OLG Düsseldorf: Schadensersatzklage gegen VW hat Aussicht auf Erfolg

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen


Dieselfahrer sind schlechte Neuigkeiten schon seit 2015 gewohnt. Nachdem der Abgasskandal damals publik wurde, folgte eine Negativschlagzeile auf die nächste. Mögliche Fahrverbote, abgewiesene Klagen und drohende Stilllegungsverfügungen sind nur wenige der Hiobsbotschaften, die Dieselkäufer in den letzten Monaten verkraften mussten. Der jüngste Beschluss des OLG Düsseldorfs könnte nun die Wende bedeuten. Die Richter stellten nicht nur fest, dass die Rechtsschutzversicherung bei einem Vorgehen gegen VW einstehen muss. Auch gaben sie Anlass zur Hoffnung, dass eine solche Klage tatsächlich Früchte tragen könnte.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg?

Hintergrund des Hinweisbeschlusses war das Begehren eines VW-Sharan-Diesel-Käufers aus Sachsen. Er verlangte von Volkswagen die Rückabwicklung seines Kaufvertrags und den Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Seine Rechtsschutzversicherung wollte ihm hierfür jedoch keine Deckungszusage erteilen. Begründet wurde die Ablehnung damit, eine Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Sie würde bereits daran scheitern, dass das Fahrzeug keinen wesentlichen Mangel aufweise und seine Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt sei. Jeglicher Nachteil könne durch das Software-Update beseitigt werden. Auch ein merkantiler Minderwert könne sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen lassen.

Argumente, die man eher dem VW-Konzern als potentiellem Klagegegner anstatt einer Rechtsschutzversicherung zutrauen würde.

Rechtsschutzversicherung verliert in beiden Instanzen

Bereits in der ersten Instanz hielten diese Argumente einer Überprüfung nicht stand. Das Landgericht Düsseldorf bewertete die Erfolgschancen einer derartigen Klage mit 50 % und verwies dabei auf die bisherigen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geführten Prozesse. Es bezog sich beispielsweise auf ein Urteil des LG München, das eine Nachbesserung durch den Hersteller in Form des bekannten Software-Updates als nicht hinreichend bewertete (LG München, Urteil v. 14.4.2016, 23 O 23033/15). Dieser Wertung schließt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf an. Nach Ansicht des Senats hat eine Klage gegen den Hersteller, sowie gegen den Fahrzeughändler auf Schadensersatz und Rückabwicklung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg. Auch hier wird eine Reihe von Landgerichten herangezogen, die entsprechende Schadensersatzansprüche von Dieselkäufern bereits bejaht hat. Es kann daher nicht per se davon ausgegangen werden, dass ein Vorgehen erfolglos ist.

Zurückstellen der Klage unzumutbar

Die Rechtsschutzversicherung war außerdem der Meinung, der Kunde könne mit einer Klage warten, bis die Rechtslage eindeutiger wäre. Dem widersprach das OLG Düsseldorf vehement. Ein Versicherungsnehmer müsse nicht warten, bis sich insoweit eine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet habe. Dabei verwies das Gericht auf den Zweck einer Rechtsschutzversicherung. Sie soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, den Klageweg auch bei noch nicht zu 100 % geklärten Erfolgsaussichten zu bestreiten. Die diesbezügliche Autonomie des Autokäufers sei auch Gegenstand des Versicherungsvertrags.

Vorgehen ohne Kostenrisiko

Bild von Formular und Kaffee und Briefen

Hintergrund des Hinweisbeschlusses war das Begehren eines VW-Sharan-Diesel-Käufers aus Sachsen.

Infolge des Hinweisbeschlusses des OLG hat die Rechtsschutzversicherung die Berufung mittlerweile zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft hat. Sprich: Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten der Klage übernehmen. Für viele Dieselfahrer ist das weitaus mehr als ein positives Zeichen. Mit der Rechtsschutzversicherung im Rücken entfällt das Kostenrisiko einer etwaigen Klage gegen Händler oder Hersteller. Die Tatsache, dass sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolgschancen sehen, dürfte viele ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen. Aktuell versuchen etwa 15.000 Geschädigte ihr Glück über den Rechtsdienstleister MyRight. Dieser verlangt jedoch ein Erfolgshonorar von stolzen 35 Prozent. Wer rechtsschutzversichert ist, kann ohne Kostenrisiko und vor allem unabhängig von einem Erfolgshonorar vorgehen. Unsere Sozietät betreut aktuell viele Geschädigte des Abgasskandals. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter unverbindlich zu Chancen und Risiken eines Vorgehens beraten zu lassen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gehen wir individuell auf Ihren Fall ein und versuchen die für Sie optimale Lösung zu finden. Selbst wenn Sie bis dato nicht rechtsschutzversichert sind, kann sich ein Vorgehen lohnen. Gerne beraten wir Sie auch zu entsprechenden Rechtsschutzversicherungen.

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