Bundesregierung beschließt Hardware Nachrüstung – Kommt jetzt die Dieselwende?

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    Bundesregierung kündigt Durchbruch im Dieselskandal an

    Dicke Luft und das nicht durch Diesel? Zur Abwechslung rauchten in der vergangenen Nacht die Köpfe im Kanzleramt. Sechs Stunden dauerte die Beratung der Bundesregierung, bis diese die frohe Botschaft öffentlichkeitswirksam verkündeten: Es gibt eine Lösung im Abgasskandal. Wie diese für die knapp 11 Millionen betroffenen Dieselhalter aussehen soll, ließen sie zunächst aber offen. Nun steht folgendes Maßnahmenpaket fest: Die lang ersehnte Hardware Nachrüstung auf Kosten der Autobauer und Umtauschprämien.
    Ist damit endlich ein Ende der Dieselkrise abzusehen? Was wird sich verändern?

    Hardware Nachrüstung – Was wird sich ändern?

    Bei der Bekanntgabe der Maßnahmen gab sich Andrea Nahles (SPD) zunächst zurückhaltend. Angaben der FAZ zufolge antwortete sich auf die Frage nach einer Einigung in Hinblick auf die Hardware Nachrüstung recht vage: „Die gibt es, die Einigung.“. Die Rede war zunächst insgesamt von einem „Paket“, das mehrere Modelle enthalte, die parallel oder auch alternativ zur Verfügung stehen könnten. Inzwischen sind erste Details zu diesem Paket bekannt.

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    Das Diesel-Rettungspaket

    Endlich soll sie kommen – die Hardware Nachrüstung. Was Umweltverbände und Verbraucherschützer seit Jahren folgen, wird nun in Angriff genommen. Konkret geht es um den Einbau bestimmter Katalysatoren, die die Abgasreinigung erheblich verbessern sollen – auf Kosten der Hersteller. Die entsprechenden Systeme sollen nicht von den Herstellern selbst, sondern von Zulieferern kommen. Diese sollen dann auch die Haftung übernehmen. Damit soll das Argument der Autobauer entkräftet werden, eine Nachrüstung wäre viel zu zeitaufwändig, weil es bis zu zwei Jahre dauere, bis entsprechende Systeme entworfen, genehmigt und einsatzbereit seien. Die Nachrüstung gibt es allerdings nicht für alle. Nur Euro 5 Dieseln soll diese Möglichkeit offen stehen. Euro 4-Dieselhalter hingegen sollen von “attraktiven” Umtauschprämien bei einer Neuanschaffung profitieren. Das ist nichts neues. Unter dem Namen der Umweltprämie gab es bereits das Angebot an Dieselfahrer ihren alten Diesel gegen eine Prämie gegen ein neueres, weniger umweltschädliches Modell einzutauschen. Es sind Prämien zwischen 5.000 und 8.000 € im Gespräch.

    Diesel – alles eine Frage der Zeit

    Dass es nun recht schnell ging, liegt wohl daran, dass die Bundesregierung in Zugzwang ist. Ein Gericht ums andere entscheidet sich für umfassende Dieselfahrverbote, die Gemeinden sind gezwungen, diese nach einem straffen Zeitplan umzusetzen. Es drohen erhebliche Konsequenzen für Betroffene und die Wirtschaft. Parallel steigt der Unmut der elf Millionen Betroffenen immer weiter. Sie fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen mit Software Updates, Zwangsstilllegungen, Restwertverlusten und anderen Problemen. Und das zurecht. Die Nachricht, die in der Nacht zum Dienstag kam, ist längst überfällig. Eigentlich wäre sie bereits im August 2017 angebracht gewesen. Im Rahmen des damals stattfindenden Dieselgipfels ließ die Politik sich aber mit billigen Software Updates abspeisen. Viel zu lang hielt sie ihre schützende Hand über die Automobilindustrie und ließ die Kunden den Preis für die Fehler dieser bezahlen. Inzwischen scheint die Bundesregierung erkannt zu haben, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sie für eine Verantwortungsübernahme der Schuldigen im Dieselskandal sorgen muss.

