Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im VW Diesel-Skandal
Der Bundesgerichtshof geht im Diesel-Skandal in die nächste Runde: Mit seinem Urteil vom 06.07.2021 (Az: VI ZR 40/20) ist entschieden worden, das Käufer von im Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugen, anstelle der Rückgabe des Fahrzeugs auch die Minderung des gezahlten Kaufpreises verlangen können.
Dieser sog. „kleine Schadensersatz“ umfasst den Minderwert, welcher durch den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge zustande kommt. Dabei besteht der Minderwert grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Fahrzeugs, welcher vorläge, wenn dieses in einem mangelfreien Zustand gegeben wäre und dem gegebenen Verkehrswert, welcher mängelbedingt besteht.
Die Klägerin hatte im zugrundeliegenden Sachverhalt einen gebrauchten VW Passat Variant, welcher mit dem Dieselmotor EA189 ausgestattet ist, erworben. Nachdem im September 2015 der Diesel-Skandal und damit auch die Manipulation des Dieselmotors EA189 bekannt geworden ist, bot die VW AG ein Software-Update an, welches auch die Klägerin aufspielen ließ.
Folgend reichte die Klägerin Klage ein, mit dem Ziel, den Minderwert des Fahrzeugs ersetzt zu erhalten und zusätzlich feststellen zu lassen, dass die VW AG auch weitere Schäden, die über den Minderwert hinausgehen und aus den Manipulationen resultieren, zu erstatten hat. Die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart, hatte dem Ersatzanspruch des Minderwertes zugestimmt, den Feststellungsantrag der Klägerin jedoch abgelehnt.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.
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