Finanzielle Hilfe gegen Fahrverbot nur in Städten mit amtlicher Messung
Zurückzuführen ist das Ganze auf den Dieselgipfel in dessen Rahmen einmal das Paket „Saubere Luft“ beschlossen wurde. Es sollte ein Fonds entstehen, durch den die Regierung und die im Dieselskandal verantwortlichen Hersteller gemeinsam Mittel schaffen, um betroffene Städte beim Kampf gegen die Luftverschmutzung zu unterstützen. Nachdem es sehr lange gedauert hatte, bis die Mittel zur Verfügung standen, fließt das Geld inzwischen. Allerdings nur in eine bestimmte Richtung. Die Bundesregierung hat nämlich beschlossen, dass die finanzielle Hilfe auf die Städte beschränkt ist, deren NO2-Grenzwertüberschreitung amtlich festgestellt wurde. Die Messungen der DUH und anderer Stellen werden also nicht anerkannt. Damit stehen die betroffenen Städte vor einem Dilemma. Einerseits wird die DUH sie zu sofortigen Maßnahmen auffordern und schlimmstenfalls Klage einreichen, andererseits fehlen Ihnen die Mittel, um alternative Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, neue Verkehrsleitsysteme und die Umrüstung bestimmter Fahrzeuge lassen sich ohne entsprechende finanzielle Unterstützung eben nicht bewerkstelligen. Ein Fahrverbot droht.
Fahrverbot in den betroffenen Städten?
Die Frage nach einem Fahrverbot in den neu ermittelten NO2-Hotspots lässt sich nicht eindeutig beantworten. Zunächst ist festzuhalten, dass die Städte, deren Messwert um die 20 µg/m³ liegt, zwar verschmutzte Luft haben, aber seitens der EU und der Bundesregierung (noch) nichts befürchten müssen. Von einem Fahrverbot wären also erst einmal nicht alle 426 Städte betroffen. Solange der EU-Grenzwert bei 40 µg/m³ liegt, gibt es keine rechtliche Handhabe, an all diesen Orten ein Fahrverbot zu erlassen. Kritisch wird es allerdings bei den Städten, bei denen die Stickoxidwerte knapp unter oder sogar über 40 µg/m³ lagen. Sollte die Bundesregierung ihren Kurs hier nicht ändern und diesen Städten auch weiterhin keine Mittel aus dem Programm „Saubere Luft“ zubilligen, ist ein Fahrverbot hier nicht nur gut möglich, sondern auch wahrscheinlich. Schon ab Herbst 2018 wird mit den ersten Fahrverboten gerechnet. Hamburg prescht voran – dort soll der dreckige Diesel bereits ab April ausgesperrt werden.
Wie entgehe ich einem Fahrverbot?
Im Februar startete eine eigene Testreihe unter dem Motto “Decke auf, wo atmen krank macht.”
Ist das Fahrverbot erst einmal in der Welt, können Sie dagegen Widerspruch und Klage einreichen. Das Ganze geschieht dann auf dem Verwaltungsrechtsweg und Sie müssen geltend machen, durch diesen belastenden Verwaltungsakt in Ihren Rechten verletzt zu sein. Viel einfacher ist es jedoch, dafür zu sorgen, dass ein solches Fahrverbot Sie gar nicht erst in Ihren Rechten verletzt. Indem Sie Ihren Diesel vorher verlustfrei loswerden.
Schadensersatz von BMW
„Verlustfrei“ und „Dieselmarkt“ sind zwei Begriffe, die sich aktuell nur schwer miteinander in Verbindung bringen lassen. Der Abgasskandal hat dafür gesorgt, dass keiner mehr einen Diesel kaufen möchte und das macht sich natürlich auch preislich bemerkbar. Ein Ausweg bietet sich aber durch Ihre Rechte im Abgasskandal. Sie können gegen den Hersteller vorgehen und eine Rücknahme Ihres Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises erwirken. Betroffene des VW Abgasskandals haben hier besonders gute Aussichten, aber auch Kunden von Audi, Daimler, BMW und Skoda sollten Ihren Anspruch nicht ungeprüft lassen. Es gab bereits eine ganze Reihe positiver Urteile, die den enttäuschten Kunden Recht gaben und Ihnen einen Schadensersatzanspruch zusprachen.
Widerruf Ihres Autokredits
Auch auf Rückabwicklung gerichtet ist der Widerruf der Finanzierung. Aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung kann der Kunde seinen Autokredit über die Herstellerbank rückabwickeln und seinen Diesel zurückgeben. Trotz etwaiger Nutzungsentschädigung lohnt die Rückabwicklung in der Regel mehr als ein Verkauf. Nutzen Sie unseren Rückabwicklungsrechner, um festzustellen, ob das auch in Ihrem Fall zutrifft. Mit Ihrer Rückzahlung können Sie ohne Probleme eine Neuanschaffung finanzieren und so einem Fahrverbot entgehen. Selbst wenn dieses kommt, wären Sie so nicht mehr betroffen.
Kostenlose Erstberatung im Abgasskandal
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung stellen wir fest, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben oder im Rahmen des Widerrufsjokers rückabwickeln können. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie anschließend ausführlich zu Chancen und Risiken eines Vorgehens, sowie zu einer Finanzierung durch die Rechtsschutzversicherung. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Rechte im Abgasskandal mit unserer Hilfe durchsetzen wollen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht. Lesen Sie hier mehr zu unserem Vorgehen.
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