Neuwagenmarkt verliert
Ungeschönte Zahlen bietet die DAT auch in Hinblick auf den Neuwagenmarkt. Immer wieder berichten Zeitungen von einem erneuten Aufschwung auf dem Dieselmarkt und hoher Nachfrage für Dieselmotoren. Die Realität sieht anders aus. Schließlich muss man beachten, dass die Automobilindustrie in den vergangenen Monaten einen besonderen Anreiz für den Kauf neuer Dieselfahrzeuge geschaffen hat – die Umweltprämie. Wer seinen alten Diesel in Zahlung gab, bekam einen Rabatt von bis zu 10.000 € auf seinen neuen Diesel. Die Statistik wurde hier also mit einem einfachen Verkaufstrick gepusht. Trotzdem sind die Zahlen alles andere als rosig.
Allein im vergangenen Jahr ist der Absatz um knapp 13 Prozent gesunken. Parallel stieg der Benzinerabsatz um die gleiche Prozentzahl. Die Statistik zeigt eine Abnahme dieses Abwärtstrends in den letzten Monaten. Im August 2018 gab es so beinahe 8 Prozent mehr Zulassungen von Dieselwagen als im Vormonat. Hier scheint sich eine Stabilisierung abzuzeichnen. In der Gesamtschau allerdings sind die Zahlen dennoch bedenklich. 32,2 Prozent Diesel-Neuzulassungen stehen ehemals 48 Prozent aus 2015 gegenüber.
Diesel – Antrieb der Vergangenheit
Volkswagen und Co. belächeln den angeblichen Wertverlust von Dieselautos.
Die Zahlen der DAT zeigen: Um den Diesel steht es nicht gut. Nach wie vor ist die Situation auf dem Dieselmarkt angespannt. Hinzu kommt die unwägbare Angst Betroffener vor Fahrverboten, schädlichen Updates und Stilllegungen. In der Folge verkaufen viele ihren Diesel unter Wert, beziehungsweise zu einem geringen Restwert. Der Erlös reicht nicht zur Finanzierung einer vergleichbaren Neuanschaffung. Ein Vorgehen im Abgasskandal ist hier der optimale Weg, dass Sie als Kunde die Negativfolgen des Abgasskandals nicht selbst ausbaden müssen. Gegen den Hersteller haben Sie nämlich einen Schadensersatzanspruch.
Ihre Rechte im Abgasskandal
Dieser stützt sich auf § 826 BGB, aber auch auf § 823 II BGB i.V.m. § 27 EG-FGV oder § 263 StGB. Viele Gerichte nehmen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB an. Diese beruht darauf, dass der Hersteller seine Kunden über die Abschalteinrichtung nicht informiert hat, um ihm eine Umweltfreundlichkeit vorzuspiegeln und seine Gewinne zu maximieren. Andere gehen sogar so weit und sehen in der Täuschung des Kunden einen Betrug im Sinne des § 263 StGB. Sie stützden den Schadensersatzanspruch der Geschädigten auf § 823 II BGB i.Vm. § 263 StGB. Der Anspruch lässt sich letztlich noch auf eine Verletzung des § 27 EG-FGV stützen. Durch die Manipulation erlischt die Typgenehmigung und die Übereinstimmungsbescheinigung wird unwirksam. Im Ergebnis wurde die Zulassung des jeweiligen Diesels auf einer falschen Grundlage erteilt und kann jederzeit durch die Behörde zurückgenommen werden.
Nacherfüllung durch Schadensersatz?
Ganz gleich auf welche dieser Vorschriften Sie Ihr Schadensersatzbegehren stützen – die Rechtsfolge bleibt gleich. Ihnen wird der entstandene Schaden ersetzt. Für den Hersteller ist es schwer, Ihnen einen „identischen“ aber mangelfreien Neuwagen zu übereignen. Der Schummelmotor wurde ja in allen Autos dieses Typs verbaut. Der vertragsgemäße Zustand wird durch eine Nachbesserung auch nicht erreicht. Weder eine Software- noch eine (bislang verweigerte) Hardware-Nachrüstung stellt eine ausreichende Nacherfüllung dar.
Rückabwicklung durch Schadensersatz
Was bleibt? Die Rücknahme Ihres Diesels und die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises. Die Rechtsfolge des Vorgehens ist die vollständige Rückabwicklung des Geschäfts. Im Rahmen dieser fällt für Sie neben der Rückgabe Ihres Diesels nur noch eine geringe Nutzungsentschädigung an. Ihre Klageforderung wird dafür mit 5 Prozent Verzugszinsen verzinst. In der Regel erhalten Sie also einen Großteil Ihres Kaufpreises zurück.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Dieselskandal
Gerne prüfen wir Ihren Anspruch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Anschließend werden Sie von unseren versierten und erfahrenen Mitarbeitern ausführlich zu Ihrer individuellen Situation beraten. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, Ihren eigenen Schaden im Abgasskandal zu vermindern oder sogar vollständig zu amortisieren. Außerdem beraten wir Sie zur Finanzierung des Verfahrens durch die Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen am Ende kein Kostenrisiko droht. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung. Sie können nur gewinnen.
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