Musterfeststellungsklage – Keine Zukunft nach der Bundestagswahl?

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Abgasskandal – Politik zeigt kein Interesse an Musterfeststellungsklage

Seit dem Abgasskandal sind die Rufe nach einem kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher wieder lauter geworden. Grund ist, dass viele Verbraucher zwar einen Schaden im Abgasskandal erlitten haben, aber aufgrund fehlender Informationen oder aus Skepsis vor einem Prozess davon absehen, ihre Rechte durchzusetzen. Dieses Bild zeigt sich auch bei vielen anderen Fällen, in denen Verbraucher auf Ansprüche verzichten. In Deutschland gibt es keine Sammelklagen, wie man sie aus den USA kennt. Hier muss stattdessen jeder Verbraucher einzeln klagen.

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Letzter Vorstoß zur Musterfeststellungsklage kam von SPD

Ende 2016 hatte das Justizministerium unter Heiko Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine sogenannte Musterfeststellungsklage ermöglichen sollte. Diese sollte die Klagemöglichkeiten von Verbrauchern, beispielsweise den Geschädigten im Abgasskandal, gegenüber Unternehmen stärken. Doch der Entwurf wurde von der Union blockiert, unter anderem weil Verkehrsminister Dobrindt den Vorschlag ablehnte. Womöglich um die Autokonzerne zu schonen. Das Kanzleramt hatte außerdem gefordert, den Entwurf stärker dem bereits eingeführten Gesetz über Musterverfahren für Kapitalanleger (KapMuG) anzugleichen. Auch das Finanzministerium bremste den Entwurf wegen des Widerstandes von Banken- und Wirtschaftsverbänden aus. Wenn ein Vorschlag so einmütig von Wirtschaftsvertretern abgelehnt wird, muss das aber noch nicht heißen, dass er vorteilhaft für Verbraucher ist.

Verbraucherschutz stärken durch Sammelklagen?

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer betrachten den Vorschlag der SPD als “wichtiges Signal” für gute und leicht zugängliche Rechtsdurchsetzung für Verbraucher. Die Idee hinter der Musterfeststellungsklage ist keine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild. Vielmehr war geplant, dass Verbraucherverbände im Namen einer Gruppe von Betroffenen feststellen lassen, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Wenn der Anspruch festgestellt wurde, muss jeder Betroffene einzeln klagen. Die Prozessführungsbefugnis im kollektiven Rechtsschutz sollte also in die Hände von Verbänden, nicht der Verbraucher, gelegt werden. Doch nur wenige Verbände sind personell und finanziell dazu in der Lage, diese Prozesse zu führen. Beispielsweise beläuft sich das Prozesskostenrisiko bei einem Streitwert von 1 Mio. € auf 166.248,98€. Solche Beträge sind für Verbraucherverbände nicht zu stemmen.

Sammelklage nach amerikanischem Vorbild

Gegner der Musterfeststellungsklage und anderer Mittel zum kollektiven Rechtsschutz nennen “amerikanische Verhältnisse” als negatives Beispiel. In den USA funktioniert die Sammelklage so: Gibt es eine Vielzahl von Geschädigten, wird eine sogenannte Klasse gebildet, zu der jeder gehört, der in der gleichen oder einer ähnlichen Art und Weise betroffen ist. Es muss dann nur ein Hauptankläger tatsächlich klagen. Alle anderen Mitglieder der Klasse müssen gar nichts tun. Sie müssen sich auch keine Gedanken über eine Verjährung ihrer Ansprüche machen. Ist die Musterklage erfolgreich oder kommt es zu einem Vergleich, kommen auch Betroffene, die nur geringe Ansprüche haben, zu ihrem Recht.

Sammelklagen führen zu Waffengleichheit zwischen Unternehmen und Verbrauchern

In Deutschland verjähren solche Ansprüche über geringe Summen in der Regel, weil sich ein Einzelprozess weder für die Betroffenen noch für den Anwalt lohnen würde. Das wird regelmäßig von Firmen ausgenutzt, die sich darauf verlassen können, dass höchstens 5% der Geschädigten ihre Ansprüche durchsetzen. Firmen haben im Gegensatz zu Privatleuten große Rechtsabteilungen mit Spezialisten zur Abwehr von Forderungen. Einzelne Kläger sind im Angesicht dessen schnell entmutigt. Damit wird der Rechtsbruch noch belohnt und bringt Wettbewerbsvorteile gegenüber ehrlichen Unternehmen. Für Unternehmen besteht in den USA das Risiko, nach einer umfassenden Sammelklage riesige Entschädigungszahlungen leisten zu müssen, die die Existenz der Firma gefährden. Durch diese Abschreckung sind Unternehmen angehalten, faire und legale Mittel einzusetzen. Die Sammelklage stellt also Waffengleichheit zwischen Industrie und Konzernen einerseits und Verbrauchern und deren Anwälten andererseits her.

Musterfeststellungsklage ein Thema in den Koalitionsverhandlungen

Blick in den Außenspiegel eines Autos auf der Autobahn

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer betrachten den Vorschlag der SPD als “wichtiges Signal” für gute und leicht zugängliche Rechtsdurchsetzung für Verbraucher.

Ob es einen neuen Anlauf seitens der Politik zur Einführung einer Musterfeststellungsklage oder einer dem KapMuG ähnlichen Klage für Verbraucher geben wird, entscheidet sich erst, wenn die neue Regierungskoalition feststeht. Derzeit scheint eine Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen die besten Chancen zu haben. Die Koalitionsverhandlungen werden sich aber noch lange hinziehen. Doch wenn Angela Merkel das Schmieden einer solche Koalition schließlich gelingen sollte, wird die Verteilung der Ministerien spannend werden. Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage würde unter die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Daher wäre typischerweise das Justizministerium federführend bei der Gestaltung, wie es auch beim letzten Vorschlag durch Justizminister Heiko Maas der Fall war. Das Justizministerium ist ein klassisches Ressort der FDP. Die FDP wird also vermutlich in den Koalitionsverhandlungen auf das Justizministerium drängen. Wolfgang Kubicki wird als Favorit für den Posten des Ministers gehandelt.

Musterfeststellungsklage unter der FDP unwahrscheinlich

In der vorletzten Regierung unter Union und FDP haben sich die beiden Parteien immer wieder gegen die Einführung von Instrumenten zum kollektiven Rechtsschutz ausgesprochen. Daher ist es nicht zu erwarten, dass das Vorhaben unter der neuen Jamaika-Koalition ernsthaft weiterverfolgt wird. Für Geschädigte im Abgasskandal wäre aufgrund der Verjährung selbst der SPD-Vorschlag schon zu spät gekommen. Doch auch in Zukunft wird in Deutschland weiterhin jeder Geschädigte selbst seine Rechte durchsetzen müssen.

Anwaltliche Unterstützung ist der Weg zu Ihrem Recht

Ein Anwalt ist ein unabhängiger Vertreter Ihrer Interessen. Verbraucher sind nicht darauf angewiesen, die Gesetzgebungsvorhaben der Regierung abzuwarten. Grundsätzlich sollten Verbraucher sich in fraglichen Fällen immer von einem Anwalt beraten lassen. Je nach Rechtsgebiet ist eine anwaltliche Erstberatung sogar vollkommen kostenfrei möglich. Und Ihr Anwalt kann viel für Sie tun. Beispielsweise können derzeit viele Verbraucher durch einen Widerruf ihres Autokredits oder Leasingvertrags praktisch kostenlos Auto fahren. Für den Fall, dass das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages. In vielen Fällen kann der sogenannte Widerrufsjoker gezogen werden. Unsere Experten prüfen, ob eine unzureichende Widerrufsinformation vorliegt. In diesem Fall kann der Vertrag widerrufen und der Autokauf rückabgewickelt werden. Der Widerrufsjoker kann auch bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Voraussetzung ist nur, dass der Darlehensvertrag bei einer Herstellerbank im Jahr 2010 oder später geschlossen wurde.

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