Statistiken malen ungeschöntes Bild von Diesel-Krise

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    So schlimm steht es wirklich um den Dieselmarkt


    Wer im Dieselskandal die Wahrheit sagt und wer nicht, ist noch nie so unklar gewesen wie heute. „Wir betrügen nicht.“, heißt es von Seiten der Konzerne. „Wir sind auf einem guten Weg.“, prahlt die Bundesregierung. „Ein Fahrverbot braucht es nicht.“, konstatieren die Landesvertretungen. Wahrheit und Lüge liegen in dieser Zeit nah beieinander, der Grat dazwischen ist schmal. Dementsprechend groß ist die Verwirrung bei Dieselhaltern. Sie sitzen in ihrem manipulierten Fahrzeug und wissen nicht, wie lange und wo sie dieses noch fahren dürfen. Nachdenklich halten sie schlechte Verkaufsangebote in den Händen und wissen nicht, ob sie diese nicht besser annehmen sollten. Ehe sich die Situation noch weiter zuspitzt. Widersprüchliche Informationen gibt es viele. Das einzige, worauf man sich heutzutage noch verlassen kann, sind Zahlen. Zahlen, die die Deutsche Automobil Treuhand GmbH zur Verfügung stellt. Sie zeigen, wie schlimm die Diesel-Krise wirklich ist.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Diesel Wertverlust – Panikmache oder harte Realität?

    Volkswagen und Co. belächeln den angeblichen Wertverlust von Dieselautos. Sie verkaufen das als reine Panikmache und berufen sich auf Berichte, die von einer Preisstabilisation und niedrigen Wertverlusten handeln. Sie zeigen auf, dass der Diesel auch weiterhin beliebt ist. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Grafik der DAT zeigt die Weiterentwicklung der Dieselpreise deutlich – wobei man von einer „Weiterentwicklung“ wohl kaum sprechen kann. Die Grafik zeigt deutlich, dass sich die Wiederverkaufspreise für Diesel und Benziner in den letzten Jahren scherenförmig auseinanderentwickeln. Während man im Januar 2017 für einen drei Jahre alten Benziner 56,4 Prozent des Neupreises, wich der Dieselpreis nur um 0,4 Prozent ab. Bis Juli 2018 hat sich ein erheblicher Unterschied beim Verkauf gebrauchter Diesel und Benziner etabliert. Inzwischen sind es nahezu 5 Prozent, die zwischen Dieseln und Benzinern liegen – Tendenz steigend. Selbst wenn 5 Prozent Unterschied auf den ersten Blick nach einer nur marginalen Abweichung aussehen mögen, machen sie bei einem Listenneupreis von 20.000 € bereits einen um 1.000 € geringeren Wiederverkaufswert aus. Es geht also um bares Geld. Ansgar Klein, Vorsitzender beim Bundesverband freier Kfz-Händler, prognostiziert dem Handelsblatt gegenüber einen weiteren Abwärtstrend.

    Gebrauchte Diesel als Ladenhüter – lange Standzeiten beim Händler

    Der „Scherentrend“ lässt sich auch hinsichtlich der Standzeiten beim Händler beobachten. Die Standzeiten geben einen Rückschluss auf die Nachfrage und Absatzprobleme der Gebrauchtwagenhändler. Im Januar 2017 unterschied sich die Standzahl von Dieseln und Benzinern um nur fünf Tage. Im November 2017 gab es die größte Diskrepanz von 25 Tagen. Gebrauchte Diesel befanden sich im Schnitt 110 Tage beim Händler, gebrauchte Benziner nur 85. Zwar sinken die Standzeiten aktuell wieder, die Kluft zwischen Benzinern und Diesel bleibt jedoch unverändert. Inzwischen beträgt sie 23 Standtage. Gebrauchtwagenhändler bekommen hierdurch Platzprobleme. Auf das zögerliche Kaufverhalten der Verbraucher folgt ein zögerliches Kaufverhalten der Händler. Viele wollen ihren Diesel aktuell loswerden. Es besteht ein Überangebot. Doch wenn die Stellplätze bei den Händlern voll sind, dann sind sie voll.

    Hersteller leiden auch unter sinkenden Restwerten

    Die sinkenden Restwerte treffen aber nicht nur Händler und Verbraucher mit voller Härte. Auch die Hersteller selbst leiden unter dem sinkenden Restwert, den sie konsequent leugnen. Zeitnah werden sie diesen am eigenen Leib zu spüren bekommen. Schließlich gehören auch die Leasingtöchter der Unternehmen zu ihren Einnahmequellen. In den Bilanzen werden diese Leasingwagen mit einem Restwert verbucht, den es in dieser Form gar nicht mehr gibt. Angaben des Handelsblatts zufolge müssen die deutschen Hersteller auf dieser Grundlage mit einer Zusatzbelastung von mehr als 1,1 Milliarden Euro rechnen. Diese Entwicklung wird sich weiter zuspitzen, je mehr Fahrverbote in der Bundesrepublik beschlossen und umgesetzt werden.

