Strafbefehl gegen Daimler-Mitarbeiter im Abgasskandal beantragt

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    Drei Beschäftigten von Daimler droht wegen des Dieselbetrugs Geld- oder Freiheitsstrafe

    Im Zuge des Dieselskandals sind nun drei Mitarbeiter des Automobilherstellers Daimler ins Visier der Staatsanwalt geraten. Nachdem sich der Anfangsverdacht gegen die drei Beschuldigten erhärtet hat, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Über das verlangte Strafmaß ist noch nicht bekannt geworden. Trotz des klaren Sachverhalts stellt sich Daimler hinter seine Beschäftigten – vermutlich aus Sorge, dass noch mehr betrügerische Details ans Tageslicht kommen.

    Wir beleuchten in diesem Artikel, was die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft, wie sich hierbei Daimler verhält und weshalb mit dem Strafbefehlsverfahren die Erfolgschancen für Schadensersatzklagen zugunsten getäuschter Verbraucher beim Dieselkauf steigen.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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    Staatsanwaltschaft beschuldigt drei Daimler-Mitarbeiter des Betrugs

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Amtsgericht Böblingen gegen drei Mitarbeiter des Daimler-Konzerns den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Den drei Daimler-Beschäftigten wird zur Last gelegt, einen Betrug gemäß § 263 StGB begangen zu haben, indem Sie das Schadstoffkontrollsystem von Dieselfahrzeugen des Daimler-Konzerns vorsätzlich manipuliert haben sollen. Beschuldigt sind ein Führungsmitarbeiter unterer Ebene und zwei Sachbearbeiter ohne personelle Führungsrolle.

    Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, bestimmte Dieselfahrzeuge der Euro 6 Emmissionsklasse mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen zu haben. diese mit einer manipulierte Abschalteinrichtung bestückten Daimler-Fahrzeuge wurde anschließend in der Zeit zwischen August 2011 bis Dezember 2016 europaweit auf den Automobilmarkt vertrieben. Nach Bekanntwerden der Umstände folgte ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Denkbare Strafen im Zuge des Strafbefehlsverfahrens sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

    Daimler stellt sich trotz eindeutigen Sachverhalts hinter die Mitarbeiter

    Im Dieselskandal kommen zur zivilrechtlichen Haftung nun auch strafrechtliche Schuldfragen hinzu.

    Daimler verteidigte sein Mitarbeiter: „die Auslegung der höchst komplexen Vorschriften durch die Mitarbeiter zum maßgeblichen Zeitpunkt [sei] vertretbar“; die Mitarbeiter hätten keinen Vorsatz zum rechtswidrigen Handeln gefasst gehabt.

    Gegen diesen Einwand spricht, dass Daimler selbst eine Rechtsabteilung hat und sowohl die Rechtsvorschriften und deren Hintergründe genau kennt. Außerdem erscheint das Bestreiten des vorsätzlichen Vorgehens vor dem Hintergrund, dass Daimler nicht nur eine, sondern mehrere Manipulationsmethode, mitunter kombiniert, eingesetzt hat, besonders fraglich. Ebenso unglaubhaft mutet es an, dass alle Beschuldigten gleichzeitig bzw. parallel eindeutige Vorschriften zum Wohle des Verbrauchers und der Umwelt versehentlich falsch interpretiert haben.

    Dieser weitere Verteidigungsversuch deckt sich mit der von Anfang von Daimler verfolgten Verschleierungstaktik, obwohl die Fakten klar im Abgasskandal auch in Bezug auf Daimler-Pkw unbestreitbar und gerichtlich bestätigt vorliegen. Daimler fürchtet sich offenbar davor, dass im Zuge des Strafprozesses weitere Verbraucher zur Schadensersatzklage greifen.

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    Chancen auf Schadensersatz steigen für vom Dieselskandal betroffene Käufer

    Das Strafbefehlsverfahren gegen drei Daimler-Mitarbeiter zeigt, dass die Aufarbeitung des Dieselbetrugsskandals noch lange nicht abgeschlossen ist. Noch immer warten geprellte Käufer auf Schadensersatz bzw. klagen ihre Ansprüche fortlaufend ein. Wie der beantragte Strafbefehl zeigt, liegt auch für die Staatsanwaltschaft eindeutig massenhafter Betrug am Käufer von Dieselautos von Daimler vor. Es ist Daimler bislang weder strafrechtlich noch zivilrechtlich gelungen, sich vom Vorwurf des Betrugs zu entlasten.

    Wir helfen auch Ihnen, Ihren durch den Kauf eines manipulierten Dieselautos entstandenen Schaden ausgeglichen zu bekommen. Dazu bieten wir Ihnen einmal unser unverbindliches Schnell-Check-Online-Formular an, das Ihnen anzeigt, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Sie können aber auch unsere kostenlose Erstberatung nutzen, indem Sie uns unter 0221 6777 00 55 anrufen. Wir sind werktäglich für Sie erreichbar.

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