Kraftfahrt-Bundesamt ruft VW Transporter T6 zurück

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    VW-Abgasskandal sorgt erneut für Aufsehen

    Ein Bericht des SWR sorgte kürzlich im VW-Abgasskandal für Aufsehen. Der Sender berichtete, dass auch Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 von Abgasmanipulationen betroffen sein könnten und stützt sich dabei auf interne VW-Dokumente. Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des als „Schummeldiesel“ bekannt gewordenen Motors EA 189.

     Ungeachtet dessen, dass VW das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 bestreitet, liegt bereits ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für ein Fahrzeug mit eben diesem Motor vor – konkret für den VW Transporter T6.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Konformitätsabweichung als offiziellen Grund für den Rückruf

    Unter dem Code 23Z7 hat das KBA den Rückruf für den T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6 im April 2019 angeordnet. Betroffen sind von dem Rückruf nach Angaben der Behörde weltweit rund 185.000 T6 und in Deutschland etwa 86.000 VW Transporter. Als offiziellen Grund für den Rückruf führt das KBA an, dass eine Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes beim Stickoxid-Ausstoß führt. Abhilfe soll wie üblich ein Software-Update schaffen.

    Wiedergutmachung bei VW – Kostenlose AdBlue-Füllungen

    Wie VW selbst angibt, führt das Update zu einem erhöhten AdBlue-Verbrauch und bietet als „Wiedergutmachung“ acht kostenlose AdBlue-Füllungen an. Welche weitere Folgen das Update für den Motor haben kann, ist ungewiss.

     Der SWR berichtete bei seinen Recherchen zum EA 288, dass eine Motorsteuerungssoftware erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und nur dann eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. Das würde den erhöhten AdBlue-Verbrauch nach einem Software-Update erklären.

    Schadensersatz bei unmöglicher Behebung der Mängel

    Nach dem offiziellen Rückruf für den VW Transporter T6 durch das KBA ist offensichtlich, dass die betroffenen Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen. Der BGH hat bereits Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Mangel nicht behoben werden kann.

    Auch ein Update kann den Mangel nicht beseitigen

    Ein Software-Update hat ungewisse Folgen für den Motor und kann den Mangel in der Regel nicht beseitigen. Daher können betroffene T6-Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Da der Motor EA 288 nicht nur beim T6, sondern bei vielen Modellen des VW-Konzerns verwendet wurde, könnte der Abgasskandal eine ganz neue Dimension erreichen.

     Mehr Informationen: https://anwalt-kg.de/abgasskandal/

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