Die Folgen alarmierender Messwerte
Unter dem Motto „Decke auf, wo atmen krank macht“ versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unerkannte Hotspots der Luftverschmutzung aufzudecken.
Wenn Ende Februar die ersten Messwerte der Aktion vorliegen, könnte das der Diskussion um Fahrverbote eine neue Dimension verleihen. Bereits die Zahlen des Umweltbundesamtes sind alarmierend – und das obwohl sie die Realität nicht voll umfänglich abbilden. Gesetzt dem Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht sich für Fahrverbote ausspricht, könnten die neuen Zahlen ein weiteres Argument liefern. Außerdem könnten die Messungen neue Klagen der Deutschen Umwelthilfe nach sich ziehen – in den Städten, wo die Grenzwerte dauerhaft überschritten wurden. All das wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch fatale Auswirkungen auf den Dieselmarkt haben. Der Markt um neue und gebrauchte Diesel stürzt immer weiter ein. Niemand möchte mehr ein Auto kaufen, dem Stilllegung und Fahrverbote drohen. Für Dieselhalter gibt es deswegen kaum eine Möglichkeit, sich ohne Verluste von ihrem Diesel zu lösen. Dies zeigt, dass nunmehr alle Diesel-Besitzer einen Schaden durch den von VW verursachten Dieselskandal davontragen.
Manipulierter Diesel-Motor? Schadensersatz
Wenn die Verkaufsoption nicht mehr besteht, muss nach anderen Möglichkeiten gesucht werden. Die Automobilindustrie hat über Jahre hinweg ihre Gewinne auf Kosten der Kunden maximiert. Damit diese auf dem Schaden nicht sitzen bleiben, können sie gegen den jeweiligen Hersteller vorgehen. Denkbar wäre da zum Beispiel eine Klage aufgrund des Abgasskandals. Schließlich handelt es sich bei dem manipulierten Diesel streng genommen um mangelhafte Ware. Damit sind Gewährleistungsansprüche möglich. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen praktikabel. Diese Ansprüche können entgegen der Auffassung der Automobilriesen auch dann geltend gemacht werden, wenn ein Software-Update bereits stattgefunden hat. Es wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass das Fahrzeug hierdurch nicht automatisch mangelfrei ist.
Falsche Belehrung? Widerruf
Wer seinen Diesel durch einen Autokredit bei der Herstellerbank finanziert hat, sollte sich seine Vertragsunterlagen noch einmal genau anschauen. Denn in unzähligen Verträgen wurde inkorrekt belehrt. Diese Pflichtverletzung der Bank berechtigt zur vollständigen Rückabwicklung.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Widerruf. Wir haben unter anderem viele Mandanten beim Widerruf ihrer Baufinanzierung betreut. Aus unserem großen Erfahrungsschatz schöpfen wir nun auch bei der Bearbeitung der Autokreditverträge. Innerhalb von drei Werktagen überprüfen wir Ihren Kreditvertrag – und das im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Diese umfasst auch eine anschließende Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs anhand Ihres individuellen Falles. Auch wenn Sie keine Finanzierung haben, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten im Dieselskandal. Einen ersten Anhaltspunkt kann Ihnen dabei unser Rückabwicklungsrechner geben.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!