Rückruf BMW – betroffene Modelle
Folgende Modelle sind mit illegalen Abschalteinrichtungen aufgefallen:
- BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012-10/2016)
- BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012-02/2017)
- BMW 750d xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)
- BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012-06/2015)
Das KBA ist von der Handhabe des bayrischen Autobauers mit dem Dieselskandal schwer enttäuscht. Der Konzern hatte bisher stets behauptet, mit den Betrügereien bei Abgastests und illegalen Abschalteinrichtungen nichts zu tun zu haben. Dabei hatte er sowohl vom KBA als auch aus der Politik Rückendeckung bekommen. Nun wenden sich jedoch auch die Unterstützer aus der Politik von BMW ab. Der Konzern habe sein „Saubermann-Image“ verspielt, so der Vorwurf des Fraktionsvizes der Grünen, Oliver Krischer.
Rückruf BMW M550d und BMW 750d – Was können Betroffene jetzt tun?
Jeder Eingriff der das Abgasverhaltens eines Autos verschlechtert ist verboten, wenn die Abgaswerte des Fahrzeugs danach nicht mehr im gesetzlichen Rahmen liegen. Dies führt zum Entzug der Betriebserlaubnis, § 19 StVZO. Betroffene haben einen Schadensersatzanspruch gegen den BMW Konzern, wenn dieser die Manipulation zu verantworten hat, also vorsätzlich gehandelt hat. Denn darin liegt ein Betrug zum Nachteil der Kunden, denen ein zulassungsfähiges Fahrzeug versprochen wurde. Wie der drastische Wertverfall der „VW-Schummeldiesel“ zeigt, haben Betroffene auch einen hohen Schaden.
Hat BMW vorsätzlich betrogen?
Dafür, dass der Konzern wissentlich gehandelt hat, spricht zunächst der hastige Versuch des Konzerns den vom KBA zufällig zu Testzwecken ausgewählten BMW 7er vorher noch einem „Service“ zu unterziehen. Dies deutet jedenfalls stark darauf hin, dass der Konzern wusste, dass mit dem Fahrzeug etwas faul ist. Doch noch eine Tatsache lässt eine bewusste Täuschung vermuten: Berichten der Zeitschrift „AutoBild“ zufolge, die sich auf einen Experten zu dem Thema beruft, prüfe die hier installierte Software grundsätzlich immer zwei Sensoren um Fehler frühzeitig anzuzeigen. Die Modelle BMW M550d und BMW 750d besitzen aber nur einen einzigen Sensor. Insofern hätte die Fehlerleuchte der Fahrzeuge permanent leuchten müssen, was nicht der Fall war.
Wie können sich Betroffene wehren?
Wer bereits zum Kaufzeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung hatte, sollte nicht scheuen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine freiwillige Kompensation durch den Hersteller ist momentan absolut unwahrscheinlich während die betroffenen Modelle von Tag zu Tag an Wert verlieren. Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zu Ihren Ansprüchen und verhelfen Ihnen bundesweit zu Ihrem Recht.
Hallo ich habe mir einen gebrauchten M550d aus bj 11/2012 // ez 11/2013 gekauft und mich vorher nicht informiert ob auch bmw betroffen ist weil in Medien immer nur von vag die Rede war. Kann man da trotzdem was machen?
Sehr geehrter Herr Kohlmey,
ja, unter Umständen besteht hier die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten.
Senden Sie für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten einfach ein Foto des Fahrzeugscheins unter Angabe des Kilometerstandes an kontakt@anwalt-kg.de oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt