Bundesverwaltungsgericht erklärt Fahrverbote für verhältnismäßig
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes war für viele Dieselfahrer ein Schlag ins Gesicht. Es erklärte Dieselfahrverbote für verhältnismäßig und sah diese als legitimes Mittel für saubere Luft in unseren Städten an. Damit ist der Weg für Fahrverbote in vielen Städten Deutschlands frei. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich die unteren Verwaltungsgerichte gegen das Bundesverwaltungsgericht stellen werden. Dass es bisher nur ein Fahrverbot in Hamburg gegeben hat, könnte damit zusammenhängen, dass die Urteilsbegründung noch nicht öffentlich war. Erst diese zeigt die genauen Erwägungen der Verwaltungsrichter und ermöglicht eine Einschätzung der genauen Umstände, unter denen ein Fahrverbot zu verwirklichen ist. Doch diese Begründung liegt nun vor und offenbart unangenehme Details.
Die Urteilsbegründung – Keine Übergangsfrist für Fahrverbote
Die Begründung des Urteils macht deutlich, dass Dieselfahrer jederzeit mit einem Fahrverbot rechnen müssen – zumindest auf bestimmten Straßen. Der FAZ zufolge soll es Übergangsfristen nur bei großflächigen Fahrverbotszonen geben. Hier ist von September 2019 die Rede. Für sofortige Durchfahrstopps auf einzelnen Straßen – die die Fahrer ebenso empfindlich treffen können – braucht es keine Schonfrist. Dieselfahrer, die bestimmte Strecken zur Arbeit fahren, könnten direkt an mehreren Knotenpunkten von den sofortigen Verboten betroffen sein. Die Mobilitätseinschränkung kann im Einzelfall immens sein.
Fahrverbote als effektivstes Mittel gegen Luftverschmutzung
Trotzdem sehen die Verwaltungsrichter sofortige Fahrverbote als verhältnismäßig an und betonen das in ihrer Urteilsbegründung mehrfach. Unter Bezugnahme auf den Fall Stuttgart – der vor dem BVerwG verhandelt wurde – wurden wirtschaftliche Erwägungen mit der Einhaltung des Stickoxidgrenzwertes gegeneinander abgewogen. Man kam zu dem Schluss, dass keine andere Maßnahme ausreicht, um dauerhaft den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ einzuhalten. Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, sei laut den Richtern auch eine „phasenweise Einführung“ zu prüfen. Gegebenenfalls könne man ein Fahrverbot auch zunächst nur auf „ältere Autos“ bis zur Abgasnorm 4 beschränken.
Fahrverbote standen schon vor dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter oft in der Kritik. Viele monierten sie als umständlich und nicht kontrollierbar. Seitens der Polizei gab es erhebliche Bedenken wegen des erforderlichen Personals. In der Urteilsbegründung widersprechen die Richter dieser Wertung entschieden. Behörden und Polizei könnten parkende Autos und auch die Fahrzeuge im fließenden Verkehr ohne weiteres überprüfen. Dabei wurde Bezug auf die innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung genommen. Diese würde schließlich auch nur stichprobenartig überprüft, zitiert die FAZ.
Richter verneinen Wertverlust durch Fahrverbote
Für viele Betroffene ist die Situation ohnehin schon schlimm genug. Anhaltende Negativschlagzeilen um die Abgasmanipulationen haben das saubere Image des Diesels verdreckt. Die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind rapide gesunken. Es liegt nahe, dass Fahrverbote diese Situation weiter verschärfen könnten. Das sieht das Bundesverwaltungsgericht allerdings anders. Es verneint einen Zusammenhang zwischen den Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt und Fahrverboten. Diese beträfen nur einen Bruchteil des deutschen Straßennetzes und es kämen nur wenige Ballungsräume in Betracht.
Dabei lässt es immer wieder neue Messungen und Klagen der Deutschen Umwelthilfe außen vor. Diese fördern die Unsicherheit potenzieller Käufer, was den Kauf eines Diesels betrifft – unabhängig davon, wo es letztlich Fahrverbote geben wird.
Ob es nun in vielen Städten zeitnah zu Fahrverboten kommt, kann nicht klar beantwortet werden. Fest steht, dass die Gemeinden unter enormem Druck stehen. So hat die EU-Kommission Deutschland erst kürzlich wegen der Luftverschmutzung und dauerhafter Überschreitung der Grenzwerte verklagt. Es müssen effektive Lösungen her und das schnell. Daher ist es nicht auszuschließen, dass in den besonders stark betroffenen Gebieten kurzfristig Fahrverbote erlassen werden.
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