Dieselskandal – Gericht spricht erstmals vollständige Kaufpreisrückzahlung zu

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

LG Augsburg – Keine Nutzungsentschädigung für Dieselskandal-Opfer

An sich ist das Konzept nachvollziehbar. Das Auto war nicht in Ordnung, man gibt es zurück. Für die Abnutzung fällt eine faire Pauschale an – die Nutzungsentschädigung. Dass das auch im Dieselskandal so gehandhabt wird, war bislang selbstverständlich und wurde nicht in Frage gestellt. Das Sensationsurteil des LG Augsburg könnte das nun ändern. Die Richter sprachen dem Kläger den vollen Kaufpreis zu.
Die Nutzungsentschädigung dient für gewöhnlich der Kompensation eines Wertverlustes. Sie lässt sich anhand einer einfachen Formel berechnen:

Gefahrene Kilometer * KP/ (Gesamtlaufleistung – Tachostand) = Nutzungsentschädigung

Somit kann es sein, dass die Nutzungsentschädigung bei starker Nutzung des PKWs durchaus ins Gewicht fällt. Zwar lohnt sich die Rückabwicklung einem Verkauf gegenüber meist trotzdem, allerdings geht es hier um bares Geld. Dem Augsburger Kläger kann das egal sein.

Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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Keine Nutzungsentschädigung – der Augsburger Fall

Er hatte vor etwa sechs Jahren einen VW Golf Plus Trendline 1,6 TDI gekauft. In diesem Fahrzeug war er verbaut – der Skandalmotor EA 189. Was folgte, ist bekannt. VW wurde Hauptakteur in einem der größten Betrugs- und Manipulationsskandale unserer Zeit. Vielerorts drohen Fahrverbote. Der Dieselmarkt ist eingebrochen. Der Kläger wollte seinen Schummeldiesel zurückgeben. Und das kann er nun zu besseren Konditionen als erwartet: Eine Nutzungsentschädigung bleibt ihm erspart.

Nutzungsentschädigung widerspricht Gesetzeszweck

Mit 29.907,66 € erhält er den vollen Kaufpreis zurück, den er 2012 für seinen Diesel bezahlt hat. Dieser Betrag wird ihm außerdem verzinst. Faktisch konnte er den Diesel damit sechs Jahre vollkommen kostenlos nutzen und das trotz des eklatanten Wertverlustes. Die Begründung des LG Augsburg: VW habe den Kunden durch die Manipulation vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Ziel sei eine Umsatzsteigerung durch die Täuschung der Kunden gewesen. Der Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Schließlich kann eine Nutzungsentschädigung je nach Nutzungsdauer des Wagens auch mal in einen höheren vierstelligen Bereich rutschen. Gerade bei einer Nutzungsdauer von sechs Jahren wie hier, wäre das durchaus denkbar. Diesen Betrag müsste der Kunde sich dann abziehen lassen.

Änderung der ständigen Rechtsprechung in Sachen Nutzungsersatz möglich

Bild von einem schwarzen Pkw

Eine weniger populäre – aber ebenso effektive – Möglichkeit, den Schummeldiesel loszuwerden, ist der sogenannte Widerrufsjoker.

Das LG Augsburg stellt sich mit seinem Urteil gegen die Wertung vieler anderer Landgerichte. Ein Großteil dieser hatte den Klägern zwar eine Rückabwicklung zugesprochen, allerdings eine Nutzungsentschädigung angerechnet. Hier müssen die Kläger am Verhandlungstag ein Bild des aktuellen Kilometerstandes vorlegen, aus der sodann die abzuziehende Nutzungsentschädigung berechnet wird. Anders macht es das Augsburger Landgericht. Es setzt einen Denkanstoß für eine mögliche Änderung der Rechtsprechung. Das käme einigen Verbrauchern gelegen. Eine Vielzahl an Verfahren ist aktuell bei den deutschen Gerichten anhängig und wird in den nächsten Monaten entschieden. Außerdem verbessert sich die Verhandlungsposition für einen etwaigen Vergleich. Wer seine Rechte im Abgasskandal noch nicht geltend gemacht hat, muss sich jedoch unter Umständen beeilen. Für die Mehrheit der manipulierten Modelle droht Ende 2018 die Verjährung. Eine Liste der Fahrzeuge, auf die das nicht zutrifft, finden Sie hier. Selbst wenn theoretisch eine Revision möglich ist, hat dieses Urteil Signalwirkung.

Widerruf Autokredit – auch keine Nutzungsentschädigung?

Eine weniger populäre – aber ebenso effektive – Möglichkeit, den Schummeldiesel loszuwerden, ist der sogenannte Widerrufsjoker. Kunden, die ihren Diesel über einen Autokredit finanziert haben, bietet dieser ein juristisches Hintertürchen. Weil die Banken dem Kunden strukturell überlegen sind, gibt es hohe Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, die die Banken aber nur äußerst selten erfüllen können. Deswegen müssen sie im Falle eines Belehrungsfehlers auch das praktisch ewige Widerrufsrecht ihrer Kunden in Kauf nehmen. Tatsächlich spricht die Auslegung des Gesetzeswortlauts dafür, dass Sie auch beim Widerruf des Autokredits keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Diese Rechtsauffassung bedarf allerdings noch einer höchstrichterlichen Bestätigung.

Kostenlose Erstberatung zu Ihren rechten – ob mit oder ohne Nutzungsentschädigung

Ganz gleich, ob Sie wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Ihren Hersteller vorgehen wollen oder ob Sie Ihren Autokredit widerrufen wollen – wir prüfen für Sie kostenlos die Vorteile, Nachteile, Risiken und Erfolgsaussichten. Sollten Sie durch die verworrene und widersprüchliche Berichterstattung um den Abgasskandal verunsichert sein, bringen wir gerne Licht ins Dunkel. Wir beleuchten für Sie Ihre individuelle Situation und prüfen Ihre Unterlagen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, Ihren Diesel womöglich gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben.

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