Fahrverbote – ein Blick über die Grenzen und in die Zukunft

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Fahrverbote in Mainz – welche Städte folgen?

    Auch drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals vergeht keine Woche ohne neue Negativnews in der Abgasaffäre. Besonders im Fokus der medialen Berichterstattung stehen dabei aktuell die Fahrverbote. Ein Richter nach dem anderen schließt sich der Auffassung der vorherigen Gerichte an. Schon jetzt zeichnet sich ein neuartiges Bild von Straßenverkehrsdeutschland ab: Durchfahrverbote und Sperrzonen werden schon bald Alltag in vielen deutschen Großstädten sein. Wie aber sieht es im Rest von Europa aus? Und wohin wird der Weg noch führen?

    Fahrverbote – die aktuelle Lage in Deutschland

    Das jüngste Fahrverbot-Urteil stammt aus Mainz. Am 24.10.2018 ordnete das Verwaltungsgericht Fahrverbote ab September 2019 an. Zuvor war in Berlin ein richtungsweisendes Urteil gefallen. Auch die Bundeshauptstadt sperrt schmutzige Diesel aus – und das schon ab Mitte 2019. Noch schneller war nur Hamburg. Das erste deutsche Fahrverbot wurde bereits zum 31. Mai 2018 in der Hansestadt eingeführt. Urteile gab es auch in Frankfurt, Aachen und in Stuttgart. In den Städten wird es ab 2019 umfangreiche Fahrverbote für Dieselautos geben. Wie groß die Einschränkungen im Einzelfall sein werden, ist noch nicht absehbar. Ziel ist es, die Stickoxidwerte unter den EU-Grenzwert zu bringen. Wird dieses Ziel mit den neuen Luftreinhalteplänen nicht erreicht, ist eine weitere Verschärfung der Fahrverbote unabwendbar.

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    Fahrverbote im Europäischen Ausland

    Schmutzige Luft ist nicht nur in Deutschland ein Problem. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass auch viele europäische Großstädte mit der Einhaltung der EU-Grenzwerte ringen.

    Sonntags Fahrverbot in Paris

    In Paris wird an jedem ersten Sonntag im Monat die Champs-Élysées zur Fußgängerzone. Der vielbefahrene Kreisverkehr der Prachtstraße liegt dann still. Die Einstellung der Franzosen zu den Fahrverboten ist Angaben der Welt zufolge eine andere als hierzulande. Der autofreie Sonntag wird euphorisch beworben, ganze 48 % der Franzosen befürworten eine Verbannung von Autos aus den Innenstädten. Bis 2025 sollen Selbstzünder in Paris Vergangenheit sein, 2030 dann auch Benziner.

    Belgien sperrt Diesel langfristig aus

    Wenig Widerstand gibt es auch andernorts – in Belgien. Dort gelten schon jetzt einige Verschärfungen. Ab 2025 ist für Diesel die Euro-Norm 6, für Benziner die Euro-Norm 3 Pflicht. Überwachungskameras stellen die Einhaltung der Regelungen sicher. Bei Zuwiderhandeln drohen empfindliche Strafen. In der belgischen Hauptstadt sieht man die Fahrverbote pragmatischer als hierzulande. Verkehrsminister Pascal Smet begründet das wie folgt: Die rund 350.000 betroffenen Pendler hätten in den letzten Jahrzehnten erhebliche Steuervorteile gehabt und von der guten Infrastruktur profitiert. Dies werde nun etwas korrigiert. Er sieht keine „kalte Enteignung“ in den strengen Umweltvorschriften.

    Europa auf dem Vormarsch bei Fahrverboten

    Ein Blick in den Süden zeigt, dass auch dort an der Luftreinhaltung gearbeitet wird – und das schon seit Jahrzehnten. So löste Griechenland die Smog-Problematik mit einem einfachen Rotationssystem. Im Wechsel müssen Fahrzeuge mit geradem und ungeradem Kennzeichen draußen bleiben.
    Barcelona will ab 2020 ältere PKW aus dem zentralen Innenstadtbereich ausschließen, Rom Dieselautos ab 2024. London verlangt eine zusätzliche City-Maut für besonders schmutzige Motoren und Mailands Straßen sollen bis 2030 vom Diesel befreit werden. In Kopenhagen, das ohnehin schon für die äußerst fortschrittliche Fahrradinfrastruktur bekannt ist, erhalten Diesel ab 2019 schon keine Neuzulassung mehr. Turin geht sogar noch etwas weiter. Hier sind auch Diesel der Abgasnorm Euro 6 von Fahrverboten betroffen, soweit eine Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr gewährleistet ist. Und dies sind nur einige Beispiele für das proaktive Handeln gegen Luftverschmutzung durch Abgase im europäischen Ausland.

    Bald weitere Fahrverbote in deutschen Großstädten

    Auch in Deutschland ist noch lange kein Ende in Sicht. Bei den deutschen Verwaltungsgerichten sind noch einige Klagen anhängig. Viele davon werden noch in diesem Jahr entscheiden. So warten Köln und Bonn aktuell auf eine Entscheidung, mit der schon am 08.11.2018 gerechnet wird. Kurz darauf folgt das Urteil über Darmstadt. Am 21.11.2018 soll das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dann über Fahrverbote in den Ruhrgebietsstädten Essen und Gelsenkirchen entscheiden. Die Luft wird also dünner.

