Hamburger Richter geben VW-Kunden in allen Punkten Recht
Ein Kunde eines großen VW-Händlers aus Hamburg wollte sich nicht mit der notdürftigen Ausbesserung seines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan abfinden, den er im April 2015 als Neuwagen gekauft hatte. Volkswagen hatte ihm das Software-Update “angeboten”. Gleichzeitig drohte ihm das Kraftfahrtbundesamt mit Stilllegung für den Fall, dass er das Update nicht durchführen ließe. Das Angebot glich also eher einer Zwangsmaßnahme, auf die der Kunde schließlich einging.
Kunde forderte Neulieferung eines mangelfreien VW Tiguan
Dem Kunden reichte das Software-Update jedoch nicht aus. Insbesondere wollte er den Wertverlust des gebrauchten Schummel-Diesel infolge des Abgasskandals nicht hinnehmen. Gleichzeitig sind Fahrverbote auch für ein nachgerüstetes Diesel-Fahrzeug nicht auszuschließen. Der Kunde berief sich also darauf, dass sein Auto rechtlich gesehen mangelhaft sei und forderte, was ihm gemäß § 439 BGB zusteht: die Neulieferung eines mangelfreien Autos. VW war nicht bereit, dem Kunden mehr als das “Software-Update” anzubieten, somit ging der Fall wie viele weitere Fälle im Abgasskandal vor Gericht.
Inhalt dieser Seite:
- Hamburger Richter geben VW-Kunden in allen Punkten Recht
- Kunde forderte Neulieferung eines mangelfreien VW Tiguan
- Software-Update beseitigt Abgasskandal-Mangel nicht
- Kunde erhält Neulieferung des VW Tiguan Nachfolgemodells
- Keine Nutzungsentschädigung
- Bedeutung des Urteils im Abgasskandal
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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