Update hilft nicht
Sie können den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Was nach einem großen juristischen und finanziellen Risiko klingt, muss weder rechtlich noch finanziell riskant sein.
Parallel dazu zeigen sich auch die Auswirkungen des faulen Kompromisses hinsichtlich der Software Updates. Die Einigung auf dem Diesel Gipfel hat zur Folge, dass das Software Update als Lösung für die Abgasproblematik gesehen wird. So ordnet das Kraftfahrtbundesamt in regelmäßigen Abständen ein Software Update für diejenigen Modelle an, bei denen eine manipulierte Abgastechnik festgestellt wird. Dabei steht inzwischen fest, dass die Auswirkungen des Software Updates nicht so positiv sind, wie prophezeit. Nicht nur ist die Wirksamkeit des teilweise schon verschrienen “Placebo Updates” in Wirklichkeit nur gering. Auch werden erhebliche Nachwirkungen befürchtet. Kunden berichten von erhöhtem Verbrauch ihrer Diesel. Weiterhin soll der Verschleiß beschleunigt werden. Schlimmstenfalls drohen sogar Motorschäden.
Update-Verweigerern droht Stilllegung
Dabei bleibt dem Dieselkunden oft keine Wahl. Denn eine Hardware Nachrüstung, wie sie schon im Vorgang zum Diesel Gipfel gefordert wurde, wird nach wie vor verweigert. Bei einem Pflichtrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt bleibt oft nur eins: Augen zu und durch. Sehenden Auges müssen die Dieselfahrer eine Wertminderung riskieren. Andernfalls droht ihnen die Stilllegung durch die Zulassungsbehörde. Immer wieder schrecken Berichte über Stilllegungen die Kunden davon ab, das Update zu verweigern.
Kunde als Leidtragender des Diesel Gipfels
Der Diesel Gipfel – vor allem aber die auf ihm beschlossenen Maßnahmen – haben sich im Laufe des Jahres also als noch unzureichender entpuppt als gedacht. Die Negativkonsequenzen einer Politik, die die Schädiger nicht zur Verantwortung zieht, zeigen sich immer deutlicher. Und sie treffen allesamt die Kunden der Automobilkonzerne. Ihnen als Kunde bleiben nicht viele Möglichkeiten, sich diesen Konsequenzen zu entziehen. Ein juristisches Vorgehen bietet Ihnen die Chance, sich verlustfrei aus dem Dieselskandal zu befreien.
Wie Sie den Hersteller zur Verantwortung ziehen
Sie können den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Was nach einem großen juristischen und finanziellen Risiko klingt, muss weder rechtlich noch finanziell riskant sein. Denn viele Rechtsschutzversicherer decken die Kosten einer solchen Schadensersatzklage. Schadensersatz können Sie verlangen, weil Ihnen ein schmutziger Diesel als sauber verkauft wurde. Sie wurden von dem Hersteller getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Hersteller nahm nämlich falsche Abgaswerte in seine Verkaufspapiere auf. Das wurde bereits durch eine Vielzahl von gerichtlichen Urteilen bestätigt. Die Konsequenz hieraus ist: Den Ihnen entstandenen Schaden können Sie ersetzt verlangen. Die beliebteste Art dieses Schadensersatzes ist für viele geschädigte Dieselkunden die Rückabwicklung. Denn im Rahmen dieser erhalten Sie den Kaufpreis nahezu vollständig zurückerstattet. Abgezogen wird eine pauschale Nutzungsentschädigung für die Kilometer, die Sie mit dem Diesel zurückgelegt haben. Die Rückzahlung öffnet Ihnen Tür uns Tor für eine Neuanschaffung. In den meisten Fällen ist der wirtschaftliche Vorteil deutlich größer als bei einem Verkauf.
Ähnlich gestaltet es sich auch beim Widerruf einer Finanzierung. Kunden, die im Rahmen eines Autokredits fehlerhaft zu ihrem Widerrufsrecht beraten wurden, können auch Jahre nach Abschluss des Vertrags den Widerruf erklären. Auch dann gibt es eine Rückabwicklung – sprich: Der Zustand von vor dem Vertragsschluss wird wiederhergestellt. Sie können Ihren Diesel abgeben und erhalten sämtliche Raten sowie die Anzahlung zurück. Außerdem entfallen die noch offenen Darlehensraten. Kunden, die ihren Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, könnten außerdem von einer Gesetzesänderung profitieren. Unter Umständen entfällt für sie die Nutzungsentschädigung. Die Rechtsprechung diesbezüglich ist allerdings noch uneinheitlich. Für eine Rechtssicherheit diesbezüglich muss ein höchstrichterliches Urteil abgewartet werden.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Dieselskandal
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal. Ziel ist es dabei, Ihnen einen Weg aufzuzeigen, den Hersteller zur Verantwortung zu ziehen. In der aktuellen Situation werden die schwerwiegenden Folgen der Abgasmanipulationen auf den Kunden abgewälzt. Das juristische Vorgehen gegen den Hersteller ist dabei ein wichtiges Korrektiv. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung werden Ihre Unterlagen von unseren versierten Mitarbeitern geprüft. Anschließend erhalten Sie eine ausführliche telefonische Beratung zu Ihren ganz individuellen Möglichkeiten. Dabei versuchen wir Ihnen, unser Vorgehen nahe zubringen, den Ablauf des Verfahrens transparent zu gestalten und Ihnen Ihre wirtschaftlichen Vorteile aufzuzeigen. Wir beraten Sie auf Wunsch außerdem gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Rechtsschutzversicherung. Am Ende der Beratung wissen Sie, was Sie persönlich gegen den Abgasskandal, beziehungsweise Ihre Betroffenheit davon, unternehmen können. Ob Sie dann proaktiv handeln und eine Rückabwicklung oder ein attraktives Vergleichsangebot erreichen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Hier können Sie mithilfe unseres leicht bedienbaren Rechners ihren finanziellen Vorteil schon einmal berechnen.
Wenn die Politik die Automobilindustrie nicht zur Verantwortung zieht – tun Sie es.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!