Was bedeutet der Wegfall der Nutzungsentschädigung?
Für Kunden, deren Autokredit jünger ist, könnte sich das Urteil erheblich auswirken. Während andere Kunden bei der Rückabwicklung für die Abnutzung des Fahrzeugs bezahlen müssen, haben sie ihren Diesel über Jahre hinweg kostenlos gefahren. Wird die Nutzungsentschädigung nicht mehr abgezogen, lohnt sich die Rückabwicklung über den Widerruf noch mehr als ohnehin schon. Der Neufinanzierung eines Fahrzeugs, das nicht vom Abgasskandal betroffen ist, steht nichts mehr im Wege. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wünschenswert wäre ein höchstrichterliches Urteil, das Verbrauchern Rechtssicherheit gibt und die Frage der Nutzungsentschädigung abschließend klärt.
Ihre Rechte im Abgasskandal – ob mit oder ohne Nutzungsentschädigung
Auch wenn eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte, ist ein rechtliches Vorgehen im Abgasskandal einem Verkauf fast immer vorzuziehen. Schließlich bestimmt sich die Nutzungsentschädigung nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer. Der enorme Wertverlust, den Diesel seit Bekanntwerden des Abgasskandals verzeichnen, ist meist deutlich höher als die Nutzungsentschädigung. Eine Nutzungsentschädigung fällt auch dann an, wenn Sie gegen den Hersteller vorgehen und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen. Im Falle einer Rückabwicklung erhalten Sie dann den Kaufpreis abzüglich einer pauschalen Nutzungsentschädigung zurück. Auch bei einem Autokreditwiderruf fällt bei älteren Verträgen (vor dem 13.06.2014) eine Nutzungsentschädigung an. Hier gilt eine Faustformel: Je weniger sie das Fahrzeug genutzt haben, desto mehr lohnt sich eine Rückabwicklung. Sollten Sie sich unsicher sein, holen Sie ein Verkaufsangebot ein und vergleichen Sie es mit dem wirtschaftlichen Vorteil einer Rückabwicklung.
Unser Vorgehen – Kalkulation mit und ohne Nutzungsentschädigung
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist in der Tat ein Durchbruch und verbessert die Position vieler tausender Verbraucher enorm. Trotzdem sollte bei einem Vorgehen eine eventuelle Nutzungsentschädigung vorsichtshalber einkalkuliert werden. In unserer kostenlosen Erstberatung analysieren unsere versierten Mitarbeiter Ihren individuellen Fall. Sollte Ihr Finanzierungsvertrag jünger sein, berechnen wir den wirtschaftlichen Vorteil sowohl mit als auch ohne Nutzungsentschädigung. Unserer Rechtsauffassung nach gibt es für die Nutzungsentschädigung beim Widerruf jüngerer Autokredite keine rechtliche Grundlage. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt uns in dieser Rechtsauffassung. Ohne ein höchstrichterliches Urteil hierzu, ist es uns aber ein besonderes Anliegen, transparent alle Möglichkeiten des Verfahrensausgangs in unsere Beratung einzubeziehen und Sie diesbezüglich umfassend zu beraten. Ihren finanziellen Vorteil -mit und ohne Nutzungsentschädigung – können Sie in unserem Rückabwicklungsrechner schon vorab einmal berechnen.
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