VW schweigt zu “Schmutzliste”
Während das Kraftfahrtbundesamt angab, keine Kenntnis von der sogenannten “Schmutzliste” zu haben, wollte VW sich bislang nicht öffentlich zu den internen Dokumenten äußern. Dazu könnte sie aber bald gezwungen werden. Denn die Liste gibt den betroffenen Verbrauchern ein wichtiges Beweismittel an die Hand. Dadurch dass die Werte offensichtlich von den Herstellerangaben abweichen, könnten den Kunden Gewährleistungsansprüche im Abgasskandal, aber auch Gestaltungsrechte zustehen. Sie könnten vom Hersteller die Rücknahme des Fahrzeugs gegen die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises fordern. Schließlich ist eine bewusste Täuschung des Kunden durchaus denkbar.
“Schmutzliste” stärkt Position der Diesel-Kunden
Das Auto mit den höchsten Abweichungen des CO2-Ausstoßes ist der VW Touran sowie der VW Golf.
Was in der VW-Marketingzentrale eingeschlagen sein muss wie ein Blitz, ist für betroffene Kunden im Abgasskandal an sich eine gute Nachricht. Viele sind ohnehin vom Abgasskandal gebeutelt und stehen vor der Entscheidung, ihren PKW entweder verlustreich zu verkaufen oder aufgrund drohender Fahrverbote womöglich in vielen Städten nicht mehr fahren zu dürfen. Einige gehen gegen den Hersteller vor, andere wenden sich an ihren Händler. Die Liste gibt ein weiteres Beweismittel an die Hand, auf das sich die Kunden womöglich berufen könnten. Auch liefert sie ein Argument für diejenigen, die bislang gezögert haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn wer den Diesel aufgrund des geringen Kraftstoffverbrauchs in den Herstellerangaben gekauft hat, fühlt sich nun betrogen. Neben gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen und dem Rücktritt gibt es eine dritte Möglichkeit, wie Verbraucher sich gegen den Hersteller wehren können: Den Widerruf.
Rechtlicher Ausweg aus dem Abgasskandal
Der Widerrufsjoker beschreibt eine Option, die sich nur denjenigen bietet, die ihren PKW über die Herstellerbank finanziert haben. Hat die Bank dabei einen Fehler gemacht, kann der Kunde sein Widerrufsrecht praktisch ewig ausüben. Er kann dadurch seinen Wagen zurückgeben und erhält im Gegenzug die gezahlten Raten zurück. Besonders bei Verträgen von nach dem 13.06.2014 kann sich das lohnen, denn hier muss für die Abnutzung des Wagens keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Der Widerruf ist damit ein eleganter Ausweg aus dem Abgasskandal, ohne direkt wegen der Abgasmanipulationen zu klagen. Ein weiterer Vorteil: Für den Widerruf existiert praktisch keine Verjährung, anders als bei Mängelansprüchen.
Unsere Kanzlei befasst sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf unterschiedlicher Finanzierungsverträge. Dabei betreuen wir nun auch viele Mandanten, die vom Dieselskandal betroffen sind. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Finanzierungsvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie anschließend ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!