Mercedes Sprinter gerät im Abgasskandal unter Verdacht

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    Unzulässige Abschalteinrichtung bei Daimler

    Daimler sieht sich im Abgasskandal mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Diesmal geht es um den Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor OM 651. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Verdacht, dass Daimler bei dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, wie zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    260.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen

    Die Vorwürfe beziehen sich auf die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion soll dafür sorgen, dass beim Mercedes Sprinter der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß von 180 Milligramm pro Kilometer zwar im Prüfmodus eingehalten wurde, nicht aber im normalen Straßenverkehr. Das KBA hat deshalb ein Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Kann der Autobauer den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften, droht Daimler ein erneuter Rückruf. Betroffen wären dann rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 gebaut wurden. Davon sollen rund 100.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.

    Keine Überraschung – Erneute unzulässige Abschalteinrichtung

    So ganz überraschend kommt es nicht, dass ein weiteres Mercedes-Modell wegen dem Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung ins Visier der Behörden geraten ist. Diese Entwicklung deutete sich bereits an, als das KBA im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 anordnete. Auch hier ging es um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und es war klar, dass diese Funktion auch noch in anderen Mercedes-Modellen enthalten ist. Daimler hält die Funktion für zulässig und hat Widerspruch eingelegt, wird den Rückruf aber durchführen.

    Kommt bald schon der verpflichtende Rückruf weiterer Mercedes-Modelle?

    Daimler konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 nicht entkräften. Daher ist es unwahrscheinlich, dass dies nun beim Mercedes Sprinter gelingt. Damit droht ein weiterer Zwangsrückruf durch das KBA

     Ein verpflichtender Rückruf könnte sich dann auch noch auf weitere Mercedes-Modelle ausweiten, da die umstrittene Funktion auch in anderen Modellen enthalten ist, wie Daimler bereits eingeräumt hat.

    700.000 Fahrzeuge bereits zurückgerufen – Und es könnten noch mehr werden

    Neben dem GLK 220 CDI musste Mercedes bereits europaweit rund 700.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen. Nun könnte sich der Abgasskandal noch erheblich ausweiten.

     Betroffene Mercedes-Käufer müssen jedoch nicht abwarten, ob ein Rückruf durch das KBA erfolgt. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass sich Mercedes aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig gemacht hat – unabhängig davon, ob es einen Rückruf gegeben hat.

     

    Mehr Informationen: https://anwalt-kg.de/abgasskandal/

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