    Umsetzung der Hardware Nachrüstung könnte Jahre dauern

    Eine Frage der Zeit ist auch die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets. Wie die Erfahrung mit dem Software Update gezeigt hat, passiert eine solche Veränderung nicht von heute auf morgen. Nicht zuletzt die Zeitfrage war ein Grund, warum die Hersteller eine Hardware Nachrüstung bisher verweigert hatten. So wies VDA-Präsident Mattes noch im April dieses Jahres hin, dass die Hardware Nachrüstung „sehr, sehr komplex“  sei. Zwei bis drei Jahre solle das in Anspruch nehmen. Eine Zeitangabe, die nicht unrealistisch ist – betrachtet man den (scheiternden) Zeitplan für das Software Update. Hier gab es erst kürzlich wieder Negativschlagzeilen, weil der Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Laut Verkehrsministerium könnte der Prozess 18 Monate dauern. Aus diesem Grund wird nun auf die Katalysatoren zurückgegriffen, die es bereits gibt. Die Katalysatoren von Zulieferern. Das allerdings kann unter Umständen rechtlich problematisch sein. Denn ein vom Zulieferer eingebauter Katalysator kann das Fahrzeug an sich verändern. Wenn Schäden auftreten, muss sich der Kunde nicht mehr nur mit dem Hersteller, sondern auch mit dem Zulieferer auseinandersetzen. Unter Umständen bedarf es eines Gutachters, weil keiner der beiden den Schaden mit verweis auf den anderen regulieren will. Auch die Rechte im Abgasskandal könnte sich der Kunde damit abschneiden. Der Hersteller könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er mit der Hardware Nachrüstung nicht weiter haften müsse. Er könnte sich auf eine wirksame Nacherfüllung berufen, selbst wenn die Hardware Nachrüstung den vertragsgemäßen Zustand nicht herstellt. Möglicherweise steht der Kunde am Ende mit Folgeschäden und nicht durchsetzbaren Ansprüchen dar. Schlimmstenfalls verschlechtert er durch die Hardware Nachrüstung seine Situation anstatt sie zu verbessern.

    Kommt die Hardware Nachrüstung noch rechtzeitig?

    Parallel wird es in anderer Hinsicht zeitlich eng. Fahrverbotsurteile drohen in vielen stark verschmutzten Städten. Und die Kommunen werden bemüht sein, diese zeitnah umzusetzen. Es drohen schließlich empfindliche Konsequenzen. Die Kommission der Europäischen Union hat wegen der nicht eingehaltenen Grenzwerte unlängst Klage erhoben, es drohen hohe Strafzahlungen. Die Luft wird immer dünner.

    Werden die Dieselmotoren durch die Hardware Nachrüstung wieder rechtmäßig?

    Insgesamt betrachtet ist das Maßnahmenpaket ein Schritt in die richtige Richtung – endlich. Dieser Schritt aber könnte für den einzelnen nicht nur zu spät kommen, er könnte auch nicht weit genug gehen. Schließlich geht es bei der Manipulation der Dieselmotoren um einen Verstoß gegen geltendes Recht. Der Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung EG NR. 715/2007 durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung sorgt für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Diese lebt durch die Vornahme des Software-Updates nicht wieder auf. Es bedarf einer Neubeantragung im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 3 StZVO. Zwar sind die Fahrzeuge auch weiterhin zum Verkehr zugelassen, eine Rücknahme der Zulassung wegen fehlender Betriebserlaubnis ist allerdings jederzeit möglich. Auch im Rahmen einer Hardware Nachrüstung muss diese neue beantragt werden. Ob eine Genehmigung erfolgt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen. Es muss zunächst ein entsprechendes Modell entworfen und genehmigt werden. In Hinblick auf das Software Update haben schon viele Gerichte entschieden: Es reicht nicht aus, um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Ob eine Hardware Nachrüstung diesen Anspruch erfüllen kann, ist noch offen und lässt sich erst in einigen Monaten mit Sicherheit sagen.

    Hardware Nachrüstung – hält sie was sie verspricht?

    Es ist außerdem fraglich, ob die Hardware Nachrüstung letztlich die Lösung für all die Probleme um den Dieselskandal ist. Bislang war man davon ausgegangen, dass der teurere mechanische Eingriff eine erhebliche Verbesserung der Abgasrückführung und des NOx-Ausstoßes hervorrufen wird. Das System soll aber gar nicht in jedes Auto passen. Schließlich braucht der neu eingebaute SCR-Katalysator Platz. Ein weiterer Faktor ist ein erhöhter Kraftstoffverbrauch und Mehrkosten für AdBlue. Der SCR-Katalysator benötigt Strom, das AdBlue muss wieder und wieder aufgefüllt werden. Auch hier entstehen Mehrkosten für den Halter.

    Ist die Umtauschprämie ein attraktives Angebot?

    Bild von Autos auf der Straße

    Endlich soll sie kommen – die Hardware Nachrüstung. Was Umweltverbände und Verbraucherschützer seit Jahren folgen, wird nun in Angriff genommen.

    Ein schlechtes Angebot werden die Umtauschprämien vieler Hersteller wohl nicht sein. Zumindest werden diejenigen, die ohnehin mit dem Gedanken an eine Neuanschaffung spielen, weiter ermuntert und mit attraktiven Angeboten gelockt. Der Absatz der Hersteller steigt und sie können öffentlichkeitswirksam eine steigende Nachfrage nach Dieselautos behaupten. In der Regel wird es sich mehr lohnen, die Umtauschprämie des jeweiligen Herstellers in Anspruch zu nehmen, als mühevoll sein Glück auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu versuchen. Warum aber nur einen Teil des Geldes bekommen, wenn man auch nahezu den gesamten Kaufpreis zurückerhalten kann? Im Vergleich zu den wirtschaftlichen Vorteilen eines juristischen Vorgehens schneidet die Umtauschprämie eher schlecht ab. Wer eine Neuanschaffung plant, sollte also erst die rechtlichen Ansprüche prüfen, bevor er auf das Lockangebot des jeweiligen Herstellers eingeht.