    Neuwagenmarkt verliert

    Ungeschönte Zahlen bietet die DAT auch in Hinblick auf den Neuwagenmarkt. Immer wieder berichten Zeitungen von einem erneuten Aufschwung auf dem Dieselmarkt und hoher Nachfrage für Dieselmotoren. Die Realität sieht anders aus. Schließlich muss man beachten, dass die Automobilindustrie in den vergangenen Monaten einen besonderen Anreiz für den Kauf neuer Dieselfahrzeuge geschaffen hat – die Umweltprämie. Wer seinen alten Diesel in Zahlung gab, bekam einen Rabatt von bis zu 10.000 € auf seinen neuen Diesel. Die Statistik wurde hier also mit einem einfachen Verkaufstrick gepusht. Trotzdem sind die Zahlen alles andere als rosig.
    Allein im vergangenen Jahr ist der Absatz um knapp 13 Prozent gesunken. Parallel stieg der Benzinerabsatz um die gleiche Prozentzahl. Die Statistik zeigt eine Abnahme dieses Abwärtstrends in den letzten Monaten. Im August 2018 gab es so beinahe 8 Prozent mehr Zulassungen von Dieselwagen als im Vormonat. Hier scheint sich eine Stabilisierung abzuzeichnen. In der Gesamtschau allerdings sind die Zahlen dennoch bedenklich. 32,2 Prozent Diesel-Neuzulassungen stehen ehemals 48 Prozent aus 2015 gegenüber.

    Diesel – Antrieb der Vergangenheit

    Bild von einem schwarzen VW

    Volkswagen und Co. belächeln den angeblichen Wertverlust von Dieselautos.

    Die Zahlen der DAT zeigen: Um den Diesel steht es nicht gut. Nach wie vor ist die Situation auf dem Dieselmarkt angespannt. Hinzu kommt die unwägbare Angst Betroffener vor Fahrverboten, schädlichen Updates und Stilllegungen. In der Folge verkaufen viele ihren Diesel unter Wert, beziehungsweise zu einem geringen Restwert. Der Erlös reicht nicht zur Finanzierung einer vergleichbaren Neuanschaffung. Ein Vorgehen im Abgasskandal ist hier der optimale Weg, dass Sie als Kunde die Negativfolgen des Abgasskandals nicht selbst ausbaden müssen. Gegen den Hersteller haben Sie nämlich einen Schadensersatzanspruch.

    Ihre Rechte im Abgasskandal

    Dieser stützt sich auf § 826 BGB, aber auch auf § 823 II BGB i.V.m. § 27 EG-FGV oder § 263 StGB. Viele Gerichte nehmen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB an. Diese beruht darauf, dass der Hersteller seine Kunden über die Abschalteinrichtung nicht informiert hat, um ihm eine Umweltfreundlichkeit vorzuspiegeln und seine Gewinne zu maximieren. Andere gehen sogar so weit und sehen in der Täuschung des Kunden einen Betrug im Sinne des § 263 StGB. Sie stützden den Schadensersatzanspruch der Geschädigten auf § 823 II BGB i.Vm. § 263 StGB. Der Anspruch lässt sich letztlich noch auf eine Verletzung des § 27 EG-FGV stützen. Durch die Manipulation erlischt die Typgenehmigung und die Übereinstimmungsbescheinigung wird unwirksam. Im Ergebnis wurde die Zulassung des jeweiligen Diesels auf einer falschen Grundlage erteilt und kann jederzeit durch die Behörde zurückgenommen werden.

    Nacherfüllung durch Schadensersatz?

    Ganz gleich auf welche dieser Vorschriften Sie Ihr Schadensersatzbegehren stützen – die Rechtsfolge bleibt gleich. Ihnen wird der entstandene Schaden ersetzt. Für den Hersteller ist es schwer, Ihnen einen „identischen“ aber mangelfreien Neuwagen zu übereignen. Der Schummelmotor wurde ja in allen Autos dieses Typs verbaut. Der vertragsgemäße Zustand wird durch eine Nachbesserung auch nicht erreicht. Weder eine Software- noch eine (bislang verweigerte) Hardware-Nachrüstung stellt eine ausreichende Nacherfüllung dar.

    Rückabwicklung durch Schadensersatz

    Was bleibt? Die Rücknahme Ihres Diesels und die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises. Die Rechtsfolge des Vorgehens ist die vollständige Rückabwicklung des Geschäfts. Im Rahmen dieser fällt für Sie neben der Rückgabe Ihres Diesels nur noch eine geringe Nutzungsentschädigung an. Ihre Klageforderung wird dafür mit 5 Prozent Verzugszinsen verzinst. In der Regel erhalten Sie also einen Großteil Ihres Kaufpreises zurück.

    Kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten im Dieselskandal

    Gerne prüfen wir Ihren Anspruch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Anschließend werden Sie von unseren versierten und erfahrenen Mitarbeitern ausführlich zu Ihrer individuellen Situation beraten. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, Ihren eigenen Schaden im Abgasskandal zu vermindern oder sogar vollständig zu amortisieren. Außerdem beraten wir Sie zur Finanzierung des Verfahrens durch die Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen am Ende kein Kostenrisiko droht. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung. Sie können nur gewinnen.

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