Zurückstellen der Klage gegen VW unzumutbar
Die Rechtsschutzversicherung war außerdem der Meinung, der Kunde könne mit einer Klage warten, bis die Rechtslage eindeutiger wäre. Dem widersprach das OLG Düsseldorf vehement. Ein Versicherungsnehmer müsse nicht warten, bis sich insoweit eine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet habe. Dabei verwies das Gericht auf den Zweck einer Rechtsschutzversicherung. Sie soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, den Klageweg auch bei noch nicht zu 100 % geklärten Erfolgsaussichten zu bestreiten. Die diesbezügliche Autonomie des Autokäufers sei auch Gegenstand des Versicherungsvertrags.
Klage gegen VW ohne Kostenrisiko
Seit 2015 tauchen immer wieder schlechte Neuigkeiten bei VW auf. Egal ob Fahrverbote, abgewiesene Klagen oder drohende Stilllegungsverfügungen.
Infolge des Hinweisbeschlusses des OLG hat die Rechtsschutzversicherung die Berufung mittlerweile zurückgenommen, sodass das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft hat. Sprich: Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten der Klage gegen VW übernehmen. Für viele Dieselfahrer ist das weitaus mehr als ein positives Zeichen. Mit der Rechtsschutzversicherung im Rücken entfällt das Kostenrisiko einer etwaigen Klage gegen Händler oder Hersteller. Die Tatsache, dass sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolgschancen sehen, dürfte viele ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen. Aktuell versuchen etwa 15.000 Geschädigte ihr Glück über den Rechtsdienstleister MyRight. Dieser verlangt jedoch ein Erfolgshonorar von stolzen 35 Prozent. Wer rechtsschutzversichert ist, kann ohne Kostenrisiko und vor allem unabhängig von einem Erfolgshonorar vorgehen. Unsere Sozietät betreut aktuell viele Geschädigte des Abgasskandals. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter unverbindlich zu Chancen und Risiken einer Klage gegen VW oder andere Hersteller beraten zu lassen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gehen wir individuell auf Ihren Fall ein und versuchen die für Sie optimale Lösung zu finden. Selbst wenn Sie bis dato nicht rechtsschutzversichert sind, kann sich ein Vorgehen lohnen. Gerne beraten wir Sie auch zu entsprechenden Rechtsschutzversicherungen.
Mein Audi Q3 ist vom Dieselskandal betroffen. Leider habe ich mich nicht im Melderegister angemeldet. Besteht jetzt noch die Möglichkeit auf Schadenersatzforderungen an Audi bzw. VW?
Sehr geehrter Herr Wittmann,
ja, diese Ansprüche bestehen auch wenn Sie nicht zur Musterfeststellungsklage angemeldet waren.
Senden Sie uns einfach erst einmal ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins an kontakt@anwalt-kg.de und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt