OVG Münster: Software Update ist Pflicht

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Software Update verweigert – Fahrverbote sofort vollziehbar


Es ist die Zeit der Rückrufaktionen im Abgasskandal. Erst heute wurde der bereits angekündigte Rückruf von 690.000 Daimler Dieseln endgültig beschieden. Mit dem  Rückruf kommt für die Halter das Software Update. Und mit dem Software Update kommt die Unsicherheit. Viele Dieselfahrer finden in dieser Situation kaum noch Boden unter ihren Füßen. Denn wer der Rückrufwelle erfolgreich ausweicht, wird mit voller Härte von der Stilllegungswelle überrollt. Zwei Betroffene haben nun auch in der zweiten Instanz verloren. Es bleibt bei der sofortigen Vollziehbarkeit der angeordneten Maßnahmen. Was das heißt? Die Fahrverbote sind Pflicht. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, muss zeitnah mit empfindlichen Strafen rechnen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Betroffene verweigerten Software Update

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts mussten sich mit den Eilrechtsschutzanträgen zweier Dieseleigentümer auseinandersetzen. Diese hatten in erster Instanz bereits verloren. Sie wendeten sich gegen Maßnahmen, die ihnen im Zuge des Rückrufs auferlegt worden. Beide waren den Aufforderungen, ihren Diesel zur kostenlosen Nachrüstung zu bringen, nicht gefolgt. Einem der beiden Halter wurde ein Zwangsgeld angedroht. Der andere erhielt einen noch eingriffsintensiveren Bescheid: Der Betrieb im öffentlichen Verkehr wurde untersagt – eine Stilllegung also. Die Maßnahmen waren sofort vollziehbar. Geht ein Bürger gegen einen solchen Verwaltungsakt vor, ist es üblich, zusammen mit einem Widerspruch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Schließlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam, sodass ein Interesse daran bestehen kann, dass die Maßnahme solange nicht durchgeführt wird, bis über die Hauptsache entschieden wurde. So war es auch im vorliegenden Fall.

OVG München – Software Update zwingend

In der Regel gibt die Entscheidung über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schon eine Tendenz darüber, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausfallen könnte. Demnach sieht es für diejenigen, die das Software Update verweigern, nicht gut aus. Denn auch das OVG Münster war der Ansicht, dass es einen Anlass zur sofortigen Vollziehbarkeit der Maßnahmen gebe. Das Argument der Betroffenen, ein einzelnes Kfz trage nur geringfügig zur Luftverschmutzung bei, konnte das Gericht nicht überzeugen. Vielmehr vertrat es den Standpunkt, ein umfassender Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen könne nur dann gewährleistet sein, wenn jedes einzelne Kfz die Grenzwerte der EU einhalte. Auch ein drohender Beweisverlust, den die Antragssteller angemerkt hatten, sah das Gericht nicht. Betroffene, die parallel zivilrechtlich gegen den Hersteller vorgingen, könnten diese durch ein eigenständiges Beweisverfahren sichern.

Wende in der Rechtsprechung zu Software Update

Der Beschluss des OVG Münsters ist eine Kehrtwende in der Rechtsprechung zur sofortigen Vollziehbarkeit von Stilllegungsverfügungen. Erst im Februar hatte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe anders entschieden. Es stellte fest, dass ein öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug fehle. Auch in Euskirchen hatte ein Dieselhalter Erfolg mit der Verweigerung des Software Updates. Die sofortige Vollziehbarkeit seiner Stilllegungsverfügung wurde aufgehoben, weil er das Auto in seinem ursprünglichen Zustand als Beweismittel für seinen Zivilprozess benötigt hatte. Seine Klage gegen den Hersteller verhalf ihm hier zum Erfolg. Ein Erfolg, von dem die beiden Halter im vorliegenden Fall nur träumen können. Während dem einen ein sofortiger Vollzug der Stilllegung droht, muss der andere alsbald mit einem Zwangsgeld und auf lange Sich ebenfalls mit einer Stilllegung rechnen – es sei denn, er nimmt das Software Update doch noch vor.

Warum kein Software Update?

Die Verweigerung des Software Updates kommt nicht von ungefähr und ist alles andere als eine bloße Trotzreaktion. Während anfangs nur bemängelt wurde, das Update führe zu nichts und würde die Stickoxidbelastung nur minimal reduzieren, gibt es inzwischen eine umfassende Datenlage. Einige Gutachten bescheinigen, dass das Update zu keiner wesentlichen Verbesserung führt. Gleichzeitig häufen sich die Beschwerden derer, die das Update durchführen ließen. Der Motor leidet unter dem Update. Ein höherer Verbrauch ist vorprogrammiert. Auch verschleißen einige Einzelteile schneller. Vereinzelt wird von Störungen des Motors berichtet. Doch der eigentliche Schaden findet nicht im Motor statt, sondern auf dem Markt. Die Verunsicherung sorgt dafür, dass upgedatete Diesel noch schlechter verkäuflich sind. Die Restwerte sinken kontinuierlich. Kunden, die ihren Diesel loswerden wollen, scheitern an den Preisen auf dem Markt. Vor diesem Hintergrund ist es nur verständlich, weswegen Halter eine Stilllegung riskieren und das Software Update verweigern.

Kein Software Update und keine Stilllegung – wie soll das gehen?

Tatsächlich müssen Sie sich nicht zwischen dem Software Update und einer sofortigen Stilllegung entscheiden. Möglich macht das ein Vorgehen im Abgasskandal. Sie werden dadurch Ihren Diesel los und können Schreiben der Zulassungsbehörde fortan ignorieren. Außerdem erhalten Sie einen Großteil der von Ihnen getätigten Inverstition zurück und haben so die Chance, einen neuen Wagen zu finanzieren. Wie das funktioniert? Es gibt zwei Wege:

1. Widerruf des Autokredits

Bild von einer Autobahn

Der Beschluss des OVG Münsters ist eine Kehrtwende in der Rechtsprechung zur sofortigen Vollziehbarkeit von Stilllegungsverfügungen.

Der erste Weg steht nur denjenigen offen, die ihren Diesel über einen sogenannten Autokredit finanziert haben. Der Kreditvertrag ist in aller Regel mit dem Kaufvertrag verbunden, sodass ein Widerruf des Kreditvertrags zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts führt. Ein solcher Widerruf ist dann möglich, wenn der Kreditvertrag einen entsprechenden Fehler aufweist. Derartige Fehler treten oft auf. Die Widerrufsfolge ist eine Regelung des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber wollte, dass die Banken ihre Kunden umfassend über ihre Rechte aufklären. Werden sie diesem Anspruch nicht gerecht, so bedeutet das für den falsch informierten Kunden: dauerhaftes Widerrufsrecht.
Sollten auch Sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben, können Sie auch Jahre später noch Ihren Autokredit widerrufen. Dann geben Sie Ihren Diesel ab und erhalten das von Ihnen gezahlte Geld zurück. Im Klartext: Sie können Ihre Anzahlung, sowie alle beglichenen Raten zurückverlangen. Die offenen Raten entfallen – der Kreditvertrag besteht ja nicht mehr. Womöglich fällt bei Verträgen von nach dem 13.06.2014 nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die Zeit an, in der Sie Ihren Diesel besessen haben. Dann haben Sie Ihr Fahrzeug effektiv kostenlos genutzt.

2. Schadensersatz

Der zweite Weg steht all denjenigen offen, deren Diesel von der Abgasproblematik betroffen ist. Es geht um ein Vorgehen gegen den Hersteller, der bei der Zulassung der Fahrzeuge für den Markt und in den Verkaufspapieren falsche Werte angegeben hat. Die meisten Hersteller verwendeten hierfür die Werte, die auf dem Prüfstand gemessen wurden. Da auf dem Prüfstand aber die Manipulationssoftware aktiv war, stimmten diese Werte mit denen im realen Straßenverkehr nicht überein. Sie als enttäuschter Kunde können deswegen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen. Hier ist auch eine Rückabwicklung des Kaufs denkbar. Das heißt, dass Sie auch hier den Diesel abgeben können. Im Gegenzug können Sie den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Es wird lediglich ein pauschaler Betrag für die Nutzung des Wagens abgezogen. So kommen Sie nahezu verlustfrei und ohne schädliches Software Update aus dem Dieselskandal.

Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Abgasskandal an. Dieser kostenlose Service umfasst folgende Leistungen: Wir prüfen kostenlos Ihren Darlehens- und/oder Kaufvertrag. Sie erhalten von uns eine unverbindliche Einschätzung Ihres individuellen Falls. Wir erklären ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und warum. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zu einem Vorgehen. Oftmals sind viele Geschädigte sich unsicher über die Finanzierung eines Prozesses und fürchten ein finanzielles Risiko. Deswegen empfehlen wir Ihnen auch gerne eine Rechtsschutzversicherung, die für Sie das Kostenrisiko trägt.
Nach dieser kostenlosen Erstberatung können Sie Ihre Rechte im Abgasskandal vollumfassend einschätzen und auf dieser Grundlage über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Vorgehen mit unserer Unterstützung entscheiden. Nutzen Sie die Gelegenheit und umgehen Sie die Entscheidung zwischen Software Update und Stilllegung.

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