Kommt mit der GroKo auch die Musterfeststellungsklage?

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Koalitionsvertrag sieht Musterfeststellungsklage bis November vor


Union und SPD haben sich endlich geeinigt. Der GroKo steht mit Ausnahme der Mitgliederbefragung bei der SPD nichts mehr im Wege. So wie der Abgasskandal bereits Wahlkampfthema war, war er auch aus den Koalitionsverhandlungen nicht wegzudenken. Für Geschädigte des Dieselskandals könnte die Einigung noch in diesem Jahr zu einer verbesserten Rechtsposition führen. Mittel zum Zweck soll die Musterfeststellungsklage sein.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Musterfeststellungsklage bringt bindendes Urteil für alle Beteiligten

Nachdem alle Anläufe, eine Musterfeststellungsklage im deutschen Rechtssystem zu etablieren, kläglich scheiterten, scheint die kommende Regierung wieder erste Schritte zur Stärkung der Verbraucherrechte zu unternehmen. Es gibt sogar bereits einen konkreten Termin. Spätestens im November sollen die Verbraucher von einer erleichterten Rechtsdurchsetzung profitieren. Dieses Versprechen wurde im Koalitionsvertrag festgehalten.

Konkret soll ein Musterverfahren dann möglich sein, wenn mindestens zehn Personen einen gleichartigen Schaden „schlüssig und glaubhaft“ darlegen. Sodann soll eine Frist von zwei Monaten anfangen, innerhalb derer sich mindestens 50 Leute in ein entsprechendes Klageregister eintragen müssen. Wird diese Zahl erreicht, beginnt das Musterverfahren. Durch die Eintragung in das Register wird außerdem die Verjährung der Ansprüche gestoppt. Ein Urteil wäre für alle bindend, die zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Register stehen. Damit müssten Geschädigte – wie etwa im Dieselskandal – nicht mehr alleine gegen übermächtige Konzerne vorgehen. Das hohe unkalkulierbare Kostenrisiko entfiele.

Warum kommt die Musterfeststellungsklage erst jetzt?

Den letzten Vorstoß in die diese Richtung gab es Ende 2016 als Heiko Maas einen Gesetzesentwurf für eine Musterfeststellungsklage vorlegte. Blockiert wurde dieser Entwurf letztlich aber von der Union. Unter anderem lehnte der damalige Verkehrsminister Dobrindt den Vorschlag ab. Mit der Neubesetzung der Kommissionen stehen für diesen Posten aktuell Dorothee Bär und Andreas Scheuer. Schon zuvor gab es für eine Musterfeststellungsklage viele Unterstützer. So sprachen sich unter anderem die Verbraucherschutzminister der Bundesländer für die Klage als „wichtiges Signal“ aus.

Was bedeutet das für Abgas-Geschädigte?

Das Vorhaben ist bei all den Schlagzeilen um das Gerangel der künftigen Koalitionspartner eine gute Nachricht. Der damals abgelehnte Gesetzesentwurf stellt einen wichtigen Grundstein auf dem Weg zu verbesserten Verbraucherrechten dar. Während es in den USA und Kanada ein Leichtes ist, große Konzerne mittels der Sammelklage zum Einlenken zu bewegen, fehlte es in Deutschland bislang an einem entsprechenden Pendant. In den USA flossen bislang Schadensersatzzahlungen in Höhe von 25 Milliarden Dollar, etwa 500.000 Diesel musste der VW-Konzern außerdem von Kunden zurückkaufen. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Konzerne in Deutschland durch eine Musterfeststellungsklage dazu gezwungen werden, proaktiv auf den Kunden zuzugehen, anstatt ihn mit einem billigen Software-Update abzuspeisen.

Offene Fragen bleiben

Trotz des plötzlichen Vorstoßes sind noch längst nicht alle offenen Fragen geklärt. Nach Vorstellung der neuen Regierung soll eine solche Musterfeststellungsklage nur von bestimmten Organisationen initiiert werden können. Klar ist, dass auch Verbraucherzentralen zum Kreis dieser „Organisationen“ zählen werden, noch gibt es aber keine genaue Festsetzung der Klagebefugten. Eine Annäherung an das amerikanische Masseklagenmodell ist ausdrücklich nicht erwünscht. Im Koalitionsvertrag soll wörtlich stehen: „Wir wollen eine ausufernde Klageindustrie vermeiden. Bewährte wirtschaftliche Strukturen sollen nicht zerschlagen werden“ . Wie ein solcher Mittelweg zu realisieren ist, bleibt unklar. Gerade in Anbetracht der „Sammelklage“ von MyRight im Abgasskandal scheint dies fraglich, denn dieses Vorgehen steht exemplarisch für die Klageindustrie, die die Regierung zu verhindern versucht.

Musterfeststellungsklage abwarten?

Diesel-Eigentümer werden mit dieser Entwicklung erneut in eine Zwickmühle gebracht. Warten sie lieber die Einführung der Musterfeststellungsklage im November ab oder gehen sie schon jetzt gegen den Hersteller vor? Diese Entscheidung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Nachdem der Dieselbetrug im Jahr 2015 bekannt wurde, drohen einige Ansprüche bereits Ende 2018 zu verjähren. Ein essentieller Grund, warum die GroKo das Gesetz bereits zum 01. November 2018 einführen will. Einen Anlass für Diesel-Besitzer, die Einführung der Musterfeststellungsklage gerade nicht abzuwarten, bietet der Rechtscharakter dieser. Es ist schließlich „nur“ eine Feststellungsklage. Nach der gerichtlichen Feststellung muss der Kunde seinen Schadensersatz trotzdem noch individuell einklagen. Damit steht er zwar besser als ohne die Musterfeststellungsklage. Dennoch ist es ratsam, sich nicht auf einer geplanten Gesetzesänderung auszuruhen, sondern schon jetzt unabhängig davon die eigenen Ansprüche im Abgasskandal prüfen zu lassen.

Schadensersatz, Rücktritt oder doch Widerruf?

Vielfältige Faktoren bestimmen, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und wie sehr sich ein Vorgehen lohnt. Während ein VW-Kunde bei einem Rücknahmeverlangen aufgrund der Diesel-Manipulationen vielleicht bessere Erfolgsaussichten hat, kann sich bei einem BMW-Kunden möglicherweise der Widerruf einer Finanzierung mehr lohnen. Unsere versierten Mitarbeiter nehmen für Sie eine Einzelfallbetrachtung vor. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir unter anderem Ihren Finanzierungsvertrag auf Belehrungsfehler. Seien Sie sich sicher, eine individuelle Beratung zu erhalten, die sämtliche Besonderheiten Ihres Falls berücksichtigt. Anschließend können Sie entscheiden, ob und wie sie im Abgasskandal vorgehen wollen.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kommt mit der GroKo auch die Musterfeststellungsklage?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei