Opel – Die nächste Runde im Abgasskandal

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Bundesverkehrsministerium bestätigt Manipulationsverdacht


Kaum eine Woche vergeht, ohne dass es neue Schlagzeilen im Abgasskandal gibt. Seien es neue Vorhaben für Fahrverbote, anrollende Rückrufwellen oder wieder einmal Hiobsbotschaften zu Stilllegungen. Dass der Dieselskandal kein hausgemachtes VW-Problem ist, dürfte inzwischen klar sein. Die Beteiligung von Skoda, Seat, Porsche, Audi, BMW, Peugeot und auch Mercedes hat sich inzwischen herumgesprochen. Zwischenzeitlich war sogar von einer Kartellabrede die Rede. Gerade als es langsam wieder ruhiger wurde, trat ein neuer Beteiligter auf den Plan: Opel. Auch Opel soll im großen Stil manipuliert haben. Eine weitere Rückrufwelle droht.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Opel Abgasskandal – die jüngsten Entwicklungen

Die Marke mit dem Blitz fristete bislang ein Schattendasein im Abgasskandal. Während es anfangs nur um VW und in den letzten Wochen ausschließlich um Daimler ging, scheint nun auch Opel seinen hauseigenen Abgasskandal zu haben. Nachdem zuerst die BILD am Sonntag berichtete, bestätigte das Bundesverkehrsministerium, dass es eine “amtliche Anhörung” wegen drei Modellen von Opel gegeben habe. Einem Ministeriumssprecher zufolge könne aber zur Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen noch nichts gesagt werden.

Opel Abgasskandal – Abschalteinrichtung unzulässig?

Der Hintergrund dieser Tatsache ist, dass eine Abschalteinrichtung an sich noch nicht rechtswidrig ist. Sie wird es erst dann, wenn ihre Verwendung nicht zu begründen ist. Nachvollziehbar ist der Einsatz einer Abschalteinrichtung, wenn die Einrichtung dem Motorschutz bei extremen Wetterbedingungen dienen soll. Ist eine Abschalteinrichtung aktiv, funktioniert die Abgasreinigung nicht mehr richtig. In der Folge wird mehr Stickoxid ausgestoßen und die Luft verschmutzt. Langfristig drohen dann in besonders stark frequentierten Gebieten Fahrverbote zur Eindämmung dieser Luftverschmutzung.

Verdacht auf Opel Abgasskandal besteht schon länger

Von Opel wird nun eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen erwartet. Der Konzern selbst schweigt zu den Vorgängen. Ein Sprecher wollte sich nicht äußern. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass bislang kein Bescheid des KBA vorliege. Dabei stand der Hersteller schon viel früher auf der Liste der möglichen Verdächtigen. Bis dato hatte es nur noch nicht für einen eigenen umfangreichen Opel Abgasskandal gereicht. Trotz jahrelang gehegten Verdachts und andauernden Ermittlungen kam es nie zur Anordnung eines Pflichtrückrufs. Bereits 2016 berichteten Auto Motor Sport, die Wirtschaftswoche und das Handelsblatt über eine mutmaßliche Beteiligung von Opel am Abgasskandal. Der Wirtschaftswoche zufolge wurden die ersten Vorwürfe gegen Opel bereits kurz nach Bekanntwerden des Skandals publik. Die Deutsche Umwelthilfe soll zusammen mit dem ARD-Magazin Monitor schwere Vorwürfe gegen den Hersteller erhoben haben. Diese Vorwürfe bezogen sich auf Modell Opel Zafira. Der Zafira ist eines der drei Modelle, wegen denen kürzlich die Anhörung durch das Bundesverkehrsministerium stattgefunden hatte.

Opel Abgasskandal – Diese Modelle sind betroffen

Aktuell geht es aber auch um zwei weitere Modelle des Automobilriesen. Der Opel Abgasskandal soll sich nicht nur auf den Zafira erstrecken. Auch der Insignia und der Cascada sollen betroffen sein. Allein in Deutschland sind das knapp 60.000 Fahrzeuge. Doch sollte sich der Manipulationsverdacht erhärten, wird an dieser Stelle nicht Schluss sein. Denn dann geraten auch andere Modelle in den Fokus der Ermittler und werden näher auf ihre Abgastechnik hin untersucht. Eine große Rückrufwelle wäre die Folge. Zum Leidwesen der Kunden.

Kunden als Leidtragende im Opel Abgasskandal

Denn der Rückruf und die Nachrüstung im Opel Abgasskandal würde keineswegs die Probleme lösen. Vielmehr findet hierdurch eine Verantwortungsverlagerung in Richtung der Dieselkunden statt. Einem angeordneten Pflichtrückruf müssen sie nämlich folgen. Eine Weigerung ist zwar möglich, führt letzten Endes aber zu einer Stilllegung des Fahrzeugs. Eine Wahl hat der Dieselfahrer also nicht. Er muss ein Software Update aufspielen lassen, das höchst umstritten ist. Nicht nur soll sich der Kraftstoffverbrauch erhöhen. Auch werden ein schnellerer Verschleiß und andere Motorschäden erwartet. Ein hoher Preis gemessen an dem geringen Vorteil, den die Nachrüstung mit sich bringt. Schon früh titelte die Deutsche Umwelthilfe „Placebo Update“. Inzwischen gibt es aber auch Gutachten, die den geringen Effekt der Nachrüstung belegen. Einer Hardware Nachrüstung verweigern sich die Hersteller konsequent.

