Was bisher geschah und wie es weitergehen wird
Schon im Juni hatte das KBA den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Die Behörde bemängelte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Daimler räumte ein, dass diese Funktion auch bei zahlreichen anderen Mercedes-Modellen verwendet wird. Insofern ist es nicht überraschend, dass Daimler nun erneut hunderttausende Fahrzeuge in die Werkstätten beordern muss.
Da die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnte sich der Rückruf sogar noch ausweiten. Schon 2018 musste Daimler europaweit rund 670.000 Diesel wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b, während jetzt etwas ältere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 betroffen sind.
Mercedes verstrickt sich immer tiefer in den Abgasskandal. Leidtragende sind die Kunden, bei deren Fahrzeugen ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufgespielt werden muss. Allerdings können sie sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen, hat der BGH Anfang des Jahres klargestellt. Zudem haben verschiedene Gerichte Daimler bereits zu Schadensersatz verurteilt.
Sehr geehrte Damen,Herren,
Habe am 14.06.2012 einen Mercedes Benz C250 CDI 4Matic Neu Gekauft, mein Fahrzeug ist
somit mit den Diesel Skandal involviert, im September 2019 bekam ich von Mercedes Benz eine Freiwillige Kundendiestmaßnahme-Software-Update angeboten, denn ich nicht durchführe möchte,denn Mercedes Benz beschreibt das sich einen Update auf Vielzahl von Parameter eine Negative Auswirkung auf die Motorsteuerung hat, wie höheres Kraftstoffverbrauch, und Stickoxid emissionen. Bitte Sie um eine Kostenlose Rechtsberatung.
Mit freundlichen Grüßen.
Pietro Fedele
Sehr geehrter Herr Fedele,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne biete ich Ihnen die kostenlose Erstberatung an. Vorab können Sie bereits ein Foto Ihres Fahrzeugscheins über unsere Upload-Funktion hochladen, so dass wir Ihre Ansprüche bereits besser beurteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt