Fahrverbote – Wann ist Ihre Stadt dran?

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

BVerwG – Keine Übergangsfrist für Fahrverbote nötig


Bald ist es drei Monate her, dass das Bundesverwaltungsgericht sein historisches Urteil zu Fahrverboten gefällt hat. Damals ging ein Aufschrei durch die Bevölkerung. Denn das Urteil bestrafte die Opfer des Abgasskandals für die Versäumnisse der Automobilindustrie. In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Das erste Fahrverbot gibt es bereits in Hamburg. Weitere Städte sollen folgen. Bisher war man davon ausgegangen, dass es großzügige Übergangsfristen für die Fahrverbote geben wird. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Es hält Übergangsfristen für überflüssig. Müssen sich Dieselfahrer auf baldige Fahrverbote in vielen weiteren Städten einstellen?

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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Bundesverwaltungsgericht erklärt Fahrverbote für verhältnismäßig

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes war für viele Dieselfahrer ein Schlag ins Gesicht. Es erklärte Dieselfahrverbote für verhältnismäßig und sah diese als legitimes Mittel für saubere Luft in unseren Städten an. Damit ist der Weg für Fahrverbote in vielen Städten Deutschlands frei. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich die unteren Verwaltungsgerichte gegen das Bundesverwaltungsgericht stellen werden. Dass es bisher nur ein Fahrverbot in Hamburg gegeben hat, könnte damit zusammenhängen, dass die Urteilsbegründung noch nicht öffentlich war. Erst diese zeigt die genauen Erwägungen der Verwaltungsrichter und ermöglicht eine Einschätzung der genauen Umstände, unter denen ein Fahrverbot zu verwirklichen ist. Doch diese Begründung liegt nun vor und offenbart unangenehme Details.

Die Urteilsbegründung – Keine Übergangsfrist für Fahrverbote

Die Begründung des Urteils macht deutlich, dass Dieselfahrer jederzeit mit einem Fahrverbot rechnen müssen – zumindest auf bestimmten Straßen. Der FAZ zufolge soll es Übergangsfristen nur bei großflächigen Fahrverbotszonen geben. Hier ist von September 2019 die Rede. Für sofortige Durchfahrstopps auf einzelnen Straßen – die die Fahrer ebenso empfindlich treffen können – braucht es keine Schonfrist. Dieselfahrer, die bestimmte Strecken zur Arbeit fahren, könnten direkt an mehreren Knotenpunkten von den sofortigen Verboten betroffen sein. Die Mobilitätseinschränkung kann im Einzelfall immens sein.

Fahrverbote als effektivstes Mittel gegen Luftverschmutzung

Trotzdem sehen die Verwaltungsrichter sofortige Fahrverbote als verhältnismäßig an und betonen das in ihrer Urteilsbegründung mehrfach. Unter Bezugnahme auf den Fall Stuttgart – der vor dem BVerwG verhandelt wurde – wurden wirtschaftliche Erwägungen mit der Einhaltung des Stickoxidgrenzwertes gegeneinander abgewogen. Man kam zu dem Schluss, dass keine andere Maßnahme ausreicht, um dauerhaft den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ einzuhalten. Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, sei laut den Richtern auch eine „phasenweise Einführung“ zu prüfen. Gegebenenfalls könne man ein Fahrverbot auch zunächst nur auf „ältere Autos“ bis zur Abgasnorm 4 beschränken.
Fahrverbote standen schon vor dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter oft in der Kritik. Viele monierten sie als umständlich und nicht kontrollierbar. Seitens der Polizei gab es erhebliche Bedenken wegen des erforderlichen Personals. In der Urteilsbegründung widersprechen die Richter dieser Wertung entschieden. Behörden und Polizei könnten parkende Autos und auch die Fahrzeuge im fließenden Verkehr ohne weiteres überprüfen. Dabei wurde Bezug auf die innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung genommen. Diese würde schließlich auch nur stichprobenartig überprüft, zitiert die FAZ.