    Machen Sie sich unabhängig von der Hardware Nachrüstung

    Dass die Entwicklungen in Berlin endlich mal eine gute Nachricht sind, ist nicht von der Hand zu weisen. In der Tat zeigt sich nach nunmehr drei Jahren Abgasskandal, dass die Bundesregierung endlich für die Verbraucher in die Bresche springt und sich bemüht, dass diese nicht länger die Hauptleidtragenden im Skandal um Abgasmanipulation sind. Trotzdem ist das letzte Wort hier noch nicht gesprochen. Zunächst einmal muss die Automobilindustrie den Maßnahmen zustimmen. Und bis diese dann umgesetzt sind, kann es dauern. So lange, dass Sie womöglich vorher von einem Fahrverbot betroffen sein werden. Ob des ganzen Hin und Hers haben viele Halter schlicht und ergreifend keine Lust mehr auf ihren Diesel. Verständlicherweise. Hier gibt es rechtliche Handhabe.

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    Ihre Rechte statt Hardware Nachrüstung

    Tatsächlich können Sie Ihren Diesel zurückgeben. Anspruchsgrundlage dafür ist § 826 BGB. Der Anspruch lässt sich aber auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 27 EG-FGV stützen. Sie wurden vom Hersteller getäuscht über die Gesetzmäßigkeit des von Ihnen gekauften Fahrzeugs. Der Hersteller hat in seinem Gewinnstreben bewusst Fahrzeuge mit Abgaswerten verkauft, die im realen Betrieb nicht erreicht werden können. Dies stellt zum einen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar. Zum anderen ist hier unter Umständen sogar ein Betrug im Sinne von § 263 StGB anzunehmen, sodass Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes zusteht. Auch § 27 EG-FGV wurde verletzt, weswegen sich eine Schadensersatzforderung von Ihnen auf gleich drei Vorschriften stützen lässt. Die Form des Schadensersatzes ist es, was diese Form des Vorgehens attraktiv macht. Sie können die Rückabwicklung Ihres Kaufs verlangen. Sie geben Ihren gebrauchten Diesel zurück und erhalten nahezu den vollständigen Kaufpreis zurück. Abgezogen wird eine pauschale Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich nach der maximalen Laufleistung Ihres Fahrzeugs und denen von Ihnen zurückgelegten Kilometern bestimmt. In aller Regel ist die Rückzahlung die Sie erhalten, deutlich höher als der Preis, den Sie bei einem Verkauf erzielen würden – selbst dann, wenn Sie  eine Umtauschprämie des jeweiligen Herstellers in Anspruch nehmen.

    Rückabwicklung durch Widerruf

    Ganz ohne Nutzungsentschädigung könnte es gehen, wenn Sie Ihren Diesel über ein Darlehen der Autobank finanziert haben. Hier sind sich die Gerichte sich noch uneinig. Unserer Rechtsauffassung nach können Sie bei einem Autokreditwiderruf ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung rückabwickeln – mit dem Ergebnis, dass Sie Ihren Diesel praktisch umsonst gefahren sind. Möglich ist der Widerruf über Fehler in der Widerrufsbelehrung. An diese hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gesetzt, damit der Kunde von der Bank über sämtliche Risiken eines Darlehens aufgeklärt wird. So ist die Bank in der Pflicht, den Darlehensnehmer und Autokäufer umfassend über die Folgen eines Widerrufs und anderer rechtlich relevanter Handlungen aufzuklären. Wenn sie das nicht tut, fängt die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht an zu laufen. Mit dem Ergebnis, dass sie auch nicht ablaufen kann. Für Sie heißt das, dass Sie auch lange nach Abschluss Ihres Vertrags den Widerruf erklären können. Tatsächlich unterlaufen den Autobanken derartige Schnitzer in einem Großteil der Kreditverträge – eine Überprüfung lohnt sich deshalb.

    Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten oder Hardware Nachrüstung abwarten?

    Wir betreuen eine Vielzahl von Mandanten im Abgasskandal. Als auf das Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir gerade auf diesem Gebiet über einen großen Erfahrungsschatz. Im Umgang mit den Klagegegnern im Abgasskandal sind wir geübt und wollen, dass unsere Mandanten von dieser Expertise profitieren. Deswegen bieten wir Ihnen eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an. Im Rahmen dieser Erstberatung haben Sie die Chance, einen Überblick über Ihre individuelle Situation und besonders über Ihre Rechte im Abgasskandal zu erhalten. Hierzu benötigen wir Ihren Kaufvertrag und gegebenenfalls Ihren Finanzierungsvertrag. Unsere versierten Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von nur drei Werktagen und melden sich dann zu einer ausführlichen telefonischen Beratung bei Ihnen zurück. Zu dieser Beratung gehört auch eine Information über die Kosten, beziehungsweise eine Beratung in Hinblick auf Rechtsschutzversicherungen, die das Kostenrisiko eines Prozesses vollständig für Sie tragen. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob und wie Sie im Abgasskandal vorgehen wollen.

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    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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