Musterfeststellungsklage bringt bindendes Urteil für alle Beteiligten
Nachdem alle Anläufe, eine Musterfeststellungsklage im deutschen Rechtssystem zu etablieren, kläglich scheiterten, scheint die kommende Regierung wieder erste Schritte zur Stärkung der Verbraucherrechte zu unternehmen. Es gibt sogar bereits einen konkreten Termin. Spätestens im November sollen die Verbraucher von einer erleichterten Rechtsdurchsetzung profitieren. Dieses Versprechen wurde im Koalitionsvertrag festgehalten.
Konkret soll ein Musterverfahren dann möglich sein, wenn mindestens zehn Personen einen gleichartigen Schaden „schlüssig und glaubhaft“ darlegen. Sodann soll eine Frist von zwei Monaten anfangen, innerhalb derer sich mindestens 50 Leute in ein entsprechendes Klageregister eintragen müssen. Wird diese Zahl erreicht, beginnt das Musterverfahren. Durch die Eintragung in das Register wird außerdem die Verjährung der Ansprüche gestoppt. Ein Urteil wäre für alle bindend, die zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Register stehen. Damit müssten Geschädigte – wie etwa im Dieselskandal – nicht mehr alleine gegen übermächtige Konzerne vorgehen. Das hohe unkalkulierbare Kostenrisiko entfiele.
Warum kommt die Musterfeststellungsklage erst jetzt?
Den letzten Vorstoß in die diese Richtung gab es Ende 2016 als Heiko Maas einen Gesetzesentwurf für eine Musterfeststellungsklage vorlegte. Blockiert wurde dieser Entwurf letztlich aber von der Union. Unter anderem lehnte der damalige Verkehrsminister Dobrindt den Vorschlag ab. Mit der Neubesetzung der Kommissionen stehen für diesen Posten aktuell Dorothee Bär und Andreas Scheuer. Schon zuvor gab es für eine Musterfeststellungsklage viele Unterstützer. So sprachen sich unter anderem die Verbraucherschutzminister der Bundesländer für die Klage als „wichtiges Signal“ aus.
Was bedeutet das für Abgas-Geschädigte?
Das Vorhaben ist bei all den Schlagzeilen um das Gerangel der künftigen Koalitionspartner eine gute Nachricht. Der damals abgelehnte Gesetzesentwurf stellt einen wichtigen Grundstein auf dem Weg zu verbesserten Verbraucherrechten dar. Während es in den USA und Kanada ein Leichtes ist, große Konzerne mittels der Sammelklage zum Einlenken zu bewegen, fehlte es in Deutschland bislang an einem entsprechenden Pendant. In den USA flossen bislang Schadensersatzzahlungen in Höhe von 25 Milliarden Dollar, etwa 500.000 Diesel musste der VW-Konzern außerdem von Kunden zurückkaufen. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Konzerne in Deutschland durch eine Musterfeststellungsklage dazu gezwungen werden, proaktiv auf den Kunden zuzugehen, anstatt ihn mit einem billigen Software-Update abzuspeisen.
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