LG: Verwirklichung von Betrug durch VW
Nach Ansicht des Gerichts ist durch den Einsatz der manipulierten Software der Tatbestand des Betrugs verwirklicht. Es handelte sich um eine Täuschung der Verbraucher, die als besonders verwerflich anzusehen sei. Nach Auffassung des Gerichts, habe VW “mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfungswerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen”.
Kenntnis des VW-Vorstand vom Gericht angenommen
Die Manipulation der Motorsteuerung verstoße gegen zahlreiche europäische Vorgaben der Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das Gericht führte aus: “Kein Kunde würde in Kenntnis der veränderten Software ein Auto erwerben”. Die Kammer ging ebenfalls davon aus, dass der Vorstand von Volkswagen Kenntnis vom Einbau der manipulierten Software hatte. Es ist das erste Urteil gegen den VW-Konzern selbst im Abgasskandal. Vorher hatte es jedoch bereits viele Urteile gegen die Autohändler gegeben, die die betroffenen Fahrzeuge an Kunden verkauft hatten.
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Das Gericht ging davon aus, dass der Kunde, ein 68-Jähriger Eigentümer eines Skoda Yeti, durch den VW-Konzern vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurde. Dazu führte das LG Hildesheim aus:
“Das Verhalten der Beklagten [VW-Konzern] verstieß gegen die guten Sitten.”
Objektiv sittenwidrig ist eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggründen und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, d.h. mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist.
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