Zurückstellen der Klage unzumutbar
Die Rechtsschutzversicherung war außerdem der Meinung, der Kunde könne mit einer Klage warten, bis die Rechtslage eindeutiger wäre. Dem widersprach das OLG Düsseldorf vehement. Ein Versicherungsnehmer müsse nicht warten, bis sich insoweit eine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet habe. Dabei verwies das Gericht auf den Zweck einer Rechtsschutzversicherung. Sie soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, den Klageweg auch bei noch nicht zu 100 % geklärten Erfolgsaussichten zu bestreiten. Die diesbezügliche Autonomie des Autokäufers sei auch Gegenstand des Versicherungsvertrags.
Vorgehen ohne Kostenrisiko
Hintergrund des Hinweisbeschlusses war das Begehren eines VW-Sharan-Diesel-Käufers aus Sachsen.
Infolge des Hinweisbeschlusses des OLG hat die Rechtsschutzversicherung die Berufung mittlerweile zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft hat. Sprich: Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten der Klage übernehmen. Für viele Dieselfahrer ist das weitaus mehr als ein positives Zeichen. Mit der Rechtsschutzversicherung im Rücken entfällt das Kostenrisiko einer etwaigen Klage gegen Händler oder Hersteller. Die Tatsache, dass sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolgschancen sehen, dürfte viele ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen. Aktuell versuchen etwa 15.000 Geschädigte ihr Glück über den Rechtsdienstleister MyRight. Dieser verlangt jedoch ein Erfolgshonorar von stolzen 35 Prozent. Wer rechtsschutzversichert ist, kann ohne Kostenrisiko und vor allem unabhängig von einem Erfolgshonorar vorgehen. Unsere Sozietät betreut aktuell viele Geschädigte des Abgasskandals. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter unverbindlich zu Chancen und Risiken eines Vorgehens beraten zu lassen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gehen wir individuell auf Ihren Fall ein und versuchen die für Sie optimale Lösung zu finden. Selbst wenn Sie bis dato nicht rechtsschutzversichert sind, kann sich ein Vorgehen lohnen. Gerne beraten wir Sie auch zu entsprechenden Rechtsschutzversicherungen.
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