Richter verneinen Wertverlust durch Fahrverbote

Für viele Betroffene ist die Situation ohnehin schon schlimm genug. Anhaltende Negativschlagzeilen um die Abgasmanipulationen haben das saubere Image des Diesels verdreckt. Die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind rapide gesunken. Es liegt nahe, dass Fahrverbote diese Situation weiter verschärfen könnten. Das sieht das Bundesverwaltungsgericht allerdings anders. Es verneint einen Zusammenhang zwischen den Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt und Fahrverboten. Diese beträfen nur einen Bruchteil des deutschen Straßennetzes und es kämen nur wenige Ballungsräume in Betracht.
Dabei lässt es immer wieder neue Messungen und Klagen der Deutschen Umwelthilfe außen vor. Diese fördern die Unsicherheit potenzieller Käufer, was den Kauf eines Diesels betrifft – unabhängig davon, wo es letztlich Fahrverbote geben wird.

Ob es nun in vielen Städten zeitnah zu Fahrverboten kommt, kann nicht klar beantwortet werden. Fest steht, dass die Gemeinden unter enormem Druck stehen. So hat die EU-Kommission Deutschland erst kürzlich wegen der Luftverschmutzung und dauerhafter Überschreitung der Grenzwerte verklagt. Es müssen effektive Lösungen her und das schnell. Daher ist es nicht auszuschließen, dass in den besonders stark betroffenen Gebieten kurzfristig Fahrverbote erlassen werden.

So wehren Sie sich gegen Fahrverbote

Gerichte schlagen sich auf Seite der Verbraucher

Die Situation für Betroffene hat sich durch die Urteilsbegründung nicht gebessert – im Gegenteil. Viele fühlen sich von der im Abgasskandal sehr passiven Regierung im Stich gelassen. Jetzt scheint die Justiz ihr zu folgen. Doch der Schein trügt. An anderer Stelle hat sich inzwischen eine durchaus positive Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher herausgebildet. Es gibt mittlerweile einige Urteile, die den Kunden Schadensersatz zusprechen. Ebenso wurden bereits einige Autokredite gerichtlich für widerrufbar erklärt. Viele Kunden haben so die Möglichkeit, ihren Diesel zurückzugeben und eine Neuanschaffung zu tätigen.

Widerruf der Finanzierung

Ein Weg, dem Abgasskandal und den Fahrverboten auszuweichen, ist der Finanzierungswiderruf. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt auch Jahre später noch zu einer Rückabwicklung. Wer seinen Diesel über die Herstellerbank finanziert hat, sollte dementsprechend seinen Autokreditvertrag auf Fehler überprüfen lassen. Es gibt eine ganze Reihe möglicher Fehler, die beinahe jedes Kreditinstitut in ihren Verträgen gemacht hat.

Schadensersatz und Rückabwicklung

Bild von einem Lenkrad

Anhaltende Negativschlagzeilen um die Abgasmanipulationen haben das saubere Image des Diesels verdreckt.

Wer seinen Diesel nicht finanziert hat, kann Schadensersatz verlangen. Dazu muss der Diesel vom Abgasskandal betroffen sein. Gegen den Hersteller besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens wegen Betrugs oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Auch bei diesem Vorgehen ist eine Rückabwicklung möglich. Der Kunde kann dann gegen eine Nutzungsentschädigung den Diesel abgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Trotz Nutzungsentschädigung erhält er in den meisten Fällen deutlich mehr als beim Verkauf. Sein Diesel wäre vielleicht von Fahrverboten betroffen, er aber nicht mehr.

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Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zum Abgasskandal an. Ziel ist es, Ihnen Ihre Rechte im Dieselgate vor Augen zu führen und Sie im Kampf gegen Fahrverbote und andere negative Auswirkungen mündig zu machen. Dazu prüfen wir – sofern gegeben- Ihren Kreditvertrag und Ihren Einzelfall. Sie erhalten von unseren versierten Mitarbeitern eine individuelle Einschätzung, die Ihnen ein Vorgehen erleichtern soll. Dabei erfahren Sie von uns den finanziellen Vorteil, den Sie je nach Vorgehensweise erhalten können. Transparenz ist für uns von besonderer Bedeutung. Deswegen empfehlen wir Ihnen gerne eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten eines Verfahrens für Sie übernimmt. Einen ersten Eindruck Ihres wirtschaftlichen Vorteils bietet Ihnen unser Rückabwicklungsrechner.

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