Uneinigkeit über Finanzierung
Dabei klang der ursprüngliche Plan gar nicht mal schlecht. Die Kommunen, deren Stickoxidwerte infolge der Abgasmanipulationen deutlich erhöht sind, sollten Zugriff auf einen eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Fonds haben. Dadurch sollten Maßnahmen zur Luftverbesserung finanziert werden, denn vielen Kommunen fehlt hierfür schlichtweg das Geld. Doch bislang ist kein Cent geflossen. Der Grund liegt – wie im Dieselskandal schon oft beobachtet – darin, dass viele Automobilkonzerne keine Verantwortung für den Dieselskandal übernehmen wollen.
Ausgemacht war ein Fonds in Höhe von einer Milliarde Euro, 250 Millionen davon sollte die Automobilindustrie tragen. Während Volkswagen, Mercedes und BMW ohne Zögern Zahlungen zusagten, weigern sich die ausländischen Hersteller, sich zu beteiligen. Zwar trägt Volkswagen mit rund 100 Millionen Euro den Löwenanteil, bislang sind jedoch nur 160 bis 170 Millionen Euro zusammengekommen. Lösungsansätze, wie die Lücke von 80 bis 90 Millionen Euro geschlossen werden kann, gibt es noch nicht.
Kommunen sind die Hände gebunden
Viele Kommunen stecken damit in der Zwickmühle. Viele sind bestrebt, den Plan „nachhaltige Mobilität für die Stadt“ umzusetzen – lieber gestern als heute. Nicht nur der Umwelt- und Gesundheitsfaktor spielt eine Rolle – laut der Deutschen Umwelthilfe gibt es jährlich etwa 10.600 frühzeitige Todesfälle aufgrund von verschmutzter Luft. Auch die Problematik rund um drohende Fahrverbote setzt die Verantwortlichen unter Zeitdruck. In vielen deutschen Städten und Bundesländern hat die Deutsche Umwelthilfe auf Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte geklagt. Sie verlangt eine Änderung der Luftreinhaltepläne, die dies ermöglicht. Eine solche Änderung kostet aber Geld und das haben viele Städte und Kommunen nicht. Die Änderung, die am schnellsten zum Erfolg führen wird, ist das, was Autobauer, Verbraucher und Städte am wenigsten wollen: Fahrverbote. Bereits in Stuttgart sahen die Richter Fahrverbote als „verhältnismäßig“ an. Solange den betroffenen Städten nicht die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Stickoxidbelastung durch andere Maßnahmen, bleiben Fahrverbote die effektivste Methode, um dieses Ziel zu erreichen.
Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in zwei Verfahren über die Fahrverbote.
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