KBA: rechtliche Schritte gegen Fiat

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    KBA überprüft rechtliche Schritte gegen Fiat

    Das Thema Wohnmobile mit verbauten Manipulationsmotoren aus dem Hause Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bzw. Stellantis erlangt erneut mediale Aufmerksamkeit. Nachdem das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits im Jahr 2016 zu dem Schluss kam, dass Motormodelle des Fiat Ducato illegale Abweichungen bei der Abgasuntersuchung hervorbringen, gerät das Thema jetzt immer mehr in die öffentliche Berichterstattung. Obwohl schon damals die Beanstandung seitens KBA an die italienischen Behörden adressiert wurde, hat sich leider wenig getan.

    Im Dieselskandal, der seit September 2015 weite Kreise zieht, sind jüngst auch zahlreiche Van- und Wohnmobilmodelle in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Nun hat sich die deutsche Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist, dazu entschieden, das Thema Fiat Ducato noch einmal neu aufzurollen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Keinerlei Maßnahmen von italienischen Behörden ergriffen

    Dass es sich bei den Motoren in unzähligen Ducato-Fahrzeugen um illegal manipulierte Abgaseinrichtungen handelt, wurde bereits im Rahmen der Überprüfungen auf deutscher Seite ausgiebig bestätigt. Die Untersuchungen an den betroffenen Fahrzeugen wiesen zum Teil neun- bis fünfzehnmal höhere Mengen an gefährlichen Stickoxiden aus als gesetzlich zugelassen. Daraufhin übergab das KBA diesen Sachverhalt an die Typgenehmigungsbehörde in Italien, um dazu Stellung zu beziehen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch die EU-Kommission wurde in diesem Zusammenhang über den Fall in Kenntnis gesetzt. Doch was geschah? Nichts.

    KBA kritisiert italienische Behörden und zieht Konsequenzen

    Nebeneinander geparkte weiße Wohnmobile

    KBA kritisiert italienische Fiat-Ducato-Modelle wegen unzulässiger Abschaltautomatiken

    Dass trotz Belegen für die sittenwidrige Manipulation an den Abgasanlagen noch keine Reaktionen aus Italien kamen, ruft nun das KBA erneut auf den Plan. Wie bekannt wurde, sind inzwischen vermehrt Anfragen bei der Bundesbehörde zum Fall eingegangen. Diese zog daraus ihre Konsequenzen und kam ihrer Pflicht als Instanz der Verkehrssicherheit nach. Nach aktuellen Aussagen des KBA prüfe man momentan weitere rechtliche Schritte, um gegen die Typgenehmigungsstelle, die für die italienischen Motoren zuständig ist, vorzugehen. Wann die Prüfung abgeschlossen sei, könne man jedoch laut eigener Aussagen zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen.

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    Rechtliche Schritte einleiten, um Verbraucherrechte zu stärken

    An der Sachlage hat sich seitdem wenig geändert: Bewiesenermaßen handelt es sich bei den vom angeklagten italienischen Motorhersteller verbauten Modellen um solche, in denen sogenannte „unzulässige Abschaltautomatiken“ verbaut wurden. Dr. V. Ghendler von unserer auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei findet klare Worte: „Es müssen unbedingt juristische Konsequenzen folgen, die den Betrugsfall unter dem Namen Fiat-Chrysler behandeln. Wir erwarten von Seiten der deutschen Behörde eine klare Stellungnahme und daraus abgeleitete Maßnahmen, die zeigen, dass dem Fall im angemessenen Maße nachgegangen wird. Allein schon deshalb, um betroffenen Autokunden den Weg zu adäquaten Entschädigungsforderungen zu ebnen.“

    Unverbindliche Rechtsberatung zum Fiat-Skandal

    Wenn Sie selbst ein betroffenes Fahrzeug besitzen, sollten Sie nicht lange Zeit verstreichen lassen, sondern frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Nicht allein deshalb, weil Ansprüche bis Ende des Jahres teilweise verjährt sein könnten. Zudem haben zahlreiche andere Fälle im Dieselskandal gezeigt, dass weitreichende Stilllegungen und Fahrverbote in naher Zukunft durchaus möglich sind. Unser Team aus professionell aufgestellten Rechtsanwälten berät Sie gerne unverbindlich und kostenlos zu Ihrem speziellen Fall und leitet daraus konkrete Handlungsempfehlungen für Sie ab. Nutzen Sie jetzt Ihr Recht auf eine persönliche, kostenlose Erstberatung.

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