfalls Klage einreichen, andererseits fehlen Ihnen die Mittel, um alternative Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, neue Verkehrsleitsysteme und die Umrüstung bestimmter Fahrzeuge lassen sich ohne entsprechende finanzielle Unterstützung eben nicht bewerkstelligen. Ein Fahrverbot droht.

Fahrverbot in den betroffenen Städten?

Die Frage nach einem Fahrverbot in den neu ermittelten NO2-Hotspots lässt sich nicht eindeutig beantworten. Zunächst ist festzuhalten, dass die Städte, deren Messwert um die 20 µg/m³ liegt, zwar verschmutzte Luft haben, aber seitens der EU und der Bundesregierung (noch) nichts befürchten müssen. Von einem Fahrverbot wären also erst einmal nicht alle 426 Städte betroffen. Solange der EU-Grenzwert bei 40 µg/m³ liegt, gibt es keine rechtliche Handhabe, an all diesen Orten ein Fahrverbot zu erlassen. Kritisch wird es allerdings bei den Städten, bei denen die Stickoxidwerte knapp unter oder sogar über 40 µg/m³ lagen. Sollte die Bundesregierung ihren Kurs hier nicht ändern und diesen Städten auch weiterhin keine Mittel aus dem Programm „Saubere Luft“ zubilligen, ist ein Fahrverbot hier nicht nur gut möglich, sondern auch wahrscheinlich. Schon ab Herbst 2018 wird mit den ersten Fahrverboten gerechnet. Hamburg prescht voran – dort soll der dreckige Diesel bereits ab April ausgesperrt werden.

Wie entgehe ich einem Fahrverbot?

Bild von einem BMW Autoreifen

Im Februar startete eine eigene Testreihe unter dem Motto “Decke auf, wo atmen krank macht.”

Ist das Fahrverbot erst einmal in der Welt, können Sie dagegen Widerspruch und Klage einreichen. Das Ganze geschieht dann auf dem Verwaltungsrechtsweg und Sie müssen geltend machen, durch diesen belastenden Verwaltungsakt in Ihren Rechten verletzt zu sein. Viel einfacher ist es jedoch, dafür zu sorgen, dass ein solches Fahrverbot Sie gar nicht erst in Ihren Rechten verletzt. Indem Sie Ihren Diesel vorher verlustfrei loswerden.

Schadensersatz von BMW

„Verlustfrei“ und „Dieselmarkt“ sind zwei Begriffe, die sich aktuell nur schwer miteinander in Verbindung bringen lassen. Der Abgasskandal hat dafür gesorgt, dass keiner mehr einen Diesel kaufen möchte und das macht sich natürlich auch preislich bemerkbar. Ein Ausweg bietet sich aber durch Ihre Rechte im Abgasskandal. Sie können gegen den Hersteller vorgehen und eine Rücknahme Ihres Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises erwirken. Betroffene des VW Abgasskandals haben hier besonders gute Aussichten, aber auch Kunden von Audi, Daimler, BMW und Skoda sollten Ihren Anspruch nicht ungeprüft lassen. Es gab bereits eine ganze Reihe positiver Urteile, die den enttäuschten Kunden Recht gaben und Ihnen einen Schadensersatzanspruch zusprachen.

Widerruf Ihres Autokredits

Auch auf Rückabwicklung gerichtet ist der Widerruf der Finanzierung. Aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung kann der Kunde seinen Autokredit über die Herstellerbank rückabwickeln und seinen Diesel zurückgeben. Trotz etwaiger Nutzungsentschädigung lohnt die Rückabwicklung in der Regel mehr als ein Verkauf. Nutzen Sie unseren Rückabwicklungsrechner, um festzustellen, ob das auch in Ihrem Fall zutrifft. Mit Ihrer Rückzahlung können Sie ohne Probleme eine Neuanschaffung finanzieren und so einem Fahrverbot entgehen. Selbst wenn dieses kommt, wären Sie so nicht mehr betroffen.

Kostenlose Erstberatung im Abgasskandal

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung stellen wir fest, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben oder im Rahmen des Widerrufsjokers rückabwickeln können. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie anschließend ausführlich zu Chancen und Risiken eines Vorgehens, sowie zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Rechte im Abgasskandal mit unserer Hilfe durchsetzen wollen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht. Lesen Sie hier mehr zu unserem Vorgehen.

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