Zwei Gerichte entscheiden für Verbraucher – erstes positives Urteil im Mercedes Abgasskandal
Tatsächlich unterscheiden sich die beiden ergangenen Urteile inhaltlich voneinander. Während die vertretenden Anwälte in Hanau einen großen Erfolg im Kampf gegen die Abgassünder verbuchen konnten, ist das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ein Versäumnisurteil. Dennoch sind beide Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher. Es könnte künftig weitere Urteile geben, die den Kunden Schadensersatz von Daimler zusprechen.
Schadensersatz Abgasskandal Mercedes – LG Hanau
Das LG Hanau (Az.: 9 O 76/18) verurteilte Daimler zur Rücknahme eines Mercedes Vito. Außerdem wurde der Hersteller verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro zurückzuzahlen. Die von diesem Betrag abgezogene Nutzungsentschädigung dürfte sich kaum auf den Rückzahlungsbetrag ausgewirkt haben. Das Gericht entschied nämlich ebenfalls, dass der zurückzuzahlende Kaufpreis in Höhe von 4 Prozent verzinst wird – seit dem Zeitpunkt des ersten außergerichtlichen Einigungsversuchs. Damit dürfte die Nutzungsentschädigung nahezu gänzlich kompensiert sein. Der Kläger erhält also beinahe den vollen Kaufpreis zurück. Seinen Anspruch stützte der Richter auf § 826 BGB. Schadensersatz stünde dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Auf die Norm des § 826 BGB hatten sich zuvor schon mehrere Richter im Abgasskandal berufen. Sie erkannten auf Schadensersatz gegen VW an und führten die vorsätzlichen falschen Angaben zum Stickoxidausstoß als Grundlage der Schädigung an. So wird es gleichermaßen in dieser Konstellation gewesen sein.
Schadensersatz Abgasskandal Mercedes – LG Karlsruhe
Auch der Kläger in Karlsruhe (Az.:18 O 24/18) wollte eine Rückabwicklung erreichen. Er verlangte von Daimler die Rücknahme seines Mercedes-Benz C200 d T und begehrte ebenso die Rückzahlung des von ihm gezahlten Kaufpreises. Seine Forderung belief sich auf knapp 9.900 Euro. Zusätzlich zum Kaufpreis wollte der Kläger die ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ersetzt haben. Das Gericht gab dem enttäuschten Mercedes Kunden Recht. Zu dem Urteil des Landgerichts hanau gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: In Karlsruheerging ein sogenanntes Versäumnisurteil. Daimler hatte nämlich versäumt, rechtzeitig seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. In der Folge eines solchen Versäumnisses kann das Gericht dem Kläger ohne eine weitere Prüfung Recht geben. Gegen das Urteil kann Daimler allerdings noch Einspruch einlegen, um so doch noch eine entsprechende Verhandlung zu erreichen. Auch das Urteil des Landgerichts Hanau ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ist die Signalkraft beider Urteile sehr hoch.
Die Besonderheit am Schadensersatz Urteil gegen Daimler
In der Vergangenheit haben schon viele Gerichte den Geschädigten aus dem Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Doch dieses Mal gibt es eine Besonderheit: Die vorherigen Urteile richteten sich gegen die Hersteller der VW-Gruppe: VW, Skoda, Seat, Porsche, aber auch gegen Audi. VW hatte die Manipulationen offen eingestanden. Deswegen war es für die Richter nicht schwer, auf Schadensersatz zu erkennen. Anders gestaltete es sich bei Daimler, beziehungsweise Mercedes. “Bei uns wird nicht betrogen.” war lange Zeit das Mantra von Mercedes-Chef Dieter Zetsche. Selbst als 2017 offiziell die Ermittlungen aufgenommen wurden und die Staatsanwaltschaft in Stuttgart viele Räumlichkeiten des Konzerns untersuchen ließ, beteuerte er weiterhin seine Unschuld. Auch die Anordnung des Rückrufs hunderttausender Mercedes Diesel vom Typ Vito, sowie der C- und G-Klasse änderte an dieser Einstellung nichts. Daimler kündigte zunächst sogar an, gegen die Entscheidung klagen zu wollen. Da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind und es bislang weder ein Schuldeingeständnis noch ein Urteil zulasten des Konzerns gibt, gilt erst einmal die Unschuldsvermutung. Die Richter, die sich also mit den Schadensersatzklagen der betroffenen Kunden auseinandersetzen müssen, haben eine weniger eindeutige Sachlage als es bei VW der Fall ist. Aus diesem Grund sind die ersten Urteile, die nun gegen Mercedes gefallen sind, eine besonders gute Nachricht. Die Schlagzeilen um die jüngst angeordneten Zwangsrückrufe könnten ebenso dazu beitragen, dass sich die juristischen Chancen enttäuschter Mercedes Kunden immer weiter verbessern.
Hallo!
Mein Auto ist betroffen und ich habe eine Aufforderung zium Update bekommen.
Kann ich denn den Wagen zurück geben, wenn ich das Fahrzeug privat (vor 4 Jahren) gekauft habe?
Grüße aus dem Harz
Sehr geehrter Herr B.,
in der Tat könnten Ansprüche direkt gegen die Daimler AG in Betracht kommen. Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder vom Händler gekauft wurde.
Nutzen Sie gerne unseren Schnell-Check und fordern Sie im Anschluss eine kostenlose Erstberatung an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Hallo !
Habe meinen Prozess gegen Daimler beim Landgericht kiel verloren, da ich nicht ausreichend beweisen konnte, dass eine Schummelsoftware in meinem MB CLS 350 cdi verbaut wurde. Bin jetzt in die II. Instanz gegangen. Sehr hoher finanzieller Aufwand. Hoffe diesmal auf ein positives Urteil vom OLG Schleswig.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist bedauerlich. Es kommt natürlich auf das jeweilige Auto an, insbesondere Autos, die laut dem Mercedes FIN-Check von einem Rückruf betroffen sind, haben die besten Erfolgsaussichten. Wir wünschen Ihnen natürlich viel erfolg in der zweiten Instanz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt