Wie Sie sich gegen die Stilllegung des Fahrzeugs wehren können

Das Software-Update bringt viele Probleme mit sich. Es ist denkbar, dass das Auto als Beweismittel bei einer Klage gegen den Händler oder VW nicht mehr zu gebrauchen ist.
Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, die noch nicht dem Rückruf gefolgt sind, haben Sie bisher alles richtig gemacht. Doch wenn die Kfz-Zulassungsstelle auf Hinweis des KBA die Stilllegung angeordnet hat, ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Gegen die Stilllegung gehen wir mit Ihnen gemeinsam im Wege des Widerspruchverfahrens vor. Dieser Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, so dass Ihr Fahrzeug weiter in Betrieb bleibt, bis über den Widerspruch entschieden worden ist. Die Zulassungsstelle kann jedoch sofortigen Vollzug anordnen, dann entfällt die aufschiebende Wirkung. In diesem Fall beantragen wir die Aussetzung des Vollzugs bei der Zulassungsstelle. Aufgrund der noch unklaren Rechtslage werden die Zulassungsstellen im Zweifel gegen eine Stilllegung entscheiden.
Am besten sind Ihre Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gegen die Stilllegung, wenn Sie zugleich Ansprüche gegen VW oder den Verkäufer des Fahrzeugs geltend machen. Wenn Ihr Fahrzeug als Beweismittel gebraucht wird, würde die Zulassungsbehörde mit der Stilllegung in einen zivilrechtlichen Prozess eingreifen. Somit ist es spätestens jetzt ratsam, rechtliche Schritte gegen den VW Konzern prüfen zu lassen. Einige Ansprüche gegen VW sind bald wegen Verjährung ausgeschlossen.
Gibt es Alternativen zur Klage gegen VW?
Ein Weiterfahren mit dem manipulierten Fahrzeug ist aus Sicht der Betroffenen nicht die ideale Lösung. Eine sinnvolle Alternative bietet daher in viele Fällen ein Widerruf der Kfz-Finanzierung. Hieraus folgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das bedeutet, man gibt den Wagen zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet. Der finanzielle Vorteil gegenüber einem Verkauf des Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt macht dies zur attraktiven Lösung für Betroffene. Unsere Kanzlei vertritt derzeit eine Vielzahl von betroffenen Kunden. In einer kostenfreien Beratung finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Lösung für Sie die besten Erfolgsaussichten hat.
Mussen Besitzer, die ihr zuruckgerufenes Auto nicht in die Werkstatt bringen, mit der Stilllegung rechnen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Tat muss man in diesem Fall mit einer Stilllegungsverfügung rechnen. Dagegen kann man vorgehen, dies hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Auto in einem laufenden Verfahren als Beweismittel benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt