LG Stuttgart verurteilt Daimler im Abgasskandal – Grenzwerte müssen im realen Straßenverkehr eingehalten werden

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    Erneute Niederlage für Daimler

    Daimler musste im Abgasskandal erneut eine Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 17. Oktober 2019, dass Daimler dem Käufer eines Mercedes GLC 220 Diesel 4Matic Schadensersatz leisten muss, weil die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr reduziert werde, so dass die Grenzwerte beim Schadstoff-Ausstoß nicht eingehalten würden (Az.: 20 O 9/18).

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Daimler mehrfach verurteilt

    Daimler wurde bereits mehrfach wegen der Verwendung eines sogenannten Thermofensters, das die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. abschaltet, zum Schadensersatz verurteilt. Neu an diesem Urteil ist die Begründung des Landgerichts Stuttgart, das entschied, dass Daimler mit dieser Funktion gegen das europäische Zulassungsrecht verstoße.

     Der Kläger hatte den Mercedes GLC 220d 4Matic mit der Abgasnorm Euro 6 Ende 2015 bei Daimler gekauft und im Juni 2016 erhalten. Nach seiner Überzeugung stößt das Fahrzeug im realen Straßenverkehr allerdings deutlich mehr Stickoxide aus als zulässig. Daher meldete er den Wagen ab und machte Schadensersatzansprüche geltend.

    Argumente von Daimler überzeugen die Richter nicht

    Daimler argumentierte, dass es keine Abschalteinrichtung gebe. Allerdings wirke sich die Außentemperatur auf die Effektivität der Abgasreinigung aus. Das überzeugte das LG Stuttgart nicht. Nach Ansicht des Gerichts habe Daimler nicht belegen können, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß von 80 Milligramm pro Kilometer im realen Straßenverkehr tatsächlich eingehalten werde. Es kam vielmehr zu der Überzeugung, dass die Grenzwerte überschritten werden. Damit verstoße Daimler gegen die EU-Zulassungsregeln, nach denen die Grenzwerte auch im Realbetrieb und nicht nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind.

     Denn nach der EG-Verordnung Nr. 715/2007 ist der Hersteller verpflichtet, die Fahrzeuge so auszurüsten, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeugs bei normalen Nutzungsbedingungen wirkungsvoll begrenzt werden. Zudem dürfen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden. Das heißt: Die Grenzwerte sind auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.

    Vorgaben der EG-Verordnung Nr. 715/2007 nicht erfüllt

    Diese Vorgaben seien bei dem Fahrzeug des Klägers nicht erfüllt. Daimler habe daher die EU-Zulassungsregeln zumindest fahrlässig verletzt und der Kläger habe dadurch mit dem Verlust der Zulassung für sein Fahrzeug rechnen müssen. Daimler sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.

     

    Mehr Informationen: https://anwalt-kg.de/abgasskandal/

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