    Fahrverbote – Kunden reagieren mit Ablehnung

    Deutschland scheint, was die Maßnahmen gegen Stickoxid angeht, das Schlusslicht zu bilden. An unzähligen Stellen wird der Grenzwert der Europäischen Union dauerhaft stark überschritten. Trotzdem bringen erst Gerichtsurteile Bewegung in die Luftreinhalteambitionen der Städte. Auf entsprechende Änderungen folgen entrüstete Reaktionen aus Bevölkerung und Presse. Die Notwendigkeit von Fahrverboten wird verleugnet, die Maßnahmen werden als Schikane betrachtet. Zusammenhängen könnte das zum einen mit der zentralen Rolle, die Deutschland im Abgasskandal spielt. Schließlich sind viele Hersteller hierzulande ansässig und schaffen Arbeitsplätze. Zum anderen ist die Frustration der betroffenen Halter groß – verständlicherweise. Wie es scheint, tragen sie nahezu alleine die Konsequenzen aus der Schummelei der Automobilriesen. Denn trotz immer wieder stattfindender Dieselgipfel und Diskussionen zwischen der Automobilindustrie und der Politik ist bislang erstaunlich wenig geschehen. Die getäuschten und enttäuschten Kunden werden zu Software Updates gezwungen, die ihre Fahrzeuge verschlechtern und den Wiederverkaufswert drücken. Viele fühlen sich allein gelassen und sind aufgrund der Untätigkeit der Regierungsparteien frustriert. Dies wird wohl der Hauptgrund für die ablehnende Haltung gegenüber der umweltpolitisch sinnvollen Fahrverbote sein. Jedoch müssen Sie sich den Fahrverboten nicht beugen. Ein juristisches Vorgehen erspart Ihnen erhebliche Einschränkungen.

    Fahrverbote – wie Sie ihnen entgehen können

    Dort wo die Politik die Verbraucher im Stich lässt, greift das Gesetz ein und sichert Ihnen wichtige Rechte. Wenn Sie nämlich vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie Ihren Diesel unter bestimmten Voraussetzungen verlustfrei wieder zurückgeben. Das Vorgehen, das wir Ihnen nahelegen, ist ein Weg, den aktuell tausende Dieselfahrer auf der Suche nach einem Ausweg aus dem Abgasskandal einschlagen – und das sehr erfolgreich. Es gibt schon viele Urteile, die den Kunden Recht geben.

    Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

    Sie können Ihren Diesel zurückgeben – diese Nachricht klingt zu gut, um wahr zu sein. Viele suchen den Haken und trauen sich deswegen nicht, diesen Weg einzuschlagen. Einen Haken gibt es aber nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für ein Verfahren, sodass Sie nur die Kosten der Selbstbeteiligung tragen müssen. Sie klagen dann gegen den Hersteller auf Schadensersatz. Denn der Hersteller hat Ihnen einen „sauberen Diesel“ verkauft, der sich dann als gar nicht mal so sauber entpuppt hat. Damit hat er sie „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“, wie inzwischen einige Landgerichte entschieden haben. Die Folge einer derartigen Schädigung ist, dass der Hersteller Ihnen den bei Ihnen entstandenen Schaden ersetzen muss – indem er den manipulierten Diesel zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet. Abgezogen wird von dieser Summe lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung – diese zahlen Sie für den Zeitraum, in dem Sie Ihren Diesel gefahren sind. Die Nutzungsentschädigung ist aber verhältnismäßig gering. Stellen Sie Ihren Rückzahlungsbetrag und den Wiederverkaufswert Ihres Diesels gegenüber, wird es erhebliche Abweichungen geben – zugunsten des Rückzahlungsbetrags. Das juristische Vorgehen sorgt letztlich also dafür, dass Sie sämtlichen Negativkonsequenzen des Abgasskandals entgehen.

    Autokreditwiderruf im Abgasskandal

    Sie haben Ihren Diesel über einen Autokredit finanziert? Dann könnten Sie die Wahl zwischen Schadensersatz und einer anderen Rückabwicklungsmöglichkeit haben: Dem Widerruf des Autokredits. Viele Autobanken haben sich in ihren Widerrufsbelehrungen grobe Schnitzer erlaubt. Dadurch fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an und kann dementsprechend auch nicht enden. In der Folge können Sie als Autokäufer und Kreditnehmer auch Jahre später noch den Widerruf erklären. Unter Umständen entfällt bei dieser Art eines Vorgehens sogar die Nutzungsentschädigung, sodass Sie Ihren Diesel kostenfrei gefahren haben. Diese Rechtsauffassung bedarf allerdings noch höchstrichterlicher Bestätigung.

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    Bild einer Autobahn und fahrenden Autos

    Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für ein Verfahren, sodass Sie nur die Kosten der Selbstbeteiligung tragen müssen.

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