Ihr Ausweg aus dem Opel Abgasskandal

Und damit wird auch im Opel Abgasskandal der Kunde letzten Endes der Leidtragende sein. Er sieht sich gezwungen, ein Update durchführen lassen, das Leistung und Wert seines Fahrzeugs minimiert. Und das in einer Zeit, in der ein vom Abgasskandal betroffener Diesel ohnehin nahezu unverkäuflich ist. Das Risiko, von einem Fahrverbot betroffen zu sein, besteht für ihn weiterhin. Was für Hersteller wie Opel ein günstiger Ausweg ist, kommt den Kunden teuer zu stehen. Aber die Situation ist nicht so ausweglos wie sie scheint.

Schadensersatz im Opel Abgasskandal

Bild von einem alten Opel

Ein zweiter Königsweg eröffnet sich für diejenigen, die ihren Diesel über einen sogenannten Autokredit finanziert haben.

Als Betroffener im Abgasskandal haben Sie Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller. Diese bestehen unabhängig davon, ob Sie vom Mercedes Abgasskandal, vom VW Abgasskandal oder eben vom mutmaßlichen Opel Abgasskandal betroffen sind. Der Hersteller hat beim Verkauf falsche Angaben gemacht. Er hat die Abgaswerte vom Teststand genommen. Die realen Werte aus dem Straßenverkehr weichen allerdings so stark ab, dass viele Modelle nicht einmal eine Zulassung bekommen hätten.
Richter nennen dies auch „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ und sprechen vielen Kunden einen Schadensersatzanspruch zu. Weil es unmöglich ist, den Wagen in den Zustand zu bringen, den er laut Vertrag eigentlich haben sollte, können Sie als Geschädigter dann Ihren Diesel zurückgeben. Sie bekommen dafür den Kaufpreis zurück. Es wird lediglich ein geringer Betrag für die Nutzung des Fahrzeugs abgezogen, der sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer bestimmt.
In der Folge erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis also beinahe vollständig zurück und können so einen Wagen kaufen, der nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Autokreditwiderruf im Opel Abgasskandal

Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Ihren Diesel über einen Autokredit der Herstellerbank finanziert haben. Dann können Sie entweder den oben genannten Schadensersatz in Anspruch nehmen, haben aber außerdem noch die Möglichkeit, eine Rückabwicklung über den Widerrufsjoker zu erreichen. Das kann sich bei Verträgen von nach dem 13.06.2014 besonders rechnen, weil hier womöglich keine Nutzungsentschädigung anfällt. Der Widerruf der Finanzierung steht Ihnen offen, wenn die Bank Sie falsch oder unvollständig über Ihre Rechte belehrt hat. Das kommt in der Tat sehr häufig vor. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Folge des Widerrufs stimmt an sich mit der des Schadensersatzbegehrens überein. Das Geschäft wird rückabgewickelt. Am Ende haben Sie anstelle des dreckigen Diesels Geld in der Hand, das Ihnen eine Neuanschaffung ermöglicht. Aber auch wenn Sie Ihren Wagen behalten wollen, kann Ihnen ein Vorgehen helfen. So könnten Sie im Rahmen eines Vergleichs deutlich günstigere Finanzierungskonditionen aushandeln.

Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Opel Abgasskandal

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an. Sie können sich so über Ihre individuelle Situation und Ihre Rechte im Abgasskandal informieren, ohne dass Handlungszwang besteht. Für die Erstberatung prüfen unsere versierten Mitarbeiter Ihre Unterlagen innerhalb von drei Werktagen und kontaktieren Sie dann telefonisch. Im Rahmen dieses Telefonats informieren wie Sie über die wirtschaftlichen Vorteile eines Vorgehens und klären offene Fragen mit Ihnen. Auch Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Rechtsschutzversicherung stellen wir Ihnen gerne vor. Für ein Vorgehen im Abgasskandal gilt in der Regel: Je früher, desto besser. Viele Ansprüche drohen Ende 2018 zu verjähren. Die Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt verschärft sich. Ein Fahrverbot folgt dem nächsten. Immer mehr Dieselfahrzeuge werden stillgelegt. Selbst wenn eine Beteiligung von Opel noch nicht bewiesen ist, ist es ratsam, sich frühzeitig über seine Rechte zu informieren, um im Falle einer Ausweitung des Skandals schnell handeln zu können. Nutzen Sie den Ausweg aus dem Opel Abgasskandal, selbst wenn Sie seine Auswirkungen noch nicht zu spüren bekommen.

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