In diesen Städten und mit diesen Autos dürfen Sie bald nicht mehr fahren

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für deutschlandweite Fahrverbote


„Die Fahrverbote kommen.“ Mit seinem Urteil sorgte das Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2018  für einen deutschlandweiten Aufschrei. Nachdem sich der erste Schock gelegt hat, bleibt bei vielen Dieselfahrern vor allem ein Gefühl: Verunsicherung. „Ist auch mein Diesel betroffen?“, „Darf ich nicht mehr mit meinem Auto zur Arbeit fahren?“, „Welche Rechte habe ich im Abgasskandal?“ , „Und ab wann muss ich mit Einschränkungen rechnen?“ Im Folgenden versuchen wir die drängendsten Fragen zu Diesel-Fahrverboten zu klären. Allen voran die Frage, die die meisten Betroffenen umtreibt:

Welche Städte und welche Autos werden von Fahrverboten betroffen sein?

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Viele deutsche Städte überschreiten EU-Grenzwert

Unmittelbare Wirkung entfaltet das Fahrverbots-Urteil nur für die streitgegenständlichen Städte Düsseldorf und Stuttgart. Mittelbar ist es jedoch auch in vielen anderen Städten von Bedeutung. Wo immer die Grenzwerte für Stickoxid von 40 µg/m³ dauerhaft überschritten werden, drohen Fahrverbote. Dieser Verstoß gegen den unionsrechtlich vorgegebenen Grenzwert ermächtigt die Städte ohne bundesrechtliche Beschränkung selbständig Verbote zu erlassen. Dabei ist auch die Höhe der Überschreitung ein wichtiger Indikator: Je mehr der Grenzwert überschritten wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur ein Fahrverbot zur hinreichenden Reduktion des Schadstoffausstoßes führen kann. Die Welt listet nun auf, welchen Städten wohl Fahrverbote drohen.

Fahrverbote in bis zu 300 Städten?

Doch auch wenn der eigene Heimat-oder Arbeitsort nicht auf den Listen zu finden ist, kann noch nicht von einer Entwarnung die Rede sein. Denn offizielle Messungen gibt es laut der Deutschen Umwelthilfe nur in 146 Städten. Aktuell misst der Umweltverein die Schadstoffbelastung an mehr als 600 weiteren Punkten. Sie geht davon aus, dass bis zu 300 Städte von der Abgasproblematik betroffen sind und Fahrverbote verhängt werden könnten. Viele Einwohner und Pendler sind alarmiert und prüfen nun ihre Rechte im Abgasskandal.

Sichere Überschreitung der Grenzwerte

In den folgenden Städten wird der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) sicher überschritten. Hier drohen zeitnah Fahrverbote zumindest für Diesel-Autos.

Stadt Stickoxid in µg/m³
München 80
Stuttgart 82,73
Köln 63,62
Reutlingen 66,60
Hamburg 62,58
Düsseldorf 58,56
Kiel 65,56
Heilbronn 57,55
Darmstadt 55,52
Ludwigsburg 53,51
Dortmund 51,50
Wiesbaden 53,50
Berlin 52,49
Freiburg im Breisgau 41,49
Oberhausen 48,49
Oldenburg 50,49
Wuppertal 49,49
Hagen 51,48
Mainz 53,48
Tübingen 48,48
Frankfurt am Main 52,47
Solingen 47
Aachen 49,46
Gelsenkirchen 48,46
Leverkusen 45,46
Limburg an der Lahn 60,45
Mannheim 46,45
Augsburg 46,44
Hannover 55,44
Ludwigshafen am Rhein 46,44
Osnabrück 48,44
Halle (Saale) 46,43
Leonberg 47,43
Nürnberg 46,43
Gießen 44,42
Essen 51,41
Regensburg 42,41

Wahrscheinliche Überschreitung der Grenzwerte

In den folgenden Städten geht man ebenfalls von einer Überschreitung des EU-Grenzwerts für Stickoxid aus. Es liegen jedoch noch keine Zahlen für 2017 vor. Deswegen geht die Welt vom Jahresmittelwert von 2016 aus.

Stadt Stickoxid in µg/m³
Düren 60
Backnang 56
Marbach am Neckar 55
Esslingen am Neckar 54
Offenbach am Main 51
Bochum 50
Paderborn 50
Bielefeld 49
Bonn 49
Herrenberg 49
Mühlacker 49
Ravensburg 49
Siegen 48
Hürth 47
Leinfelden 47
Echterdingen Pleidelsheim 47
Herne 45
Mülheim an der Ruhr 45
Neuss 45
Witten 45
Heidenheim an der Brenz 44
Hildesheim 44
Kuchen 44
Schwerte 44
Bensheim 43
Dinslaken 43
Hameln 43

Vorerst Entwarnung für weitere Städte

Natürlich gibt es auch einige Städte, in denen die Grenzwerte bislang eingehalten wurden. Hier ist in naher Zukunft nicht mit Fahrverboten zu rechnen. Zu diesen Städten gehören erstaunlicherweise Großstädte wie Leipzig, Bremen oder Dresden, aber auch kleinere Städte wie Marburg oder Norderstedt.

Welche Autos dürfen dort nicht mehr fahren?

Nachdem die Frage nach dem „Wo?“ beantwortet ist, bleibt noch zu klären, „Wer?“ nun von den Fahrverboten betroffen sein wird. Hierfür gibt es keine pauschale Antwort. Letztlich sind die Ausgestaltungen der einzelnen Fahrverbote Sache der Städte und Kommunen. Sie sind abhängig von den einzelnen Luftreinhalteplänen und den konkreten Maßnahmen, die individuell gegen die Luftverschmutzung geplant werden. Die rheinische Post bezeichnet die Diesel-Normen Euro 4, Euro 5, Euro 6 und besonders alte Benziner als die gefährdete Gruppe.
Klar ist jedoch, dass gerade die Autos, deren Motoren die Manipulationssoftware aufweisen, auf dem Kieker der Behörden stehen.

Schließlich sind diese Fahrzeuge entgegen der ursprünglichen Herstellerangaben wahre Drecksschleudern. Sie sollen maßgeblich zu den überhöhten Stickoxidwerten beitragen. Eine logische Konsequenz ist es daher, die betroffenen Euro 5- und Euro 6- Diesel zuerst von den Straßen zu verbannen. War zuerst der Euro 5-Diesel im Fokus möglicher Verbote, befürchtet inzwischen sogar die Bundesregierung, dass auch die Euro 6er betroffen sind. Denn diese sind teilweise noch dreckiger als die Euro 5-Modelle. Euro 5-Fahrer, die nicht mehr fahren dürfen, könnten mit Hinweis auf ein genauso schlechtes Euro 6-Modell, das weiterhin fahren darf , klagen, befürchtet ADAC-Chefjustiziar Markus Schäpe im Spiegel . Eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge finden Sie beim Umweltbundesamt.

Folgende Fahrzeuge sind davon betroffen:

BMW

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
BMW 118d Euro 5 180 752
BMW 318d ED Euro 5 180 604
BMW 320d ED Euro 5 180 226
BMW 320d Gran Turismo Sport Line Steptronic Euro 6 80 311
BMW X3 xDrive 20D Euro 6 80 423
BMW X5 xDRive 30D Euro 6 80 170

 Audi

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Audi A3 1.6 TDI Sportback Euro 5 180 834
Audi A6 allroad quattro 3.0 TDI Euro 6 80 247

 Fiat

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Fiat Punto Evo 1.3 JTD 16V Euro 5 180 597
Fiat Doblo 1.6 Multijet Euro 5 180 1791

 

Kia

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Kia Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362

Mercedes Benz

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Mercedes-Benz Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362
Mercedes-Benz A 220 CDI Euro 6 80 368
Mercedes-Benz ML 350 Bluetec Euro 6 80 254

 

Opel

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Opel Astra 1.7 CDTI Euro 5 180 624/885

 Peugeot

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Peugeot 407 SW 2.0 HDi Euro 5 180 822
Peugeot 308 SW BlueHDi 150 FAP STOP&START Euro 6 80 251
Peugeot 308 SW BlueHDi 120 Euro 6 80 479

 Renault

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Renault Megane 1.5 dCi Euro 5 180 694
Renault Grand Scenic 1.6 dCi130 Euro 6 80 850

 Toyota

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Toyota Avensis 2.2 D-4D Combi Euro 5 180 498
Toyota Yaris 1.4 D-4D Euro 5 180 380

 Volkswagen

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Volkswagen Passat 2. TDI BMT Euro 5 180 919
Volkswagen Golf VI 2.0 TDI Euro 5 180 861
Volkswagen Touran 2.0 TDI BMT Euro 5 180 590
Volkswagen Golf VII 1.6 TDI Euro 6 80 180
Volkswagen Passat 2.0 BlueTDI Euro 6 80 181

 Mazda

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Mazda CX-5 D LP 4WD Euro 6 80 574
Mazda CX-5 Euro 6 80 341

 Mini

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Mini Cooper D Euro 6 80 108

 Porsche

Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
Porsche Macan S Diesel Euro 6 80 564

Auch das Software-Update schützt nicht

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Immer wieder werden in weiteren Modellen Abschalteinrichtungen entdeckt. Auch, wer dem Rückruf seines Herstellers gefolgt ist und das Software-Update hat durchführen lassen, kann nicht sicher sein. Denn durch das Update soll sich nur eine minimale Verbesserung ergeben. Wer eines der betroffenen Fahrzeuge fährt, muss also damit rechnen, die oben aufgelisteten Städte (zumindest teilweise) nicht mehr befahren zu dürfen. Gerade wer aus beruflichen Gründen auf einen reibungslosen Arbeitsweg angewiesen ist, sollte vorzeitig Maßnahmen ergreifen, um nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen.

Gegen den Hersteller klagen oder Finanzierung widerrufen

Um den Fahrverboten sicher zu entgehen, gab es lange drei Möglichkeiten. Eine davon war der Verkauf. Seitdem der Dieselmarkt aber mehr und mehr einstürzt, ist dieser Weg nicht mehr gangbar. Es verbleiben zwei weitere Optionen: Zum einen kann der Dieselkunde gegen Hersteller oder Händler vorgehen. Denn ein manipuliertes Auto ist mangelhaft. Gewährleistungsansprüche greifen, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Rücktritt möglich. Zum anderen sollten diejenigen, deren Fahrzeug finanziert ist, ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berichtigt zum Widerruf und damit zur vollständigen Rückabwicklung des Geschäfts. Der Kunde kann sein Fahrzeug zurückgeben und erhält in der Regel einen Betrag zurück, der weitaus höher ist als der aktuelle Verkaufswert. Für eine erste Orientierung nutzen Sie gerne unseren Rückabwicklungsrechner.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen außerdem den Service einer kostenlosen Erstberatung. Im Rahmen dieser können Sie sich individuell zu Ihren Rechten im Abgasskandal beraten lassen. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch die Prüfung Ihres Finanzierungsvertrages, sofern Sie einen haben, ist davon umfasst. Seien Sie sicher, nach der Beratung durch unsere versierten Mitarbeiter umfassend über Ihre Rechte und zu Chancen und Risiken in Ihrem konkreten Fall aufgeklärt zu sein.

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