Autobauer – vielleicht doch Hardware-Nachrüstung?
Unabhängig davon, wie sehr die dargestellten Positionen voneinander abweichen, haben sie doch eine Gemeinsamkeit: Alle Parteien fordern stärkere Verantwortungsübernahme durch die Verantwortlichen: Die Hardware-Nachrüstung der Diesel-Autos stellt eine der vielversprechendsten Lösungen dar. Diese Diesel-Nachrüstung wurde bislang seitens der Automobilindustrie verweigert, da sie erhebliche Mehrkosten mit sich bringt. Nun aber scheint VW-Chef Müller sich in Diplomatie zu üben. Zwar bezeichnet er Hardware-Nachrüstungen nach wie vor als aufwendig und zu teuer, trotzdem schließe er sie nicht aus. Auf einer Veranstaltung des Verbandes der Automobilindustrie verglich er diese mit einer „Operation am offenen Herzen“. Außerdem seien Veränderungen der Fahreigenschaften möglich. Während Müller eine Hardware-Nachrüstung nicht verneint, bezieht VW-Markenvorstand Herbert Diess bei „Anne Will“ eine klare Position. „Wenn wir’s richtig fänden, würden wir es tun.“, sagt er in der Talkrunde. Ohne weiteres ist von VW bei der Frage nach einer Hardware-Lösung wohl kein Einlenken zu erwarten.
Wie geht es im Streit um Fahrverbote weiter?
Die Rufe nach einer Hardware-Lösung für die Diesel-Misere werden immer lauter, die Autobauer jedoch winken ab. So ist beim Abgasskandal weiterhin kein Ende in Sicht.
Dass das Urteil von heute auf morgen Fahrverbote nach sich zieht, war von vornherein mehr als nur unwahrscheinlich. Trotzdem muss in Kürze mit Einschränkungen gerechnet werden – und das flächendeckend. Während es in Hamburg schon ab April die ersten Fahrverbote gibt, soll Stuttgart zumindest in Hinblick auf Euro 5-Diesel bis September 2019 verschont bleiben. Parallel befindet sich der Dieselmarkt auf Talfahrt. Laut mobile.de sinkt nicht nur der Kaufpreis merklich, die Fahrzeuge haben zudem eine längere Standzeit. Während sie vergangenen Januar 2017 noch 56 Tage auf dem Hof verbrachten, sind es nunmehr 62 Tage bis zum Verkauf. Die Tendenz ist steigend. Mit diesem Urteil ist für viele Dieselfahrer das „Worst-Case-Szenario“ eingetreten. Obwohl nun endlich Gewissheit besteht, sind die individuellen Folgen für den einzelnen Dieselbesitzer noch nicht abzusehen.
Dem Fahrverbot entgehen – aber wie?
Dem betroffenen Dieselkunden steht gegen ein Fahrverbot, das ihn trifft, der Klageweg offen. Ob und inwieweit eine Klage bei einem Fahrverbot Erfolg verspricht, ist abhängig vom Einzelfall. Gegebenenfalls ist sogar eine vorbeugende Unterlassungsklage möglich. Die Erfolgsaussichten sind jedoch – vor allem, solange es kein konkretes Verbot gibt – ungewiss. Auch hier muss der Dieselfahrer wieder passiv abwarten. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, Fahrverbote individuell zu vermeiden. Eine individuelle Vermeidung lässt sich dadurch realisieren, dass der Betroffene versucht, sein Fahrzeug loszuwerden. Da ein Verkauf sich längst nicht mehr lohnt, bieten sich hier andere Optionen an. Eine Möglichkeit ist es, gegen den Hersteller zu klagen, um eine Rücknahme des Fahrzeugs zu erreichen. Auch eine Klage auf Schadensersatz ist denkbar.
Wer sein Fahrzeug finanziert hat, profitiert außerdem von einer dritten Option: Dem Widerruf. Dabei berechtigen Fehler in der Widerrufsbelehrung auch Jahre später noch zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags, sodass der Kunde einen Großteil seiner Zahlungen zurückerhält. Im Vergleich zu einem Verkauf kann sich diese Vorgehensweise besonders rechnen – testen Sie mit unserem Rückabwicklungsrechner selbst.
Unsere Sozietät ist im Verbraucherrecht eng spezialisiert. So vertreten wir nicht nur viele Mandanten im Abgasskandal, auch greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz beim Kreditwiderruf zurück. Von unseren Erfolgen beim Widerruf von Immobilienkrediten profitieren somit auch Mandanten, die eine Rückabwicklung ihres Autokreditvertrags prüfen lassen wollen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung zum Abgasskandal können Sie sich unverbindlich zu Ihren Rechten im Abgasskandal beraten lassen und/oder Ihren Kreditvertrag auf Belehrungsfehler untersuchen lassen. Seien Sie sicher, dass wir Sie im anschließenden Beratungsgespräch umfassend über Ihre rechtliche Handhabe aufklären. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie im Dieselskandal vorgehen wollen. Machen Sie sich unabhängig von Fahrverboten und handeln Sie jetzt.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!